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derer Einwilligung der Bürger oder bei vorheriger Freilassung durch den
Herrn erlaubt worden sei. Im 12. Jahrhundert seien die Kaufleute daher unter
sich geblieben, und es sei nicht wahrscheinlich, daß Ministerialen Anteil am
Stadtregiment gehabt hätten. Erst später sei einigen von ihnen die Erlaubnis
erteilt worden, in Freiburg zu wohnen270. Im übrigen erkenne man die kaufmännische
Herkunft der städtischen Adelsgeschlechter Freiburgs immer dann
mit Sicherheit, wenn von diesen das eine oder andere Familienmitglied in späteren
Jahrhunderten als Kaufmann bezeugt sei. Es sei nämlich wahrscheinlicher
, daß der eine Teil der Familie aufgestiegen, während der andere im
Kaufmannsstande geblieben sei. Der umgekehrte Fall, daß sich ein Mitglied
einer Adelsfamilie den Kaufleuten zugewendet habe, sei äußerst unwahrscheinlich271
.
Auf Grund dieser Überlegungen stellt Maurer folgende Formel auf:
„1. Alle diejenigen adeligen Familien, von denen im 14. Jahrhundert
noch Glieder vorkommen, welche dem Stand der Kaufleute angehören, sind
ursprünglich aus diesem Stande hervorgegangen.
2. Je älter eine städtische Adelsfamilie ist, desto größere Wahrscheinlichkeit
hat die Annahme, daß sie ursprünglich zu den Kaufleuten gehörte.
3. Eine adelige Familie, deren Ursprung sich nicht mit einiger Sicherheit
aus dem Ministerialen- oder Ritterstande nachweisen läßt, ist wahrscheinlich
aus den Kaufleuten entsprungen.
4. Die Mitglieder des Rates, welche bis zum Jahr 1240 ohne die Bezeich
nung „miles" in den Zeugenreihen der Urkunden nach dem städtischen
Schultheiß genannt werden, sind ursprünglich alle Kaufleute gewesen272."
Obwohl es Maurer in keinem Fall gelungen ist, einen Beleg aus dem
12. oder 13. Jahrhundert zu finden, in dem ein Freiburger Patrizier „mer-
cator" oder „institor" genannt wird, sind seine so apodiktisch vorgetragenen
Thesen beinahe von allen Autoren, die in der Folgezeit das Freiburger Patriziat
erwähnten, gebilligt worden.
M. F o I t z, ein Schüler G. von Belows, stimmt Maurer zu und
meint, die Tatsache, daß sich das Freiburger Patriziat „ganz überwiegend" aus
bürgerlichen Elementen zusammengesetzt habe, gehe deutlich aus den von
Maurer aufgestellten Listen hervor273.
Ähnlich äußern sich F r. P f a f f 27\ H. F lamm 27r\ B. Wilms 270 und
P. P. A 1 b e r t
Gestützt auf Maurer, spricht auch R. II i e s e I den Ministerialen für
Freiburg jegliche Beteiligung am Patriziat ab278. Wie Maurer sieht H.
P I a n i t z in den Vorfahren der Freiburger Patrizier „die vornehmen Kauf-
270 Ebd., S. 479.
271 Ebd., S. 488.
272 Ebd., S. 488 f.
27:{ Beiträge z. Gesch. d. Patriziats i. d. dt. Städten v. d. Ausbruch der Zunftkämpfe (Phil. Diss.
Marburg 1899), S. 90.
274 Die Schneeburgen i. Br. und die Snewelin von Freiburg (ZGFreib. 20 [1904], S. 299 ff.), S. 309.
275 Der wirtschaftl. Niedergang Freiburgs i. Br. und die Lage des städt. Grundeigentums i. 14. u.
15. Jh. (Volkswirtschaft!. Abh. d. Bad. Hochschulen, Bd. VIII, 3. Erg. bd. [1905], S. 41 u. 58).
276 Die Kaufleute von Freiburg i. Br. 1120—1520 (1916), S. 6 u. 23 f.
277 Einleitung zu Urk. u. Reg. z. Gesch. d. Freiburger Münsters, S. 36.
278 Die staatsrechtl. u, soziologische Stellung des Stadtadels i. dt. MA, hauptsächlich i. d. oberdt.
Städten (Jur. Diss. Mainz 1952), S. 24 u. 35.
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