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Gereitschafft, als zum Feld gehört, auf den nechsten Durnstag zu ziehen"
(1499, Juni 13) im Mittelpunkt stehen23, in § 13 die Rede ist24.
Die neue Regierung sollte, weil Innsbruck zu weit war, „in Justizsachen
richten, auch in Landes- und anderen Angelegenheiten des behörigen zum
Nutzen des Landesfürsten und der Unterthanen beobachten". Das hohe Gericht
wurde „neben einem Landvogte und Cantzlern mit dreyen von Adel
und dreyen vom gelehrten Bancke" besetzt und 1478 von Kaiser Friedrich
bestätigt. Die Ämter des Landvogtes und seines Statthalters blieben bestehen,
die Änderung bestand darin, daß „anjetz das Hofgericht mit dem Regiment
vereinigt, selbes in ein rechtes, beständiges Wesen gebracht, nun mehr täglich
der Rath besetzt und denen Rathen ein ordentlicher Sold ist angesetzt worden
". 1507 bestätigte Maximilian die Ensisheimer Regierung und „ließe daselbst
den Landvogt, dessen Statthaltern, den Canzlern und übrige sechs
Regenten auf das neiie und formlich in ihre Ämtere einsetzen". Eine „Cammer
" wurde erst 1530 eingerichtet, das Amt eines Registrators läßt sich aber
erst zwischen 1588 und 1595 nachweisen.
„In dem verderblichen dreißigjährigen teütschen Kriegen, worin die Länder
Elsaß, Suntgau und Breysgau auch / wacker herhalten mußten, retirier-
ten sich außer dem Landvogt und Cantzler, die zu Breysach waren, die
vorderösterreichischen Wesen anno 1632 von Einsisheim gehn Thann und
Beffort, folgends auf des Feindes weitere Fürrückung nacher Faulcogney
und von dannen weiter nacher Rimelsberg oder Remiremont, endlich aber
im Jahr 1636 gehn Breysach, daselbst sie bei der schwedischen Belagerung
wieder ihren Willen Zeügen gewesen sind." Nach dem Frieden von 1648 aber
„introducierte Ertzherzog Ferdinand Carl zu Österreich die . . . durchauß
zerstreyter gelegene Regierung und Cammer nun mehr aus dem verlassenen
Elsaß und Suntgau anno 1651 in das Breysgau, und zwar in seine Statt Freyburg
. . .". 1663 nahm Erzherzog Sigmund Franz bei der v. ö. Regierung und
Cammer eine „Reformation und Restriction" vor: drei Räte und fünf Subalterne
wurden entlassen.
Maldoner berichtet dann von der Hofcommission, die 1698 nach dem
Frieden von Ryswick Stadt und Festung in Besitz nahm und die Erbhuldigung
der Landstände entgegennahm. Bischof Wilhelm Jacob zu Basel ließ die
Commission durch Domkapitular Hartmann Ludwig von Wessenberg „behörig
complimentieren, und erfolgte zugleich bey dieser Gelegenheit um den
sogenanthen Basler-Hof zu Freyburg der Kauff per 16 000 fl. rheinisch".
1724 ernannte Karl VI. den bisherigen Ritterstandspräsidenten Ferdinand
Hartmann v. Sickingen zum Statthalter und den ritterständischen Rat und Syn-
dicus Doctor Johann Jacob Stapff25 zum Kanzler. Bei dieser Gelegenheit wurden
die Stellen der Regiments- und der Kammerräte auf je drei beschränkt.
Die „Fernere Fortführung des Landesverfassungen in Elsaß, Suntgau und
Breysgau" vom Jahre 1507 bis 156826 läßt erkennen, in welcher Weise, mit
23 § 12 „Von denen Landesverfassungen ... ab anno 1490 bis 1499": Ebd. I, 107 ff.
24 § 13 „Von der Vorder-Österreichischen Regierung, die mittler weil auch ihm Ursprung genommen
": Ebd. I, 113 ff. Darin: „Documentierte Verzeichnis deren Unter-Landvögte oder Statthaltern
" (von 1393 1476 und von .1488 1741); „V. ö. Wesens-Personal" de anno 1651 und 1663;
Documentarische Verzeichniß der Canzlern" von 1478 1724.
25 Zu Stapff vgl. auch S. 208, 219, 226 u. 228.
26 § 14, Brisgovia I, 121 ff. - Darin: „Anschlag der Prelaten und Ritterschafft im Brysgau, ge
schehen uff Zünstag nach Valentini anno 15 undecimo".
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