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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1966-67/0033
Herzog zurückgeht. Historisch bedeutsam ist allein die Erkenntnis von der
Herkunft seines Blutes. Sie erst vermag uns die allgemeinen Voraussetzungen
zu verdeutlichen, die erfüllt sein mußten, damit eine Sippe, wie die der Zähringer
, ihre geschichtliche Rolle überhaupt spielen konnte.

Daß sie dem Stande des Adels angehörte, reichte keineswegs dazu aus,
denn die meisten Angehörigen dieses Standes haben damals als nobiles viri
nur das Leben mehr oder weniger begüterter Grundherren geführt. Aus
dieser Mehrzahl jedoch erhebt sich eine Minderheit, welche zu der besonderen
ständischen Blutsqualität, die sie mit jener teilt, ein besonderes Maß von
politischer Macht gewinnt, die sie von jener unterscheidet. Diese Hochadelsschicht
ist das Ergebnis einer politischen Entwicklung, welche damit begann,
daß das fränkische Königtum zur Erledigung bestimmter Verwaltungsaufgaben
einzelne Adelige mit besonderen Machtbefugnissen und Herrschaftsrechten
ausstattete, die mit der Fortbildung des Lehnsrechtes seit dem 9. Jahrhundert
in wachsendem Maße erblich wurden, so daß die Sippe eines vom
König zum Grafen oder militärischen Befehlshaber (dux) ernannten Mannes,
zumal er für seine Tätigkeit meist reich entschädigt wurde, sehr schnell sich
an Macht und Ansehen über die Mehrzahl ihrer Standesgenossen erhob und
sich ebenso schnell mit anderen Adelssippen zusammenfand, die ein gleiches
Schicksal erlebten. So bildet sich innerhalb des alten Volksadels eine besondere
, das politische Leben im Dienste des Königtums und bald auch oft im
Gegensatz zu ihm beeinflussende Schicht, die treffend als fränkische Reichsaristokratie
bezeichnet worden ist. Den Charakter eines echten Geburtsstandes
hat sie trotz aller Bemühungen um engsten Zusammenschluß allerdings
niemals zu gewinnen vermocht, weil sie ja selbst schon der blutsmäßig
höchsten sozialen Schicht angehörte. Infolgedessen kann dieser Hochadel
immer wieder neue Kräfte in sich aufnehmen, so daß mancher einfache Edelmann
als Schwiegersohn in seinen Kreis aufgestiegen ist.

Es entsprach dem inneren Bau des fränkisch-karolingischen Reiches, daß
die Franken selbst den größten Anteil an der Reichsaristokratie gestellt
haben, doch gab bei den innerdeutschen Stämmen, wo die fränkische Eroberung
zunächst die alten Ordnungen des völkischen Lebens zerstört hatte, die
neue fränkische Grafschaftsverfassung zugleich auch den Rahmen, innerhalb
dessen Sippen heimischen Adels zur Reichsaristokratie aufsteigen konnten,
sei es, daß ihre Angehörigen in Grafenämter berufen wurden und ihre Nachkommen
sich in ihnen halten konnten, sei es, daß Grafen fränkischen Stammes
Töchter des Landes heirateten, um in ihm feste Wurzeln zu schlagen. Im Alemannenland
hat Karl der Große selbst das Vorbild dazu gegeben, als er die
durch ihre Mutter aus dem gestürzten Herzogshaus stammende Hildegard
zur Ehe nahm und ihren Brüdern umfangreiche Grafenrechte verlieh. So
gewann schon in der zweiten Hälfte des 8. Jahrhunderts das Blut des altalemannischen
Herzogsgeschlechtes der Alaholfinger, weil es das edelste im
Lande war, von neuem eine hohe politische Bedeutung.

Genug: Wir erkennen, daß es nicht leichtfertig ist, die Ahnenreihe der
Zähringer bis auf die alt-alemannischen Volksherzöge zurückzuführen, trotz
der Unmöglichkeit, sie von Generation zu Generation zu verfolgen. Das bedeutet
gewiß einen empfindlichen Verlust historischer Kenntnisse, den die
ältere Forschung nicht hinnehmen wollte, ist aber, unter den größeren Gesichtspunkten
einer deutschen Volksgeschichte gesehen, völlig unerheblich.

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