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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1968/0026
verurteilt, „den Herren Gewerken den erlittenen Schaden zu vergüten und
sodann die 2 s. v. toten Aas in seinen Unkosten heraustun zu lassen"7.

Durch den Einwurf der zwei Kadaver kam der Bergbau nach Auffassung
der Gewerken über ein Jahr zum Erliegen, und der Landesfürst erlitt durch
den Ausfall an Zehnt „bis 200 fl. Schaden"8.

Eingestellt war der Betrieb aber nicht. Alte, verlegene9 Gruben wurden in
den Jahren 1730 und 1731 aufgewältigt und ein neuer Graben gezogen auf der
Matte des Muggenbauern Matthias Brender10. Bei der Gassenbäuerin Ottilia
Schweizer11 errichteten die Bergleute eine Poche12. Teilhaber am Bergwerk
waren damals neben dem Bergmann Matthias Madenspacher, der das Werk
gemutet hatte und mit ihm belehnt worden war, der kurfürstliche Rat und
Kabinettssekretär Rudolf von Schepper, der kurpfälzische Kammerdiener
Johann Pimbel, der kurpfälzische Bergwerksinspektor Johann Jakob Offner
und der sankttrudpertische Amtmann Johann Baptist Hinderfaad13.

Unterschiedlich war die Beurteilung der Ergiebigkeit der Gruben. Der
Oberrieder Prior meinte, das Bergwerk werde „allem Ansehen nach den
erwünschten Fortgang nicht erlangen"14. Demgegenüber betonte die Gewerkschaft
, daß es nach dem Urteil von Bergwerksverständigen zu „besserer Hoffnung
" berechtige, „als Herrn Pater Priors Hochwürden davon schöpfen"; man
sei darum „entschlossen, in Gottes Namen unter anhoffendem reichen Bergsegen
damit fortzufahren"15. Der Bergrichter verstieg sich sogar zu der kühnen
Behauptung, das Werk könne „ewig oder etliche 100 Jahr andauern"16.

7 GLA 229/44 780 fol. 52. Der Prior legte Beschwerde ein gegen das Vorgehen des Bergrichters; er
beschuldigte ihn des Mißbrauchs seiner bergrichterlichen Gewalt und verbot dem Vogt, die Strafe
zu erlegen. Der Beschuldigte selbst hatte die Darstellung des Bergrichters in wesentlichen Punkten
zurückgewiesen, unter andern mit dem Hinweis, daß das „Aasloch" gar kein Bergwerksschacht sei,
sondern ein „Schibenstand", der von den Hofsgrundexn schon seit „30 und 40 Jahren" als „Kaibengrube
" verwendet werde, die darum von ihnen auch „zum Schutz des Viehs und zur Sicherung vor
Ansteckung durch den Gestank" umhagt worden sei; außerdem habe er, Vogt, nur das Graskalb
hinuntergeworfen, der Einwurf des Pferdes sei vom Freiburger Abdecker ohne sein Wissen vorgenommen
worden. Die Strafe wurde übrigens dem „Frevler" später erlassen.

Die Darstellung von Dr. Rudolf Metz in seiner Arbeit „Zur Geschichte des Bergbaus am Schau-
insland" („Der Schauinsland", herausgegeben vom Schwarzwaldverein e. V. in Freiburg/Breisgau)
Seite 109 ist nicht ganz richtig, insbesondere nicht der Hinweis, dem besonnenen Hans Wißler sei
es zu verdanken gewesen, daß der Vorfall keine weiteren Folgen hatte. Wißler befolgte die Anordnungen
des Priors, der ihn anwies, sich dem Gericht zu stellen, und ihm verbot, die Strafe zu
erlegen. Der Prozeß wirbelte Staub auf, der sich Ende Juli 1732 noch nicht gelegt hatte. (GLA 229/
44 788 II fol. 134—138.)

8 GLA 229/44 787 fol. 16.

9 durch Einbruch versperrte

10 Matthias Brender war am 22. Januar 1681 geboren als Sohn des „Schwizer"-Bauern Peter Brender
und dessen Ehefrau Barbara Balzer. Er hatte am 3. Juni 1704 den väterlichen Hof erworben, vertauschte
ihn aber mit dem des „Muggenbauern" Jakob Sonner am 29. April 1709. (Die Bauernhöfe
und Taglöhnerhäuser werden in der vorliegenden Arbeit mit den heute gebräuchlichen Namen
bezeichnet.)

11 Sie war die Witwe und zweite Ehefrau des Gassenbauern Michael Wißler. Als Tochter des Bauern

auf dem St. W Steinwasen Wilhelm Schweizer und dessen Ehefrau Maria Thoma war sie ilhelmer

am 13. Dezember 1672 dort geboren.

12 Am 12. Juli 1730 stand sie fertig da. (GLA 229/44 780 fol. 36.)

13 GLA 229/44 787 fol. 6.

14 GLA 229/44 780 fol. 30.

15 Ebd. fol. 38.

16 GLA 229/44 788 fol. 32.

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