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Staat erläßt, je nach Umständen zu ändern, zu mindern, zu mehren, ja a u c h
gänzlich aufzuheben.
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25 Jahre danach bestieg MariaTheresia den Thron. Ihr lag viel an der
Bildung des Volkes und so verlangte sie, daß jedes Kind eine Schule besuche.
Bis dahin galt immer noch die Schulfreiheit, wie wir sie aus der Verordnung
vom 24. Dezember 1425 herauslesen. „Es soll jedermann sine knaben, die ob
acht jähren alt sint, die man ze lere schicken wil . . ." Nun mußten durch k. k.
Befehl vom 25. Juli 1754 alle Kinder, deren Vor- und Zuname wie auch das
Alter aufgeschrieben werden. Der Chronist setzt dazu: Wozu wird die Zeit
zeigen. Man war, nachdem durch kaiserliches Hofdecret 1745 die gesamte Stadtverwaltung
in Freiburg, ausgenommen die Stadtkanzlei, suspendiert war, auf
alles gefaßt. Und wirklich, als nach den Kriegen gegen Friedrich von Preußen
Ruhe eingekehrt war, kam vom zuständigen Regierungspräsidenten die Aufforderung
zu berichten, welche Art Schulen hier eingerichtet sind und welche
Kosten dadurch der Stadt entstehen. Es mußte auch berichtet werden, wieviele
Kinder diese Schulen besuchen, gesondert in Knaben und Mägdlein, und wie die
Lehrer besoldet sind.
Das Rathaus gab keine Antwort, wohl weil man sich sagte, daß nach den
Freiburger Statuten von 1715 die Stadt über ihre Schulen verfügt. Zwei Jahre
lang wartete die Regierung, befahl aber dann, es müsse innerhalb 14 Tagen der
Bericht vorgelegt werden. Wieder geschah nichts, weshalb am 15. Juli 1772 ein
Schreiben an das Rathaus ging, in dem dem Schultheißen und Rat ganz außerordentliche
Nachlässigkeit in Befolgung der Verordnung vorgeworfen und gedroht
wird, diese Nachlässigkeit würde geahndet werden. Jetzt gab die Stadtverwaltung
nach, der Bericht wurde verfaßt und vorgelegt.
Im folgenden Jahre, am 26. April 1773, wurde die Stadt beauftragt, eine
Normalschule einzurichten. Die städtische deutsche Schule konnte als Trivialschule
bestehen bleiben.
Hier begegnen uns zwei Bezeichnungen für Schulen, die es vorher in Freiburg
nicht gegeben hat, Normalschule und Trivialschule. Diese
finden wir im „Allgemeinen Schulplan für die deutschen Schulen in den k. k.
Erbländern" vom Jahre 1774. Dieser Schulplan wurde im Auftrage der Kaiserin
Maria Theresia von dem bedeutenden Schulmann Johann Ignatz Felbiger, Abt
in Sagan in Niederschlesien, verfaßt. Maria Theresia war auf ihn aufmerksam
geworden, als er in seinem Stiftsgebiet die Volksschule eingeführt und gepflegt
hatte. Was Felbiger dort unternommen hatte, war das, was ihr vorschwebte;
allgemeine Volksschule und gut ausgebildete Lehrer. Die Ausbildung sollte in
besonderen Musterschulen, den Normalschulen, erfolgen. Von bewährten Pädagogen
mußten den Anwärtern auf Schulstellen die praktischen Vorteile beim
Unterrichten und auch die Pflichten des Lehrers aufgezeigt werden. Sie sollten
erkennen, wie von einer guten Erziehung und Leitung des einfachen
Volkes die ganze künftige Lebensart der Menschen und die Denkweise des
gesamten Volkes abhängt. Ohne Gedächtniszwang sollten der Jugend die Glaubenslehre
, das Lesen, Schreiben und Rechnen, die Grundzüge der deutschen
Muttersprache, die Vaterlandsgeschichte und die Erdbeschreibung, dazu auch
die Regeln der sittlichen Klugheit und Wohlanständigkeit nahe gebracht werden
. Es durfte von da an kein Lehrer angestellt werden, der nicht geprüft und
für tüchtig befunden worden war.
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