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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1964/0073
So kam es hier auch zu keiner Dinghofverfassung, die mit dem Festhalten
hergebrachter Ordnungen ein Hemmnis für obrigkeitliche Verordnungsgelüste
bilden kann.

Seit Anfang des 17. Jahrhunderts erreichte die patriarchalische Fürsorgebeflissenheit
der Herrschaft einen Grad der Ausbildung, der bald zu einem
Rückschlag führte. Auf eine Fülle genau aufgeführter Übertretungen waren
Geldstrafen von recht ansehnlicher Höhe gesetzt. So kosteten Verheiratungen
ohne Konsens, zu frühes Kindbett und „Hurerei" gleichmäßig je 10 Pfund
Strafe. Das Mahl zur Kindstaufe war nur im Wirtshaus zu halten gestattet;
ein Einwohner, der es zu Hanse veranstaltet hatte, wurde mit 15 Pfund bestraft
und bis zur Bezahlung in Gefangenschaft gehalten. Ausbleiben über
Nacht kostete 1 Pfund. Für Weglaufen eines Dienstboten gab es 10 Pfund
Strafe und „Turm".

Bei diesen Verboten und Strafen wurde kein Unterschied nach der sozialen
Stellung gemacht. Bauern, Taglöhner und Hintersassen stehen der Herrschaft
gegenüber auf gleicher Ebene. Auch sonst war die gesellschaftliche
Schichtung nicht an die Familie gebunden. So hatte Christian Schaffhauser,
der 1624 Vogt war, im Jahre 1596 ein Jahr lang auf der Schöne als Knecht
gedient. In einer Liste von Flintersassen aus dem Jahr 1657 werden zwei
Brüder des Wirtes mitaufgeführt. Hier erscheinen elf Hintersassen mit
Namen, scheinen jedoch nicht sämtliche zu sein. Das Zinsbuch von 1683 unterscheidet
Taglöhner mit Haus oder Gütchen von solchen Taglöhnern, welche
Hintersassen sind. Wie alle übrigen mußten auch die Hintersassen der Herrschaft
huldigen.

1749 gab es im Wildtal außer den 15 Hofbauern 30 Taglöhner, die wohl
größtenteils eigene Fläuser hatten. Sie mußten der Herrschaft jährlich zwei
Klafter Fronholz machen oder 40 Kreuzer zahlen.

Der Berain von 1598 bestätigte das Erbrecht des jüngsten Sohnes und der
ältesten Tochter, wie es des Tales Brauch sei. Doch behielt sich die Obrigkeit
vor, in besonderen Fällen anders zu disponieren.

Die Angaben sicherer Bevölkerungszahlen beginnen 1783 mit der Zählung
von 39 Familien und 256 Seelen von verstreuten Höfen samt Taglöhnerhäus-
lein, die zur Pfarrei Zähringen gehören, und 14 Familien mit 86 Seelen von
Angehörigen der Pfarrei Heuweiler, zusammen 342 Seelen. 1813/15 werden
305 Seelen angegeben, Mitte des 19. Jahrhunderts zählte man 417.

Neben der Obrigkeit spielte die Gemeinde nur eine untergeordnete
Rolle. Sie besaß noch im Jahre 1813 keinerlei Vermögen und hatte, soweit
wir wissen, zu keiner Zeit eine Allmende, abgesehen von Bächen und Wegen.
Diese wurden in der Gemeindefron instand gehalten. Wer von einer solchen
wegblieb, zahlte 1598 der Gemeinde 5 Schilling und der Obrigkeit 1 Krone.
Ebenso war der Wachdienst Aufgabe der Gemeinde. Für die Güter der
Herrschaft war eine Nachtwache zu stellen und eine zweite für die Höfe der
Bauern.

Vogt und Richter wurden von der Herrschaft gesetzt und konnten von
dieser auch wieder entsetzt werden. Der Vogt hatte die Schuldigkeit, alle
Gefälle und Steuern im Tal und außerhalb einzuziehen und der Flerrschaft
zu überantworten. Zum anderen sollte er „der Oberkeit Recht und Gerechtigkeit
" handhaben und zum dritten alle Frevel fleißig anzeigen (1661)20.

20 GLA 66/12056.

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