http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1968/0045
Miteigentum136. Die Erwerber waren schon Eigentümer und Bewohner der
zwei andern angebauten „Häuschen", die zwölften und zehnten Besitznachfolger
der beiden Brüder Thomas und Josef Steiner, wie sich auf Grund vorzüglicher
Quellenüberlieferung nachweisen läßt.
Das „Kreuzhäusle"
Der erste nachweisbare Bewohner dieser Stätte war der am 28. September
1731 geborene Michael Wifiler137. Unvermögend hatte er 25jährig die ebenfalls
mittellose Katharina Rees, Tochter des „Reeshansels" Blasius Rees, geehelicht.
Aber nach der Einsegnung hätte das Ehepaar seinen Heimatort verlassen und
anderswo ein Unterkommen suchen sollen. Der Prior hatte ihnen eröffnet, daß
er sie in der Herrschaft nicht brauchen könne, da es ihnen an den nötigen
Mitteln fehle, sie nicht wüßten, wo sie übernachten könnten und weil Hofsgrund
mit Hintersassen übersetzt sei138.
Um der Androhung wirksam zu begegnen, tat Wifiler den in dieser Lage
einzig möglichen Schritt: er trat in die Dienste des Bergwerks, schüttelte damit
die klösterlichen Hoheitsrechte ab, genoß die Bergfreiheit und nahm
Wohnung in einem wahrscheinlich mit Unterstützung des Gewerken Kreuz
erstellten Bergmannshäuschen.
Im Jahre 1811 wurde es wegen Alters und Baufälligkeit abgebrochen. Unter
Verwendung des noch brauchbaren Abbruchholzes ließ es der damalige Eigentümer
, der Hofsgrunder Lehrer Josef Ortlieb, auf dem gleichen Platz neu
errichten139.
Das Kreuzhäusle entwickelte sich im Laufe von zwei Jahrhunderten durch
An- und Ausbauten und durch Ankauf von Wiesengelände zu einem halbwegs
mittelgroßen Bauerngütchen.
Der „Bühl"
„Es ist ein rechtes Elend, daß die Leut nicht gehorsamen und der Gemeind
nichts geben wollen." Mit diesen Worten geißelte der Hofsgrunder Vogt Josef
Wißler140 das Verhalten einiger seiner Gemeindeangehörigen vor dem unter
dem Vorsitz des Priors Franz Xaver König am 21. Februar 1754 in Oberried
abgehaltenen Dinggericht. Sie entzögen sich ihren Pflichten, klagte der Vogt,
„da sie im Bergwerk arbeiten". Wenn sie ehedem ihre Monatsgelder141 entrichtet
, Frontauen142 geleistet oder den Freihaber geliefert143 hätten, so wür-
136 Amtsgericht Freiburg. Verträge der Gemeinde Hofsgrund, Aktenpack 1 Nr. 19,
187 Er war der älteste Sohn des Kirchlebauern Josef Wißler und dessen Ehefrau Maria, einer geborenen
Wißler.
138 GLA 61/8539 fol. 78—80.
139 GLA 391/16 480 fol. 167.
140 Der um das Jahr 1693 geborene Vogt Josef Wißler war „Seppenbauer" in den Jahren 1741 bis
1768. Das Vogtamt bekleidete er von 1746 bis 1754. Er starb am 22. Februar 1768.
141 Die Monatsgelder waren die Gemeindeumlagen.
142 Mit der Last einer Frontauen verpflichtete das Kloster den Lehenmann, für die Herrschaft zu
fronen im Umfang einer Tauen oder eines Jaucherts. (GLA 61/8512 fol. 51.)
143 Freihaber bezahlten die Hintersassen.
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