http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1962/0043
Frage, wie alt diese Kirche wohl sein mag. Es gibt keine Urkunde über die
Stiftung der Haslacher Pfarrpfründe oder über die Konsekrierung der Kirche,
ein keineswegs außergewöhnlicher Tatbestand frühmittelalterlicher Pfarrkirchen
. Daß aber die Pfarrei sehr alt sein muß, beweisen Urkunden von 1261,
1275, 1283 und andere. So wird 12612 bei einer Streitsache des Abtes von Cluny
für sein Kloster Sölden gegen Berthold von Merdingen unter den Zeugen der
Verhandlung „Heinricus plebanus ecclesie de Hasela, dictus de Totternhusen"
genannt. Wenn es aber zu diesem Zeitpunkt einen Leutpriester der Kirche
von Haslach gibt, muß diese Kirche auch vorhanden sein. Und sie steht da
gewiß schon länger. Denn wäre die Kirche erst um 1250 gestiftet worden, so
dürften wir wohl mit einer diesbezüglichen Urkunde rechnen. Auch in der
Liste der Kreuzzugssteuer der Geistlichen des Bistums Konstanz vom Jahre
12753 wird unter den Geistlichen des Dekanates Wasenweiler der „plebanus
de Hasela" genannt. Ferner wird in der Urkunde vom 30. September 12834 der
PiasIacher Leutpriester Johannes Holle namentlich erwähnt. Von der heutigen
Kirche weist der kleine romanische Turm, der wie der gotische Chor unter
Denkmalsschutz steht, in jene Zeit zurück.
Was wissen wir nun noch aus dem mitteralterlichen Urkundenbestand
über die Haslacher Kirche? Unter den Urkunden des Heiliggeistspitales ist
f ür uns besonders jene vom 4. Mai 13165 wichtig, in welcher der Priester Heinrich
der Löwe, „kilchherre ze Hasela", dem Gutleuthaus Ackerfeld und Matten
vom Wittumsgut seiner Haslacher Kirche gegen eine bestimmte Abgabe verpachtet
. Unter dieser Pergamenturkunde befindet sich ein wenig beschädigtes
spitzovales Siegel mit dem Lamm Gottes und der Siegesfahne. Aus der beschädigten
Umschrift läßt sich erkennen: „.. . rectoris ecc ... in Ha ..." = also:
rectoris ecclesiae in Hasela. Wir dürfen dieses Siegel als ältestes Pfarrsiegel
von Haslach ansprechen. In der Turmstube befindet sich heute in dem romanischen
Bogen über der schmalen, ins Freie führenden Türe ein sehr hübsches
Buntglasfenster von Hans Baumhauer, welches das Motiv dieses Siegels in
wohlgelungener Konzeption übernommen hat. Doch glaube ich nicht, daß man
aus diesem Siegel einen Schluß auf das Patrozinium tun darf. Es war ja
damals üblich, daß der Pfarrherr auch sein privates Zeichen im Siegel benutzen
durfte. Dieser Tatbestand wurde legalisiert durch das Diözesanstatut
des Konstanzer Bischofs Rudolf III. von 1327, wo es heißt: „ut quilibet sacer-
dos, plebanus seu viceplebanus sigillum habeat, quo requisitus acta curie
nostre possit sigillare." Der Pfarrer benützt also entweder sein eigenes Siegel
oder das seiner Kirche. Derselbe Pfarrer mit dem interessanten Namen eines
allen Freiburger Geschlechtes wird 1326° nochmals urkundlich erwähnt. Aber
min tritt ein Ereignis ein, das für Jahrhunderte — bis weit über die Reformation
hinaus — von entscheidender Bedeutung für die Haslacher Pfarrkirche sein
sol lte. Am 6. April 13297 vergab der Ritter Snewli von Wisenegge zu Freiburg,
Schirmherr des Klosters Maria Celle (= St. Märgen), diesem Kloster, offenbar
aus Reue über mancherlei Unrecht, das er dem Kloster St. Märgen angetan
hatte, zu seinem und seiner Vorfahren Seelenheil die Kirche zu Haslach und
2 FUB I, Nr. 183, S. 154.
'■> Libcr deeimationis cleri Coustanciensis pro Papa de anno 1275, gedruckt: FDA 1. 207.
* FUB T, Nr. 367, S. 554 ff.
5 Urkunden des Heiliggeistspitals Frbg. II. S. 481.
G Urkunden des Heiliggeistspitals Frbg. II. Anhang S. 487, Gutleuthaus Nr. 19.
7 GLA St. Märgen, 15/16.
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