http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1968/0076
Karg war die Entlohnung für ihre Arbeit im Bergwerk. Ein Hauer verdiente
1734 in der Woche IV2 bis 2 Gulden, ein Steiger einen Gulden mehr. Die im
Jahre 1733 in Staufen tagende von Leuthnersche Kommission hatte die Löhne
gesenkt „auf die Gefahr hin, daß der eine oder andere von der Arbeit abstehe
"; dieser Ausfall würde wenig ins Gewicht fallen, meinte sie, „weil man
erfordernfalls aus Tirol mit tauglichen Leuten schon aushelfen könnte". Hutmann
Johann Hafner auf dem Stohren mußte sich fortan mit 2 Gulden
15 Kreuzern begnügen. Man hatte ihm aber eine Aufbesserung auf 4 Gulden
als „Verehrung" dafür in Aussicht gestellt, daß „er alles wohl anordnet, getreu
handelt" und „im laufenden Quartal keinen Fehler begeht"; weiterhin war ihm
bei guter Ausbeute noch eine Gewinnbeteiligung von 3 Prozent bis zum Höchstbetrag
von 30 Gulden jährlich in Aussicht gestellt worden389.
Im Jahre 1784 betrug der für eine achtstündige Arbeitszeit festgesetzte
Schichtlohn eines Hauers 20 Kreuzer, eines Sauberjungen 8 Kreuzer, eines
„größeren" Sauberjungen, der auch zum Haspeln gebraucht werden konnte,
13 Kreuzer, eines Hundstößers 15 Kreuzer und eines Grubenzimmermanns
20 Kreuzer. Ein nicht im Bergbau beschäftigter Taglöhner verdiente damals in
Hofsgrund 16 Kreuzer390. Die Arbeit eines Waschmädels391 wurde im Jahre
1794 mit 18 Kreuzern vergütet392.
Als das Bergwerk 1783 drei Arbeitsleute auf dem Stohren nicht mehr beschäftigen
konnte, schlössen diese sich zu einer Gruppe zusammen, klaubten
Erze zwischen zusammengebrochenen „Tagzöchen", schmolzen sie und verkauften
die Produkte eigenverantwortlich. Obwohl der Gewerke Franz Anton von
L,itschgi sie mit Unschlitt und Proviant unterstützte, erzielten sie einen so
geringen Verdienst, daß sie weiterhin „in Schulden stecken" blieben und „bei
dem dermalen teuern Brot kaum eine bedürftige Kleidung auf den Leib
schaffen" konnten393.
In einer bedrängten Lage befand sich die gesamte Knappschaft im Jahre
1770, als die Regierung anordnete, daß Feldfrüchte künftig nur noch auf Märkten
verhandelt werden dürfen. Von Litschgi hatte für seine Bergleute Weizen
und Roggen bisher aus den Zehntfrüchten des Pfarrers von Feldkirch bezogen394
. Der Sester kostete dort 3 Kreuzer weniger als auf den Märkten in
Staufen und Freiburg. Die Ersparnis war bei einem jährlichen Bedarf von
200 Zentnern „Backfrucht" und 50 bis 60 Zentnern Weizen bedeutend. Hätte
sich jeder Bergmann einzeln versorgen müssen, so wären die Knappen bei den
herrschenden Lohnverhältnissen noch mehr verarmt. Die Gewerkschaft aber
war nicht in der Lage, die Arbeitslöhne aufzubessern, weil das Hofsgrunder
Bergwerk „schon über 8 Jahr in immerhinig starker Zubuß betrieben" wurde.
Beim Einzelkauf hätten die Bergleute auch Zeit und Arbeitsschichten eingebüßt,
389 GLA 229/44 787 fol. 87 89.
390 GLA 229/44 785 fol. 108.
391 Die Waschmädel wuschen auf den Waschherden das Erz.
392 GLA 299/44 811 pag. 303.
393 GLA 229/44 788 II fol. 83.
3*4 im Jahre 1751 vermittelte ihnen Litschgi auf seiner Mühle in Krozingen gemahlene Frucht. Da
mals trugen sie dem Bergrichter den Wunsch vor, daß ihnen künftig ungemahlene Frucht geliefert
werden möge, weil sie „wegen des Mehls, so ihnen gegeben werde, aus Schulden des Herrn
Litschgi Müllers sehr oft zu kurz kommen". (GLA 229/44 787 fol. 140.)
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