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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1961/0115
der Straßenseite befand sich ein Sandsteintürgewände mit Eselsrücken. Sonst
wiesen nur noch zwei Fenster des Erdgeschosses Sandsteingewände mit Hohlkehlen
anf und diese zeigten spätere Veränderungen. Wenn wir der Mitteilung
eines früheren Hausbesitzers Glauben schenken dürfen, so liefen ursprünglich
die Fenster beiderseits der Haustür ohne Unterbrechung bis an die Hausecken59.
Zuletzt hatte das Haus auf der Straßenseite rechts zwei tiefliegende moderne
Fenster und ein gleiches auf der Kandelseite. Die übrigen Fenster- und Tür-
umrahmungen waren von Holz und teilweise zusammengestückelt. Das Obergeschoß
war einfaches Fichtenholz-Fachwerk. Desgleichen die Giebelwände des
Krüppelwalmdaches. Das Innere des Hauses wies wenig Bemerkenswertes
mehr auf. Der Hausflur war mit Sandsteinplatten ausgelegt. Das Treppengeländer
aus gesägten Brettern war schon länger entfernt. Das Geländer im
Obergeschoß hatte gedrehte Stäbe in Renaissancemanier. Drei Türrahmen und
Türen zeigten noch gekröpfte Leistenornamente des späten 17. Jahrhunderts.
Die wenigen Holzdecken waren mit dicker Farbschicht überdeckt und an allen
Ecken und Enden geflickt. Der Verlust dieses ältesten Hauses war zwar
schmerzlich, aber nicht aufzuhalten.

Bauvertrag und Baubeginn

Wie die Herrschaft in den Besitz des Bauplatzes für das neue Amthaus kam,
ist nicht aktenkundig. Erst später, als die Stadt mit dem Obervogt sich in einem
langwierigen Prozeß um ihre Rechte raufte und die Deputierten der Stadt am
27. August 1794 vor der Untersuchungskommission erschienen, zeigten diese ein
zum Teil verbranntes Protokoll. Darin war zu lesen, daß auf dem Platz des
Obervogteigebäudes innerhalb der Stadtmauern ehedem drei Bürgerhäuser ge-
standen hatten00. Der neue Bau durchbrach die Stadtmauern und wurde mit
etwa einem Viertel in den Stadtgraben gebaut. Als am 18. Juni 1765 der Bauvertrag
geschlossen wurde, ahnte wohl niemand, welche Folgen dies haben
werde01.

„Nachdem von Ihro Römisch Kaiserlich Königlich und Apostolischer Majestät
unterm 22. April dieses Jahres (1765) allergnädigst verordnet worden, daß
das Obervogteiamthaus zu Waldkirch nach dem von dem Zunft-Maurer- und
Steinhauermeister Joseph Hirschspiehl verfaßten Riß und Überschlag durch
die zwei Freiburger Maurermeister Johann Käfer und Anton Buggle erbaut
werden solle", wurde mit ihnen ein Bauvertrag abgeschlossen. Darin wurde
vereinbart, daß

1. das Amthaus in allem nach Vorschrift des Hirschspiehl'schen Risses und
Überschlags errichtet und damit alsogleich den Anfang gemacht werden solle,
damit der Bau noch in diesem Sommer zustand kommen möge;

2. die Maurermeister Käfer und Buggle nicht allein die Maurer-, sondern
auch die Zimmermanns-, Schlosser-, Schreiner-, Glaser- und Hafnerarbeit, wie
auch alle Baumaterialien wie sie immer Namen haben mögen, über sich nehmen
und aus ihren Mitteln zu bestreiten haben,

5. sie das hierzu benötigte Bauholz, wie auch die erforderlichen Dillen
besorgen. Die Gerüstbretter samt den Dach- und Gipslatten jedoch sollen ihnen
aus dem herrschaftlichen Wald gratis verabfolgt werden.

5« StAW [V/i, 1289, Mitteilung des Schneidermeisters Franz Josef Maier an Bürgermeister Xaver Weiß

:mii 23. Mai 1880.
60 StAW Protokoll H, B VIII 299.

63 Die wesentlichen Akten über den Bau des neuen Amthauses befinden sich im GLA 186/18 und 226/20.

8 Schau-ins-Land

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