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kurz vor ihrem Ausgange auch nach Breisach, wo schon lange die Üsenberger
saßen. Konnten die Zähringer den unteren Breisgau beherrscht haben, solange
sie Breisach nicht hatten?
Der im 12 Jahrhundert genannte baslische Besitz30 ist jedenfalls schon im
LI. Jahrhundert vorhanden gewesen, da später in der Zeit der Herzogsmacht
der Zähringer kaum etwas dazugekommen sein wird. Dieser Besitz an
Kirchen und Dinghöfen im unteren Breisgau gliedert sich räumlich in drei
Komplexe. Der erste umfaßt die Breisacher Burgen und den inneren Kaiserstuhl
mit den Kirchen zu Breisach, Bickensohl und Bischoffingen samt ihren
Filialen. Der zweite umfaßt Kirchhofen mit seinen zahlreichen Filialen, darunter
auch Staufen. Der dritte liegt im Bereich des gleich zu nennenden
Wildbannbezirks mit den Kirchen Zähringen, Lehen und Umkirch, dazu
Merdingen. Hieran schließt sich noch Sulzburger Klosterbesitz in Holzhausen,
Vörstetten und Reute. In jedem der drei Komplexe sind die Zwing- und
Bannrechte des wichtigsten Ortes in den Händen Basels; im Kaiserstuhl
Bischoffingen, im Wildbannbezirk Umkirch, in der Staufener Bucht Kirchhofen
. Doch dürften auch in den übrigen Orten diese Rechte dem Bischof
zugestanden sein31.
Während diese örtlichen Güter und Rechte sich im wesentlichen auch in
zähringischer Zeit in baslischer Hand und unter üsenbergischer Vogtei erhalten
haben, wurde der Regalbesitz zähringisches Lehen, wahrscheinlich
aus Anspruch herzoglichen Rechtes.
König LIeinrich II. hatte dem Bischof Adalbero von Basel 1004 den großen
Hartwald im Sundgau32 und 1008 den W ildbann in einem geschlossenen Gebiet
vom Schwarzwald bis an den Kaiserstuhl und Tuniberg verliehen33. Die
Umgrenzung wird in der Urkunde angegeben; es handelt sich dabei keineswegs
wie im Sundgau um ein geschlossenes Waldgebiet. Dementsprechend hat
es auch keinen eigenen Namen. Die Bezeichnung Mooswald eignet ursprünglich
nur einem bestimmten Waldbezirk nordwestlich von Freiburg zwischen
Lehen und Zähringen. Die Bedeutung der Grenzen des Wildbannbezirks,
innerhalb dessen sich viel baslischer Besitz an ortsherrlichen Rechten, Höfen
und Kirchen befindet, wäre noch zu untersuchen. Im Südosten, nach dem
Schönberg hin, scheint es das sanktgallische Gebiet zu sein, vor dem Halt
gemacht wird; im Nordosten werden die Ortschaften am Rande des Schwarzwaldes
einbegriffen; im Norden muß Straßburger Einflußgebiet liegen. Die
Wildbänne des Kaiserstuhls im Westen erkennen wir später auch in Stift-
baslischem Besitz und als Lehen der Üsenberger. In der auf 1139 datierten
Papsturkunde, einer Anfertigung von Ende dieses selben Jahrhunderts34,
werden die Wildbänne des Breisgaus insgesamt für Basel in Anspruch genommen
, und dies wird 1233—1234 von König Heinrich anerkannt35 und ist
auch noch viel später anerkannt worden. Der Wildbannverleihung von 1008
folgte im Jahre 1028 die Verleihung von Bergwerksrechten durch Konrad II.3G.
Auch diese wurden in der Folge als ein allgemeines Bergwerksregal im
Breisgau ausgelegt.
30 Bestätigung des stift-baslischen Besitzes durch Papst Innozenz II. von 1139. April 14. Trouillat I. p. 275.
31 Maver-Edenhauscr, ZGO 91, S. 239.
32 MG DH II no. SO, S. 100 f.
33 ebd. no. 188, S. 222 f.
34 Albert Brackmann, Germ. Pontif. II. 2, S. 224.
"5 ZGO 4, S. 223. — Fiirstcnb. Urkundenbuch I. S. 163.
30 MG DK 11 no. 133, S. 179 f.
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