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keine herrschaftlichen Rechte behaupten können. Dagegen haben sich zunächst
auch hier die Grafen von Freiburg im Kampf um das zähringische Erbe durchgesetzt
. So beklagt sich im Jahre 1306 Graf Egon, daß ihm die Markgrafen in
Wildtal und in Holdental Schaden taten und einen Manu dort erschlugen. Die
Grafen Konrad und Friedrich verkauften sodann 1327 zusammen mit Zähringen
und Gundelfingen auch die Täler zu Wildtal und Holdental an den Freiburger
Schultheißen Ritter Schnewelin Bernlapp.
Welchen von den wechselnden Teilhabern an der Burg Zähringen in der
Folgezeit das Wildtal jeweils gehörte, ist nicht immer zu ersehen. Jedenfalls
war zur Zeit der endgültigen Zerstörung der Veste ein Anteil in Händen der
Bollschweiler Linie der Schnewelin, von denen Gabriel (der ältere) und Hans
Christoph Schnewelin Bernlapp von Bollschweil (gest. 1564)
das Wildtal besaßen. Dieses schied aus jedem Zusammenhang mit den sonstigen
früheren Zugehörungen der Burg, die nach 1549 noch als solche bezeichnet
werden, aus und wurde zu einer selbständigen Herrschaft. Hans Christophs
Sohn Gabriel (der jüngere), der im Jahre 1572 als Anteil am väterlichen Erbe
Wildtal erhielt, legte seine Rechte im Inneren fest und sicherte sie nach außen.
Bei der Teilung der Schloß wälder mit seinen Vettern von Land eck, den Herren
des Dorfes Zähringen, fanden Besitztitel der Stadt Freiburg, wie schon erwähnt
wurde, keine Berücksichtigung. Als Anteil des Markgrafen, der ebenfalls Teilhaber
an der Burg gewesen war, galt wohl der Reutebach. Die Markgrafen
haben noch später, allerdings ohne viel Nachdruck, bei Gelegenheit der Auseinandersetzung
über den Gundelfinger Wald auf der Gemarkung Wildtal und
über die Bannzugehörigkeit der Güter des Schönehofes an ihre angeblich verkürzten
Rechte erinnert.
Von Gabriel Bernlapp von Bollschweil erbten das Wildtal dessen Töchter
(1609), deren eine, Maria Magdalena, verwitwete Wohlfurt, sich mit Christoph
Giel von Gielsberg verheiratete, während die andere, Kunigunde, den Marx
Joachim Schenk von Castell zum Gemahl hatte. 1624 erscheint dieser als Mitobrigkeit
des Wildtals. Seine Tochter Elisabeth war in zweiter Ehe verheiratet
mit dem Freiherrn Wolf Friedrich von Beroldingen, der im Jahre 1652
die Llerrschaft im Wildtal erwarb. In dieser Familie blieb sie bis zum Verkauf
an den Grafen Friedrich von Kageneck im Jahre 1788. Dessen Tochter
Flora, verehelichte Gräfin Wrbna, vertauschte den Besitz an die Krone
Baden (1815).
Die Rechte der Herrschaft im Wildtal wurden zuerst von Gabriel Bernlapp
von Bollschweil in den Jahren 1591 bis 1598 festgestellt und mit großer
Entschiedenheit vertreten14. Danach gehörte ihm sämtlicher Grund und Boden
mit Hagen und Jagen und Fischweid, Gebot und Verbot, hohe und niedere
Oberkeit, Stock und Galgen; zuvörderst aber sei das ganze Wildtal Eigentum
und nicht Lehen. Dieser Anspruch konnte sich nur von der alten Zugehörigkeit
Wildtals zu Reichsbesitz herschreiben. Praktische Bedeutung erhielt die
Frage in der Angelegenheit der Berghoheit. Als der österreichische Bergrichter
im Jahre 1573 vom Bergwerk im Wildtal den zehnten Kübel verlangte,
berief sich Gabriel auf seinen Besitz der Berghoheit, wie dies in dem Kaufbrief
von den Herzögen von Zähringen zu lesen stehe. Welches Beweisstück
hier vorgelegt und durch den Bergrichter angeblich anerkannt wurde, vermögen
wir nicht zu ahnen.
14 Für das Folgende: GLA 66/9714 und Spezialakten Wildtal.
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