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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1966-67/0211
Mit welcher Zeit soll so ein Werk beginnen? Viele Geschichtsschreiber sind
„in ihren zum Vorschein gebrachten mancherley Historien" bis auf „den änderten
Stam Vatter Noe zurückgegangen", andere haben sogar „über die Arch
hinaufi auf die Ankunft des allerersten und allgemeinen Vatters Adam gleichsam
einen Sprung wagen wollen"5. Wo beginnt der feste Boden? Für Mal-
doner erst mit den Urkunden; „indessen sind erst seit wenigen Jahren vortreffliche
Männere aufgetretten, welche von dem Alterhtum der alten Teütschen,
Marcomannen und Alemannen zum mercklichen Unterschied älteren Scriben-
ten eine sichere Beschreibung und mithin auch eine richtigere Folge mit großer
Vorsichtigkeit entworffen haben". So beruft sich Maldoner für diese alten
Zeiten6 lediglich auf Beatus Rhenanus und für die Zugehörigkeit des Breisgaus
zum Herzogtum Alemannien, für die die ihm bekannten Archive keine
Quellen enthalten, auf Marquart Herrgotts „Genealogia diplomatica Augu-
stae Gentis Habspurgicae". Auch die Frage, woher die Landschaft Breisgau
ihren Namen habe,7 läßt sich aus den Maldoner zur Verfügung stehenden Urkunden
nicht beantworten, und wieder nennt er die Quellen, aus denen er
geschöpft hat8.

„Von denen Gräntzen des Breysgau"9 kann Maldoner ebenfalls nur aus
fremden Quellen berichten. Dabei spielt natürlich Friedrichs I. Urkunde für
das Bistum Konstanz von 1155 eine Rolle mit der Nennung der Bleich; die
Bertoldbaar nennt Maldoner mit Berufung auf Herrgott, den Baselgau hat
er im „Corps Diplomatique du droit de gens" von J. du Mont für das Jahr 870
bezeugt gefunden.

Die Liste der „Grafen und Rectorn, die vor altem in Breysgau geherrschet
"10, entnimmt Maldoner Herrgotts „Genealogia Diplomatica".

*

Dagegen enthält der folgende Paragraph11: „Von denen Forsten, Wildbäh-
nen und Silberbergen im Breysgau" nur Belege aus dem Pruntruter Archiv.
Hier beginnt also Maldoners eigene Arbeit, dessen erster Absatz hier zitiert
werden mag, um Maldoners Art der Darstellung zu charakterisieren:

„Vor uralten Zeiten hatten im Breysgau die Berge selbsten etliche hundert Jahr
hindurch ihre inwendige Reichthumen zur Genüge aufgeschlossen und zu nahmhaften
Vortheilen die beglükte anleitung gegeben, womit sich viele Leute und ein
großer Adel, sowohl auf dem blatten Lande, alß auf dem nächst gelegenen Walde
trefflich befunden haben, da man ja bey Regierung deren Herzogen von Zäringen
und Grafen von Freyburg, auch noch manche Jahr darauf, faßt in einem jeden Ort
ein, zwey, drey bis vier adeliche Sitze zehlen konnte. Zudeme wurde die Statt Freyburg
, daß prächtige Münster samt dessen hohen Thurm und andere verschiedene
öffentliche Gebäuden daselbst niemals zu solcher Ziehrde und Ansehen gelanget seyn,
wenn eben die reiche Außbeutten dießer Bergen und daß große Vermögen dem Herzogen
von Zäringen nicht gewesen wären."

5 Ebd. I, 12 ff. („Vorbereitung zu den Sammelungen").

6 „Brisgovia" I, 15 ff.: § 1 „Von denen Einwohneren, die vor Uraltem das heütige Breysgau innegehabt
haben."

7 Ebd. I, 19 ff.: § 2 „Von der Landschafft Breysgau, woher sie den Namen habe".

8 U. a. Ammianus MarcellinusCodex Theodosianus; Florus; Itinerarium Antonini; Wächter, Glossarium
} Notitia imperiij Chronik Conraden von Liechtenau, Abtes zu Ursperg; Beatus Rhenanus;
„Mynster"s Cosmographie; Franciscus Guillemannus; Luitprand von Cremona.

9 „Brisgovia" I, 23 ff.

10 Ebd. I, 25 ff.

11 Ebd. I, 27 a: § 5.

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