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scheltpare hinlessigkeit damit fürneme, und des mit urteil überwunden würd,
so ist er abtrag zuotuon schuldig, und stat darzuo in unser schweren straff".
Dieselbe Stelle lautet in Wür tte m b e r g 1555 wortwörtlich ebenso (II, 2, 1),
und Basel sagt dazu (1719): „Welcher von jemanden etwas getreulich zu verwahren
annimbt, der soll solches, als sein eigen Gut, bewahren; dann wo er
einig begangener Untreu, Betrugs oder großer Hinlässigkeit hierinn zu überweisen
, ist er deßhalben billichen Abtrag zu thun schuldig, und soll darneben,
nach Beschaffenheit der Sachen, in die Straff verfallen seyn."
Das Beispiel möge genügen - - es zeigt, wie das Gesetzgebungswerk von
Ulrich Zasius auch in Basel durch Vermittlung des Württembergischen Landrechts
von Einfluß war. Auch andere Städte haben sich dieses vorzüglichen
Freiburger Stadtrechts bedient: der Solothumer Stadtschreiber Hans Jakob
S t a a 1 der Ältere, der in Freiburg bei G 1 a r e a n studiert hatte - - wenn
auch nicht mehr unter Zasius — erhielt von einem Freund das Freiburger Stadtrecht
und legte es seinem „municipale jus" zugrunde, dessen Redaktion ihm
1596 übertragen wurde und das er 1604 vollendete. Und wie schon Eugen
Hub er bemerkt hat, zeigt auch das revidierte Berner Stadtrecht von 1539,
das Werk Hans von R ü 11 i s , in gewissen Zügen, namentlich im Aufbau,
den Einfluß von Zasius' Gesetz. Mit einiger Übertreibung ließe sich also sagen,
daß das Recht der alten Zähringerstadt, die schon einmal nach 1120 zum Vorbild
für die große zähringische Städtefamilie der Westschweiz wurde, nach
400 Jahren in Gestalt der Schöpfung von Ulrich Zasius abermals weit hinein
in den Raum der Schweiz gewirkt hat.
Wir stehen am Ende, es war nur ein kleiner Flinweis, den ich hier geben
konnte, auf Zusammenhänge, die bereits vor 100 Jahren in Basel erkannt
wurden, und zwar durch Roderich S t i n t z i n g. Heißt es doch in der von
ihm verfaßten Adresse, welche die Basler Universität der Freiburger zu ihrem
400. Jubiläum 1857 gewidmet hat, ausdrücklich: Wie häufig sind einstmals
gelehrte Männer von Freiburg nach Basel und von Basel nach Freiburg gegangen
, und wie haben doch dazumal ein Zasius, Erasmus, Glarean, Amer-
bach und andere sich mit den berühmten Doctoren jeder der beiden Städte so
sehr befreundet, daß sie von ihnen beiden zu den ihren gezählt wurden!
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