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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1961/0079
Doch wieder folgten schlimme Zeiten. Es war der Dreißigjährige Krieg, ja
wir in Freiburg dürfen von einem hundertjährigen Kriege sprechen. Die Bevölkerung
schmolz durch verheerende Krankheiten, Hunger und Abwanderung
zusammen. Dazu wurde beim Ausbau der Stadt in eine Festung diese stark
verkleinert. Und als die Franzosen nach zwanzigjähriger Besitznahme am
2. Oktober 1697 abzogen, war kaum noch ein Fünftel der ehemaligen Bevölkerung
vorhanden. Es wird über die Erlahmung der geistigen Tätigkeit geklagt
und über den niederen Wissensstand der Lehrer. Der Stadt kann aber das
Zeugnis ausgestellt werden, daß sie ihre Fürsorge für die deutsche Schule nie
erlahmen ließ. Im Jahre 1662 ermahnte sie die Visitatoren, sie mögen darauf
achten, daß die Schulordnung eingehalten wird; alle Vierteljahre hätten sie
deshalb nach dem Rechten zu sehen. Kein Kind dürfe in die Schule aufgenommen
werden, ehe dessen Eltern oder Fürsorger versprochen haben, daß die
Schulordnung nicht nur im ganzen, sondern auch im einzelnen befolgt wird.

Die Stellung des Lehrers war gehoben, was daraus zu ersehen ist, daß er in
der Kleiderordnung von 1667 mit den Künstlern in die dritte Klasse eingestuft
wurde. Doch es wurde ihm untersagt, weder in der Stadt noch auf Spaziergängen
außerhalb derselben einen Degen zu tragen; die Erlaubnis hierzu
konnte ihm nur erteilt werden, wenn er über Feld ging. Es war ihm auch nicht
erlaubt, sich als Spielmann zu betätigen, sicher nur deshalb, um dem Stand
nicht zu schaden. Wollte er an Weihnachten oder Neujahr seinen Bekannten
nach alter Gewohnheit mit den Chorknaben ein Lied singen, so konnte er das
tun, aber nur in der Behausung.

Der Unterricht dauerte von 7 bis 10 Uhr am Vormittag und am Nachmittag
von 12 bis 3 Uhr. Unter Umständen durfte der Lehrer am Donnerstag einmal
frei geben. Im Herbst waren zwei Wochen Ferien anzusetzen. Sonst aber sollte
„bei Vermeidung obrigkeitlicher Ungnade" nicht einmal an Fastnacht frei gegeben
werden. Die Lehrgegenstände beschränkten sich in der deutschen Schule
auf Lesen, Schreiben, Rechnen und Gesang. Der praktische Unterricht war mit
dem theoretischen zu verbinden.

In einer besonderen Verordnung finden wir: Da das Beispiel des Lehrers
von Wichtigkeit ist, hat er sich, auch in seinem Haushalt, in allen Dingen züchtig
zu erweisen, ehrbar aufzuführen und alles Ärgernis zu meiden. Er darf die
Kinder nie aus Ungeduld oder gar im Zorn strafen; nicht mit den Fäusten
schlagen, nicht an den Haaren raufen, sondern nur mit der Rute züchtigen.
Wenn Mädchen bestraft werden müssen, so hat das abgesondert von den Knaben
zu geschehen. Diese Bemerkung läßt erkennen, daß um jene Zeit auch die
Mädchen die Schule besuchen konnten, und zwar gemeinsam mit den Knaben.
Als Freiburg in eine Festung umgewandelt wurde, mußten die außerhalb gelegenen
Frauenklöster in die Stadt hereinziehen. Die Klosterfrauen wurden in
Bürgerhäuser untergebracht, und da nahmen sie sich der Mädchen in den Familien
an, gaben ihnen Anweisungen in Handarbeiten und überwachten auch
wohl ihre Hausaufgaben. Mit der Zeit erteilten sie den Unterricht ganz. So
konnten später bei der Aufhebung die Klöster St. Ursula und Adelhausen zu
Mädchenschulen werden. Die Stadtverwaltung begrüßte diese Entwicklung,
Sie war der Sorge um die Mädchen enthoben und konnte sich ganz den Knabenschulen
widmen, die sie über Gebühr in Anspruch nahmen.

Mit der vom Stadtschreiber Franz Ferdinand Mayer am 2. Januar 1715 verfaßten
„verbesserten Schulordnung" versuchte die Stadt noch einmal ihre Schule
ganz in die Hand zu bekommen. Darin behält sie sich vor, Ordnungen, die der

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