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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1966-67/0304
(Seite 148 152) und II. Ritter, wie bereits erwähnt, den Freiburger Stadtwald
(Seite 65 79). Über welchen Siedllingsbereich die Formen des „Schauinslandhauses"
(H. Schilli, Seite 153 162) sich erstrecken, wird nicht gesagt, die Beispiele scheinen
alle aus Hofsgrund zu stammen. Einen verdienstvollen Beitrag, der die Geschichte
Horbens und Günterstals behandelt, hat E. Notheisen (Seite 163 171) beigesteuert.
Für Horben sind hier die wichtigsten Daten der Herrschafts- und Besitzgeschichte,
soviel ich sehe, erstmalig zusammengestellt. Anzumerken wäre nur, daß die Herren
von Horben des 12. Jahrhunderts keine Ministerialen der Zähringer, sondern Edel
freie waren.

Den Geschichtsfreund wird außer dem eben genannten vor allem der Beitrag von
R. Metz interessieren. In demselben sind die technische, wirtschaftliche, admini
strative und personelle Seite des Bergwesens in alter und neuerer Zeit gleichermaßen
berücksichtigt. Eine Faltkarte der Grubenanlagen nach ihrem Zustand um 1910 bzw.
1926 im Grundriß und Aufriß ist beigegeben. Leider sind die photographischen Ab
bildungen, wie auch sonst in dem Buch, nicht sehr gut ausgefallen. Der Beitrag enthält
eine Fülle wertvoller Nachrichten zur Bergbaugeschichte der verschiedenen
Grubenreviere des Schauinslandgebiets. Nur gegenüber der Zuverlässigkeit der Ge
währsleute, von denen R. Metz einige weiterreichende historische Informationen
bezogen hat, meldet sich leichtes Unbehagen an, wenn man beispielsweise (Seite 92)
die Geschichte von den im Kriegsjahr 1637 erschlagenen 33 Kürassieren des Regiments
Piccolomini liest. Nach glaubhaften Unterlagen verlief die Begebenheit so,
daß die Reiter keineswegs „als plündernder Haufen" von den „erbitterten Einwoh
nern von Hofsgrund und Oberried" erschlagen wurden, sondern von den Breitnauern
und ihren Nachbarn an der Letze der Wagensteige, als sie dort den Durchmarsch
erzwingen wollten. Die bäuerliche Besatzung des Verhaus berief sich auf höheren
Auftrag, keine Soldaten auf den Schwarzwald hinauf zu lassen, damit die Natural-
lieferungen für die kaiserliche Armee bei Freiburg nicht gestört würden (vgl.
H. Schreiber, Freib. Adreßkalender 1845 und Urkunde GLA 21/441 vom 11. November
1637). Es handelte sich also gewissermaßen um ein „tragisches Mißverständnis" inner
halb der kaiserlichen Partei. Zum Bergbau hat die Affäre keinerlei Beziehung.

Die drei letzten Beiträge behandeln Themen moderner Sport- und Verkehrs
interessen (K. Heinsius, Die Schauinslandbahn; H. R. Maile, Das Bergrennen;
O. E. Sutter, Gastliche Dächer). Im letztgenannten Beitrag wird auch die Inschrift
des Denksteins am Notschrei widergegeben. Daß das von Sutter noch „Waldhotel
am Notschrei" genannte Etablissement seither den „Notschrei" als offenbar wenig
geschäftsfördernd abgelegt hat und sich jetzt schlicht „Waldhotel" nennt, sei zum
Schluß noch am Rande vermerkt.

W. Stülpnagel

Clausdieter Schott, Rat und Spruch der Juristenfakultät Freiburg im Breisgau (Bei
träge zur Freiburger Wissenschafts- und Universitätsgeschichte, Heft 30). Verlag
Eberhard Albert, Freiburg i. Br. 1965. Gr. 8°, 304 Seiten.

Das Buch von Schott erfüllt ein altes Desiderat der Freiburger Universitäts-
und Wissenschaftsgeschichte. Über die Spruchtätigkeit deutscher Juristenfakultäten
sind wir durch eine stattliche Zahl von Monographien, die sich über rund ein Jahr
hundert rechtsgeschichtlicher Forschung verteilen, im ganzen gut unterrichtet. Die
letzten Jahre haben noch vielfache weitere Erhellung gebracht, worüber auch das
dem vorliegenden Buch beigegebene, umfassende Literaturverzeichnis berichtet. Für
Freiburg bestand jedoch eine empfindliche Lücke: wir wußten zwar aus verstreuter
Literatur, z. B. aus den Darstellungen über die Gerichtsverfassung einzelner Territorien
und Orte, daß die Freiburger Fakultät vielfach um Gutachten und Rechts

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