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Verköstigung für 10 kr., und die sich selbst ernähren können der Fabrik im
Turm umsonst arbeiten.
Achtens. Alle zum Spinnen verurteilten Weibsleute sollen der Fabrik, im
Fall es die Entrepreneurs verlangen, gegen Reichung des Materials umsonst
arbeiten, nur soll alsdann die Fabrik mittellosen, für sie im Turm spinnenden
Weibsleuten während solcher Zeit die Kost reichen. Und hängt also der Gebrauch
dieser drei Vergünstigungen unter Nr. 6, 7 und 8 bloß von den Entrepreneurs
ab, damit ihnen gegen ihren Willen daraus kein onus5 erwachse.
Neuntens bezieht die Fabrik, wenn sie alimentierte Bastarde aufnimmt,
deren Alimente solang sie in derselben arbeiten.
Zehntens gestatten Wir, daß die Fabrik, solang sie besteht, Fremde soviel
sie will und aller Religionen aufnehme, doch so, daß die aufgenommenen
Fremden unbescholtene oder der öffentlichen Sicherheit nicht schädliche, mithin
auch sich bei dem Oberamt deswegen zu legitimierende Leute seien.
E 1 f t e n s. In Ansehung des Gebrauchs fremder Handwerker zum Behuf der
Fabrik, der Fabrikgebäude, Möblierung und Kleidung der Entrepreneurs und
der Seinigen und ihrer Arbeiter, desgleichen der Einfuhr fremden Brots und
Fleischs, auch eigener Schlachtung, soll der Entrepreneur Vogel und Compagnie
für sich und ihre eigene Haushaltung den Fürstlichen Bedienten zu Emmendingen
gleich gehalten werden.
Zwölftens. Der Fabrik ist gestattet, alle inländischen Märkte zu besuchen,
auch versichern Wir derselben
Dreizeh n te n s, in der Art ihrer Fabrikation keinem Andern eine Konzession
zu erteilen, die gegen sie, die Entrepreneurs und deren Fabrik, ein
ausschließendes Recht oder Monopol, das ohnehin mit Unseren Regierungs-
grundsätzen unvereinbar wäre", wirken könnte.
Vierzehnte ns. Die Fabrik genießt in Gantsachen das Privilegium der
Pforzheimer Wollenfabrik und das Wechselrecht in allen Fällen, und endlich
Fünf zehntens, soll dem Entrepreneur und Compagnie für alle für deren
Etablissement zu Emmendingen entstandenen Schulden nichts arrestiert noch sie
zu Kautionen angehalten werden ehe dergleichen Sachen vor Unseren Gerichtsstellen
ausgemacht und von daher ein Arrest gegen sie etwa erkannt worden ist.
Dessen allem zu Urkund und mehrerer Versicherung haben Wir gegenwärtigen
Freiheitsbrief eigenhändig unterschrieben, auch Unser Geheimes Kabinetts-
Insiegel beidrucken lassen. So geschehen Karlsruhe, den 21ten Mai 1784.
Carl Friedrich M. v. Baden."
Im Sommer siedelte der Kommerzienrat mit seiner Familie7 nach Emmendingen
über, damit er den Betrieb, für den er Aufseher aus dem Toggenburg
hatte kommen lassen, an Ort und Stelle selbst leiten konnte. Seine Frau und
Tochter halfen ihm bei der Betreuung der Kinder.
Schlosser war es bekannt, daß Vogel schon einmal geschäftlich Schiffbruch
erlitten hatte, aber er betrachtete dies als einen besonderen Vorzug, denn der
Unternehmer sei dadurch vorsichtig und gewitzigt geworden. Für den Anfang
räumte er ihm die Ratsstube ein, in der zunächst 40 Kinder beschäftigt wurden.
Am 1. Januar 1785 wurde die von der Obrigkeit warm begrüßte Waisenhaus-
5 onus = Last.
6 Karl Friedrich vergab nur Monopole für beschränkte Landcsbezirke. Drais I S. 152.
7 Frau und vier Kinder.
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