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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1966-67/0135
liehen Wohnsitze geschaffen, in denen dann auch die Kaiser zu Gast waren:
1510 Maximilian im ersteren und 1562 Ferdinand L im letzteren10.

Auch die Klöster erbauten oder erneuerten ihre Stadthäuser, so St. Blasien,
St. Peter, Tennenbach, Schuttern und St. Gallen, während der Mauergürtel um
Stadt und Vorstädte erst 1583 vollendet wurde.

Der wirtschaftliche Aufschwung führte bei einem Teil der Bevölkerung
zu Üppigkeit und Übermut und zeitigte naturgemäß auch Auswüchse und
Ausschreitungen mannigfacher Art. So erregten 1542/43 einige Domherren
durch ihr junkerlich üppiges Benehmen Ärgernis bei der Bürgerschaft, was
den Rat schließlich veranlaßte, sie und ihre Dienstboten gefangen zu setzen.
Als das Domkapitel mit dem Wegzug drohte, begab sich Glareanus als Vermittler
zum Rathaus. Er soll sich dabei mit einem langen Rosenkranz ausgerüstet
und verlangt haben, daß man die Herren vom Domstift bei ihrem
alten Herkommen (hinsichtlich der Hauserinnen) belassen möge, damit der
Rat nicht als lutherisch angesehen werden könne11. Jedenfalls hatte sein Einschreiten
Erfolg, die Verhafteten wurden freigelassen, und in einem Vergleich
vom 13. Januar 1543 mit der vorderösterreichischen Regierung wurde festgelegt
, daß die Gerichtsbarkeit, auch über das Dienstpersonal, beim Domkapitel
verbleibe. Der Stadtrat versprach ihm, sich keine Übergriffe mehr zu
erlauben, sondern die Angehörigen des Domstifts, die sich ungebührlich
betrügen, dem Kapitel anzuzeigen und ihm die Bestrafung zu überlassen.

Dieses ärgerliche Vorkommnis war auch die Ursache, warum der Senat
der Universität als Patronatsherr der Münsterkirche sich der Gründung eines
Kollegiatstifts am Münster, zu dem die besonnenen Elemente des Domstifts
zusammentreten wollten, beharrlich widersetzte12.

Wohl blieb Freiburg und der Breisgau von der Geißel des Kriegs verschont,
dafür fiel mehrmals das Unheil der Pest über die Einwohnerschaft. Das
„schrecklichste Jahr" war 1564, wo ein Viertel der Bewohner der Seuche zum
Opfer fiel. Am 12. September beschwerte sich der Dekan des Hochstifts beim
Rat, daß Kranke an den Straßen wohnen blieben.

Wenden wir uns nun wieder den eigenen Angelegenheiten des Domstifts
zu. Auch mit dem Rat der Stadt Basel kam es wieder zu einer Meinungsverschiedenheit
. Nach dem Tod des vom Rat seiner Zeit eingesetzten Dompropstes
Andreas Stürtzel setzte der päpstliche Nuntius in Österreich, der
Bischof Moroni von Modena, Johann Faber, Bischof von Wien, zum Propst
ein und bezog sich dabei auf das päpstliche Recht hierzu. Andererseits hatten
aber die Basler den Domherrn Sigmund von Pfirt zu dieser Würde bestimmt
und verfochten dies beim König Ferdinand. Jedoch gebot Kaiser Karl V. am
3. November 1540 die Investitur Fabers unter Androhung einer innerhalb von
sechs Tagen zahlbaren Geldstrafe von 20 Mark Gold (etwa fünf Kilogramm).

Bischof Philipp von Gundelsheim hatte noch vor seinem Hinscheiden, am
13. September 1553 zu Pruntrut, den Vizedekan und Kustos Dr. jur. Johann

10 über Stürtzels Hof, den späteren Basler, folgt ein besonderer Abschnitt. Villinger erbaute
1516 das Haus „zum Walfisch" (heute Teil der Sparkasse in der Franziskanerstraße). Es wurde
kurz von Erasmus von Rotterdam bewohnt, nach dessen Bericht es als Alterssitz für Kaiser
Maximilian bestimmt sein sollte.

11 Heinrich Schreiber: Heinrich Loriti Glareanus, Freiburg 1837, S. 87. Die Ratsprotokolle jener
Jahre sind nicht erhalten.

12 Schon 1479 hatte Herzog Sigismund versucht, ein Münsterstift mit zwölf Kanonikern einzurichten
, was am Widerspruch von Rat und Universität scheiterte.

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