http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1968/0077
und Private, die den Einkauf besorgen konnten, berechneten „starken" Fuhrlohn
. Um die Notlage seiner Leute zu erleichtern, räumte ihnen von Litschgi
das Recht ein, Überschichten zu machen.
Auch die Versorgung mit billigem öl war in Frage gestellt, weil ein Herr
Fornaro in Breisach allen Lewath im Einzugsgebiet der Möhlin aufkaufte und
in die Schweiz verschob. Bestände aus benachbarten Orten mußten mit erhöhten
Preisen bezahlt werden395.
Durch die verbilligten Bezugsquellen und manche Privilegien wurde zwar
das Einkommen der Bergleute aufgebessert, ihre Entlohnung war aber zweifellos
gering zu nennen im Hinblick auf die schwere, gefährliche und gesundheitsschädliche
Untertagearbeit. Als Bergrichter Hermann im Jahre 1746 den
Oberrieder Prior um die Gewährung der den Knappen in den Bergordnungen
zugestandenen Steuer- und Monatgeldfreiheit bat, wies er darauf hin, daß
seine Leute ohne diese „Nutzbarkeit" bei ihrem „sehr geringen Lohn" nicht
„subsistieren" könnten und daß „ihre kleinen Kinder, welchen die armen Geißlein
zu einzigem Trost und Nahrung dienen, Hungers sterben" müßten396. Fünf
Jahre später nahm der Erzknappe Johann Brunner in Kappel den Abschied,
weil ihm die Bezahlung zu gering war. Der Schauinsland, sagte er, sei „ein
rauhes Land und alles teuer"397.
Die Bergkrankheit raffte die meisten in den besten Jahren dahin. Eine
finanzielle Sicherung für ihre oft zahlreiche Familie gab es nicht. Witwen und
deren Kinder mußten ihren Lebensunterhalt durch Arbeit selbst verdienen.
Der Witwe des Obersteigers Franz Xaver Schwöllenbach wurden Gnadenbezüge
gewährt. Mittels Hofdekret vom 13. Mai 1791 bewilligte ihr die Regierung
mit Wirkung vom 15. Februar 1788, dem Todestag ihres Mannes, für die
Zeit des Witwenstandes eine jährliche Pension von 100 Gulden und für jedes
ihrer unmündigen Kinder „bis zur Erreichung ihrer vogtbaren Jahre oder
anderweitigen Versorgung" einen Erziehungsbeitrag von jährlich 10 Gulden398.
Nachdem die Witwe im Januar und März 1797 ihre beiden in Bergwerksdiensten
stehenden Söhne Franz Sebastian und Anton Josef durch Tod verloren
hatte, wurde sie vom Oberbergamt aufgefordert, innerhalb vier Wochen
das „aerarialquartier" zu räumen, wenn sie nicht eines der ihr noch verbliebenen
Kinder „in der Berg- oder Pochwerksarbeit für beständig belasse"399.
Der Bergmannsberuf war ein hartes Los. Die Bergleute trugen es aber, weil
ihre religiöse Einstellung sie zu Opfern befähigte. Nach dem Urteil des Pfarrers
waren viele ein Vorbild christlicher Frömmigkeit. Die Einträge in den Totenbüchern
bezeugen das.
Die Bergleute in Hofsgrund und ihre Familien wurden wie die Gotteshaus
Oberriedischen Untertanen seelsorgerlich von St. Ulrich aus betreut. Während
die Hofsgrunder Gemeinde hierfür als Beitrag zur Pfarrbesoldung jährlich
48 Gulden, von 1766 an 66 Gulden 40 Kreuzer bezahlte, entrichteten die Bergleute
für die einzelnen priesterlichen Verrichtungen vertraglich festgesetzte
395 GLA 229/44 787 fol. 272—273.
396 GLA 229/44 794 fol. 49.
397 GLA 229/44 787 fol. 141.
398 GLA 229/44 811 fol. 133.
399 Ebd. pag. 455.
75
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1968/0077