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ben war, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, daß Berthold selbst
seine Chancen falsch einschätzte. Denn Erzbischof Hugo von Besancon stand
sowohl bei Heinrich III., als auch bei Papst Leo IX. in hoher Gunst; ihn anzuklagen
war vermessen. Erzbischof Hugo wehrt die Klage Bertholds, er habe
den Stuhl des Bischofs usurpiert und ihm, Berthold, vorenthalten, leicht ab.
Er, Hugo, sei ordnungsgemäß vom Kapitel gewählt worden (1031), zudem
habe Berthold in all den Jahren seither auf den vielen Synoden, an denen er
teilgenommen habe, sich immer ruhig verhalten und ihm gegenüber keine
Feindschaft gezeigt51.
Gegen Berthold erhob aber Hugo nunmehr den Vorwurf, er habe seinerzeit
die Bischofswürde erkauft, auch sei er vom Domkapitel nie rechtens
gewählt worden. Vom Vorwurf der Simonie vermochte sich Berthold nicht zu
reinigen; daß er sich bei König Rudolf III. das Bistum erkauft habe, geht aber
am Kern der Sache vorbei. Die Erhebung Bertholds erfolgte ja auf Betreiben
Kaiser Heinrich II. mit Zustimmung des Papstes, König Rudolf vollzog nur
deren Willen. Auch hat der römische Stuhl sich nach der Vertreibung Bertholds
noch um dessen Wiedereinsetzung bemüht. Das Domkapitel in Besancon
hatte sich freilich nicht für Berthold entschieden. Es konnte sich dem übermächtigen
Einfluß des Grafen Otto Wilhelm, gegen den auch König Rudolf
ohnmächtig war, nicht entziehen. Die fehlende Zustimmung des Kapitels zur
Erhebung Berthods fiel aber zu Zeiten Heinrich II. nicht sehr ins Gewicht, vor
allem gab sie nicht den Grund ab für Bertholds Vertreibung. Die Ursache
hierfür bildete einzig die Reichsfeindschaft des burgundischen Nordgrafen,
der wohl wußte, welche politische Bedeutung der Erhebung Bertholds zum
Erzbischof in Besancon zukam.
Für das Urteil Leo IX. war entscheidend, daß Berthold die Wahl des Domkapitels
fehlte. Weiterhin sprach gegen Berthold, daß er die langen Jahre hindurch
seine Ansprüche nicht geltend gemacht hatte. Das hatte vermutlich
seinen Grund darin, daß über den politischen Charakter seiner Erhebung noch
nicht genügend Gras gewachsen war. Diese politischen Hintergründe konnte
Berthold einem Vorläufer Gregor VII. nicht darlegen, ohne im vorhinein der
gewissen Verurteilung zu verfallen.
Leo IX. entschied gegen Berthold. Der Vorwurf, Berthold habe sein Bistum
erkauft, war nicht auszuräumen gewesen52. Zudem wird auch nach so langer
Zeit die Sache Bertholds als ein Akt der Rechthaberei eines alternden Mannes
erschienen sein, der freilich inzwischen ziemlich recht- und mittellos gewesen
sein wird. Vor allem fehlte ihm aber die Unterstützung durch eine mächtige
Dynastie.
Die Herkunft des Sulzburger Grafengeschlechts
Was von dem Grafen Birchtilo und seinen Söhnen aus den Quellen zu
ermitteln war, was die Beziehungen der Personen und die Ereignisse deutlich
werden lassen und was die Umstände nahelegen, wurde im Vorstehenden dargestellt
. Daß dabei die historischen Fakten den hypothetischen Verknüpfungen
als Gerüst dienen, sollte nicht übersehen werden; hier wird man abwägen
müssen. Über das Geschlecht Birchtilos, seine Herkunft und Abstammung ist
51 Jb. d. D. Gesch. E. Steindorff, Kaiser Heinrich III, Bd. 2, S. 97/98.
52 Vautrey, S. 110.
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