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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1966-67/0112
Schon He f e 1 e 400 hatte Zweifel an dieser Deutung und wies darauf hin,
daß man auch das Verb „fassen" zugrunde legen könne und in Zürich und
Schaffhausen die „Fasser" als Kornwäger und messer bezeugt seien407. Weitere
Schlüsse auf die ständische Herkunft der Familie Fasser hat Ilefele
allerdings nicht gezogen.

Es ist durchaus denkbar, daß die Fasser, deren erstes bezeugtes Mitglied
bereits Ritter war408 und deren zweiter Generation der Deutschordenskomtur
Werner Fasser angehörte409, wirklich mit dem Wägen und Messen von Korn
zu tun hatten, und zwar nicht als einfache Kornwäger, sondern als vom Stadt
herrn belehnte Inhaber der stadtherrlichen Fronwaage, die wahrscheinlich
eine beachtliche Einnahmequelle darstellte, selbst wenn man berücksichtigt,
daß die Bürger von Abgaben freigestellt waren410. Nicht ausgeschlossen ist
auch, daß der Name der Fasser mit dem Mühlenbesitz, den sie, wie auch
andere Ministerialenfamilien411, vor den Toren der Stadt hatten41*, zusammenhängt
.

Für eine sehr enge Beziehung der Fasser zu den Grafen von Frei bürg
spricht, daß der Ritter Heinrich Fasser in den Urkunden der Grafen auf
fallend häufig erscheint. In den Jahren 1215 bis 1258 wird er in 31 Urkunden
erwähnt413. Allein 19 davon betreffen die Grafen von Freiburg414. Dies ist
auch Ilefele aufgefallen, der besonders auf die Nennung des Fasser in den
Urkunden der Gräfin Adelheid von Freiburg hinweist4115. Bei einem Übereinkommen
, das Graf Rudolf von Habsburg und die Gräfin Adelheid von
Freiburg über die Aussteuer ihrer verlobten Kinder treffen, wird Heinrich
Fasser in der Zeugenreihe unmittelbar nach dem Ministerialen Heinrich von
Ambringen, aber noch vor dem Schultheißen von Freiburg aufgeführt410. Viel
leicht zählte der Fasser, obwohl er Bürger von Freiburg war, zu diesem Zeit
punkt noch zu den Ministerialen des gräflichen Hauses.

406 Die Stifter des Adelhauser Klosters, S. 28, Anm. 1.

407 Schweizerisches Idiotikon I, S. 1062 (Die Belege, 16. Jh., sind allerdings verhältnismäßig spät).
Nach Brechenmacher, Etym. Wörterbuch d. dt. Familiennamen I, S. 434, ist „vaßßer" =
Aus- und Einlader, besonders der Salzschiffe. Vgl. ferner Dt. Rechtswörterbuch III, Sp. 430.

408 FUB I, n. 143.

409 Vgl. oben S. 92.

410 Uber die Fronwaage vgl. Schreiber, Gesch. d. Stadt u. Universität Freiburg i. Br., Teil I, 1,
S. 56 u. 71. Vgl. ferner Stadtrodel, Art. 15 ff., in S c h r e i b e r, UB I, 1, S. 7 f.

411 Vgl. z. B. FUB II, n. 176, III, n. 237. Für Regensburg bemerkt W. Schultheiß: „Nach dem
Aufhören der Reichsverwaltung verwerteten sie ihre ökonomische Erfahrung als Bürger auf
eigenes Risiko im Getreide-, Wein-, Waren- und Geldhandel und im Betrieb von Mahlmühlen
und gewerblichen Anlagen (Hammerwerken)", (Prot. Memmingen, S. 42).

412 Vgl. oben S. 92.

41» FUB I, n. 29, 35, 36, 38, 39, 51, 60, 63, 66, 67, 68, 69, 71, 76, 77, 78, 82, 87, 88, 90, 91, 104, 108, 109, 127,
143, 1U, 151, 152, 153, 163.

414 Diese Urkunden sind in Anm. 413 kursiv gesetzt. Auch die anderen Freiburger Patrizierfamilien
werden häufig in den Urkunden der Grafen von Freiburg, die einen beträchtlichen Teil des
überlieferten Freiburger Urkundenbestandes ausmachen, erwähnt. Eine derart häufige Nennung
läßt sich für die erste Hälfte des 13. Jh. aber für keinen anderen Freiburger Patrizier beobachten.

415 Stifter des Klosters Adelhausen, S. 28.

41<* FUB I, n. 66, Urk. v. 18. Febr. 1239. Vgl. ferner FUB I, n. 67 u. 68. In diesen Urkunden der
Gräfin Adelheid wird der Fasser allerdings nach dem Schultheißen von Freiburg genannt.

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