http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1966-67/0213
Ühsenberg ohnzweiffentlich mehrern theils gantz und zum Theil de et in
territorio Landgraviatus Brisgoici gewesen... sind".
Hier spricht der österreichische Beamte Maldoner die österreichische Auffassung
aus, denn nun folgt der Übergang des Landrichteramtes und der
Landgrafschaft Breisgau an die Grafen von Freiburg durch die Verpfändung
im Jahre 1318, bei der Markgraf Heinrich indessen folgenden Vorbehalt macht:
„Was Dörffer ich oder min Bruder jetzt in Hand, die zu der genannten Landgrafschafft
hörent, die sollen wir von niemand empfahen noch haben, dan von
dem Rieh zu allen Rechten, als ander Herren in dem Brißgaw Dörffer hand
von der Landgrafschaft". Von diesem Vorbehalt war indessen in der kaiserlichen
Bestätigung, die endlich 1334 erfolgte, keine Rede, und 1335, Mai 9,
übergaben die Markgrafen Rudolf und Otto von Hachberg die Landgrafschaft
dem Grafen Friedrich von Freiburg „nunmehr gänztlich zu einem
Eigenthum, und zwar mit allen denen Rechten, als solches Landgericht und
Landgrafschafft an bemelte Marggrafen und ihre Vordem herkommen sind".
Graf Friedrich „gäbe nach dem Jahre 1350 dem zeitlichen Wesen Urlaub".
Ihm folgte zunächst Graf Egen, aber kaum drei Jahre später die rechtmäßige
Erbin: Friedrichs Tochter Clara, Pfalzgräfin zu Tübingen (auf der Lichteneck
bei Hecklingen). Sie wäre „villeicht auch gern eine Landgräfin im untern
Breysgau gewesen. Weil hingegen sie in ihrem Vorsatze nicht auslangen
möchte, bekäme sie dadurch etwa einen Anlaß, daß sie darnach die Statt und
Herrschafft Freyburg dem Graf Egen von Freyburg verkaufft hat". Der
Markgraf aber hätte „etwa neben deme die Landgrafschafft im obern Breysgau
gern an sich gezogen", doch Graf Egon erhielt von Karl IV. „von neüem
die ohnzergliederte Landgrafschafft Breysgau zu Lehen", der „im, seinen Erben
und Nachkomen, welcher Herre zu Friburg wirt...", die Landgrafschaft im
Breisgau... und was zu der Herrschaft von Freiburg gehört, zu Lehen gab.
„Solchemnach" das ist wohl die amtliche österreichische Version der damaligen
Vorgänge , „verknüpffte Kayser Carl IV. die Landgrafschafft in
Krafft vorstehenden Lehenbriefes und Privilegii vom 16. Aug. 1360 mit dem
Besitze der Statt Freyburg auf ewig, daß also der, so Herr zu Freyburg ist,
auch Landgraf im Breysgau seyn solle." Hier liegt der Anspruch Österreichs
auf die ungeteilte Landgrafschaft im Breisgau begründet: mit dem Übergang
der Stadt Freiburg an die Herzoge Albrecht und Leopold im Jahre 1368 soll
der ganze Breisgau österreichisch geworden sein. Was die Markgrafen 1370
erhielten, war lediglich die „Landvogtey und Hauptmannschaft im Breyfigow,
nemlich die Statt Neuwenburg, Brisach, Friburg, Kentzingen und was sie (die
Herzoge) zu Breyfigow habend ... und sollen ouch allenthalben mit denselben
iren Stetten und dem Lande recht Gericht führen". „Von dieser Zeit an",
fährt Maldoner fort, „setzte das Ertzhaus Österreich über die Landgrafschafft
Breysgau bis auf die schwedische Belagerung Breisach[s], seine ordentliche
Landvögte ..."
Paragraph 718 handelt nun „von denen Landvögten in Breysgau", „die das
Breysgau, auch das obere Rheinviertel und alles das, was nebst denen Stätten
Villingen und Breünlingen dem Ertzhaus Österreich auf dem Schwartz-
Ebd. 55 ff. Darin „Documentarisctie Verzeichniß deren Landvögten . . . seit der Zeit, als eine Statt
Freyburg an. 1368 dem Ertzhauß Österreich sich freiwillig unterworffen hat" und „Verzeichniß
der Leichen-Begängniß des Landvogtes Grafen Johann Jacoben von Bronnkorst zu Anhold", der
1628 genannt wird.
211
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1966-67/0213