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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1966-67/0104
ten „Heinricus et Burcliardus deTuscinanch*08" leiten ihren Namen vonDnßnang
her. Spätere schweizerische Chroniken geben als Wappen dieses Geschlechts
das der Freibnrger Patrizierfaniiiie von Tußlingen wieder309. Da sich aber
keinerlei Beziehungen der Freibnrger Familie von Tußlingen zu den Grafen
von Toggenbnrg und überhaupt zum Thurgau nachweisen lassen, darf hieraus
nicht auf eine gemeinsame Wurzel der von Dußnang und der von Tußlingen
geschlossen werden, zumal bekannt ist, wie häufig spätere Chroniken und
Wappenbücher etc. für Familien, deren Wappen nicht überliefert sind, das
Wappen einer anderen gleichnamigen Familie übernehmen310.

Nach Dußlingen an der Steildach nannte sich ein Ministerialengeschlecht
der Pfalzgrafen von Tübingen. Im Jahre 1181 tritt ein Friedrich von „Duze-
lingen" bei einer Güterübertragung des Pfalzgrafen Hugo von Tübingen als
Zeuge auf311. Im Jahre 1216 heißt es in der Zeugenreihe einer Urkunde des
Pfalzgrafen Rudolf von Tübingen: „De ministerialibus: Diemo de Tusselingen
et filius eius312."

Die Pfalzgrafen von Tübingen waren zwar auch im Breisgau begütert313 -
im 13. Jahrhundert gehörte ihnen als Lehen von der Abtei Murbach mit dem
Widemhof zu Schliengen einer der wertvollsten Fronhöfe im Breisgau314
in keinem Fall werden aber die Freiburger von Tußlingen im Zusammenhang
mit diesem Besitz genannt. Auch sonst erscheinen sie nicht in den Urkunden
der Pfalzgrafen. Da sie im übrigen mit der pfalzgräflichen Ministerialen-
familie nicht einmal die Vornamen gemeinsam haben, ist trotz der Namens-
gleichheit eine verwandtschaftliche Beziehung beider Familien äußerst unwahrscheinlich
.

Wesentlich begründeter dürfte die Annahme sein, daß die Freiburger von
Tußlingen aus dem in den Quellen „Tuselingen"315 genannten Deißlingen, wo
als Lehen von dem Kloster Reichenau zähringisches und später urachisches
bzw. fürstenbergisches Gut lag316, in den Breisgau gekommen sind. Vielleicht
waren sie bei den Kriegsleuten Herzogs Bertold IL, der gegen Ende des
11. Jahrhunderts sein Herrschaftsgebiet von Schwaben in den Breisgau verlegte
und den Versuch unternahm, hier eine Art herzogliches Territorium zu
schaffen317.

Für diese Vermutung spricht nicht nur der zähringische Besitz in Deißlingen
, sondern auch die Tatsache, daß der wohl älteste breisgauische Grundes
Thurg. Urk.buch IIr n. 87; vgl. ferner Thurg. Urk.buch III, n. 489, Urk. v. J. 1265: „H. de
Tusnanc" und n. 577, Urk. v. J. 1272.

™9 Geschlechterbuch I, S. 268.

310 Vgl. z. B. Geschlechterbudi II, S. 40, von Herdern/Schiller von Herdern.

311 Wirtemberg. Urk.buch II, n. 423.

312 Wirtemberg. Urk.buch III, n. 588. Vgl. auch J. Forderer, Die Tübinger Grafen und Pfalzgrafen
als Reichsfürsten {Tübinger Blätter 40, 1953, S. 15 ff.), S. 18, über die Aufgaben der
Ministerialen der Pfalzgrafen. Unter anderem erwähnt Forderer die Truchsesse Friedrich
und Diemut v. Dußlingen.

313 Vgl. L. Schmid, Gesch. d. Pfalzgrafen v. Tübingen, S. 169 u. 227.
sl4 FUB I, n. 348. Vgl. auch N eh 1 s e n , Snewlin, S. 40.

315 Vgl. oben Anm. 306.

sie Ygi Wirtemberg. Urk.buch I, n. 108 i. Verb. m. den Nachweisen bei Heyck, Gesch. d.
Herzöge v. Zähringen, S. 523.

317 Vgl. Stülpnagel, KB 1/1, S. 224 f.

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