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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1966-67/0221
eine Art politischer Publizist war, der es verstand, in knappen Sätzen zu formulieren
, worauf es ihm und vor allem wohl denen ankam, die ihn um seine
Meinung baten und die ihm ihrerseits bereitwillig die Quellen vermittelten,
die ihm fehlten: der Abt von St. Blasien, der Kanzler Dr. Stapff und P. Marquardt
Herrgott. Nur ein Beispiel aus dem ersten dieser hinzugefügten
Schriftstücke: Quaestiones und Responsa: „Ob und was für freye Stände
jemals im Breysgau gewesen?"35 Die Antwort auf diese erste Frage: „Ja, es
fanden sich freye Stände in Breysgau, die darin ihre Size hatten . . .: der
Abt zu S. Blasien, Abt zu Schuttern, Abt zu S. Peter, die Grafen von Tübingen,
die Freyherren zu Stauffen, die von Wessenberg, die von Falckenstein, die von
Rechberg zu Hohen-Rechberg und die von Stauffenberg. Von denen Stätten
aber benantlich Freyburg, Breysach, Neüenburg und Rheinfelden . . ." Die
Fragen werden sehr einfach formuliert: 2. „Wenn solche zu Landständen
erwachsen?", 3. „Ob selbige ihre alte Jura conserviert und diese ihnen eingestanden
worden?" (Resp.: „Sie behielten ihr besizliches merum et mixtum
imperium, auch die Reichs-Regalia, Privilegia, auch Gewohnheiten, Rechten
und Gerechtigkeiten vor, so ihnen auch von Österreich durch Reversalien und
wiederholte Erklärungen beygelassen worden"), 4. „Wenn und wie die erste
Verwilligungen von solchen gefordert und gestattet worden?", 5. „In was die
Verwilligungen bestanden?", 6. „Ob solche als Collecta anzusehen?" (Resp.:
„Ja"), 7. Ob jemals das jus collectandi status und dern Unterthanen von
Österreich praetendiert oder exerciert worden?", 8. „Ob hierwegen die
Stände einen fundum collectabilem assigniert?", 9. „Ob dififalls ein Matricul
reguliert worden?" (Resp.: „Nein, und difi ist eben die Ursach, daß unter
den Ständen schon seit dritthalbhundert Jahren her ein beständiger Streit für-
gewaltet hat, weil niemals ein vollständiger und individual Matricular-Fufi
und Steür Catastrum errichtet worden"). — Mit dieser Antwort ist Maldoner
am Kern der Sache: der Streit um den Matrikularfufi war in vollem Gange,
als Maldoner das Stadtarchiv Freiburg ordnete. Da erhob plötzlich der Syn-
dicus des Dritten Standes, Dr. Camuzi, gegen Maldoner den Vorwurf, er habe
dem Ersten Stand pflichtwidrig ein Dokument aus dem Stadtarchiv zugespielt.
Der Beleidigungsprozeß, den Maldoner alsbald gegen Dr. Camuzi anstrengte36,
ist offenbar nie bis zu einem Urteil gediehen, aber obwohl der Syndicus des
Ersten Standes, v. Gleichenstein, zu den Akten erklärte, der Erste Stand habe
das Dokument längst in einer Kopie besessen, bedeutete dieser gegen Maldoner
erhobene Vorwurf das Ende der Arbeit nicht nur im Stadtarchiv, sondern
auch im vorderösterreichischen Archiv: er folgte dem Ruf des Bischofs
von Basel nach Pruntrut.

Was Maldoner selbst als Kläger zu seiner Verteidigung vorbringt, wirft
ein so helles Licht auf seine Arbeit, daß es hier kurz angedeutet werden
muß: Er bekennt, „aus habendem höherm befelch, nebst anderen wichtigen
documentis, die immediate zum besten allergnädigster herrschaft des publici
geraichen", das umstrittene Dokument „hinab nacher Wien versändet zu

85 „Brisgovia" I, 151 f. Dazu aus Maldoners Brief vom 15. Nov. 1750: „übersende also Hoch-
deroselben über die gestelte Fragstücke meine geringe Anmerckungen, die ich aus meiner Breysgauischen
Historie kürzlich gezogen habe, denn weitläufiger konte ich für diß maln berührte
Anmerckungen nit entwerffen, weil die alte Breysgauischen Landes-Verfassungen in der Historie
selbst mit gar vielen Documenten besteifft und also auch mit zahlreichen Bögen angefüllet sind."

36 Stadtarchiv Freiburg: Ritterständ. Archiv XI.

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