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175 Mark auf die Gruppe Rappen und Hälblinge entfielen. Nachdem Basel
noch die Bewilligung zur Verprägung von 900 Mark im Jahre 1503 erhalten
hatte, wurden die Werke wiederum stillgelegt. Im selben Jahre hatte aber
König Maximilian der Stadt Laufenburg ihr lange nicht mehr ausgeübtes
Münzrecht erneuert. Die nicht bundesvertragsmäßig ausgebrachten Münzen
wurden aber trotz Einschreitens des Königs verrufen und den Bergwerken im
Bundesgebiet die Silberlieferungen an Laufenburg untersagt, denn die Stadt
lag im vertragsmäßig geschützten Bezirk. Der Genossenschaft war es also
gelungen, ihre Rechte gegen den König, der ja Bundesmitglied war, zu
schützen und die Münze zu Laufenburg zum Stillstand zu bringen. Einen
ähnlichen Verlauf nahm der Versuch der Stadt Rottweil, ihre Münze im Breisgau
einzuführen.
Eine andere Sorge bereitete wieder die Verschlechterung des Guldens,
woran auch die verpachtete Reichsgoldmünze zu Basel beteiligt war. Um
wenigstens das eigene Stadtgebiet zu schützen, beantragte Freiburg das Recht
der Goldprägung, das ihm am 7. Mai 1507 von Maximilian I. erteilt wurde. Es
wurde sofort, wenn wohl auch nur in geringem Umfang, davon Gebrauch
gemacht. Da sich auch wieder ein Mangel an Silbermünze bemerkbar machte,
schrieb die Genossenschaft am 9. August 1507 eine neue Auflage aus, und zwar
für den König in Thann 1600, für Basel 1200, Freiburg und Colmar je 800 und
Breisach 500 Mark Silber, aus denen vorzugsweise Plapperte und Vierer, in
geringerem Umfang Rappen geschlagen werden sollten. Der ganze Bedarf an
Silber wurde erstmals aus den im Bundesgebiet gelegenen Gruben gedeckt,
ohne Zukauf bei Händlern, und diese Versorgung wurde dann auch für die
Zukunft beibehalten.
Nachdem Basel 1501 der Eidgenossenschaft beigetreten war, entfremdete es
sich langsam dem Reich und es traten dadurch auch Spannungen gegenüber
den Münzgenossen auf. Die Reichsmünzstätte wurde 1509 vom Pfandinhaber
nach Augsburg verlegt, dafür erlangte die Stadt für sich ein Goldmünzprivileg
vom Kaiser Maximilian im Jahre 1516. Auch setzte sie in der Bundesversammlung
durch, daß den einzelnen Mitgliedern zwölf Jahre lang die Ausmünzung
freigegeben wurde, doch war die Ordnung von 1499 einzuhalten.
Dem zunächst ruhigen Fortgang der Silberausprägung erwuchsen aber
bald neue Gefahren durch das Einströmen geringhaltiger Batzen aus den
zahlreichen Schweizer Münzstätten. Es war dies eine neue Münze im Sollwert
von 10 Rappen oder 4 Kreuzern, deren Name vom Berner Wappentier, dem
Bären, hergeleitet wird. Das Bundesgebiet wurde von ihnen geradezu überschwemmt
und man versuchte, ihrer zunächst durch eine Abwertung auf
9 Rappen Herr zu werden (1518). Als sie aber noch weiter verschlechtert wurden
, regte die Stadt Basel an, ihnen durch eigene Ausprägung von gröberen
Münzen zu begegnen und sie gänzlich zu verbieten. Der Bundestag vom
24. August 1520 erhob dies auch zum Beschluß, und bis Weihnachten sollten
alle Batzen abgeschoben und später nicht mehr angenommen werden.
Da inzwischen der Batzen aber in ganz Süddeutschland die weiteste Verbreitung
gefunden hatte, traten sowohl von Seiten der Nachbarn als auch in
den eigenen Reihen Beschwerden gegen ihren völligen Verruf auf. Besonders
Markgraf Ernst von Baden, der mit seinen Herrschaften Hochberg, Rötteln,
Sausenburg und Badenweiler innerhalb des Rappengebiets lag, erhob scharfen
Protest, der zu längeren Verhandlungen mit ihm führte, da dem Bund ja keine
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