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Aus dem Entwurf des Entlassungsgesuchs Bannwarths aus österreichischen Diensten
Februar 1820:
„Nach einem ununterbrochenen Dienste von 3V2 Jahren zwingen mir Familien-
und Vermögensverhältnisse die schmerzhafte Bitte ab, mir meine Dienstes-Entlassung
gnädigst erwirken zu wollen. Meine eigentliche Heimat und der Wohnsitz meiner
Voreltern war das Land Breisgau wo ich auch meine ganze frühere Jugend zugebracht
hatte. Als geb. Wiener / : allwo mein Vater angestellt war: / und folglich
k. k. Untertan und Pensionist bat ich im Jahre 1816 um eine Auscultanten Stelle bei
dem k. k. Landrechte zu Innsbruck wurde aber als solcher bei dem damaligen k. k.
L. R. in Trient ernannt . . . Die Treue und Ergebenheit unsrer ganzen Familie für
das allergnädigste Kaiserhaus hat sich bis auf den letzten Grad der Möglichkeit
bewähret. Mein Vater mußte das Opfer eines frühen und schreckhaften Todes22
werden . . . unsere Familie mußte ihr beträchtliches Vermögen und namentlich eine
Summe von mehr denn 100 000 f W(iener) W(ährung) einbüßen und wurde von
einem ziemlichen Wohlstande an die Grenzen der Armut versetzt . . . ich verließ den
noch geringen Überrest meines Vermögens, meine Verwandten und Schwiegereltern,
um jene treue Anhänglichkeit und Dienstleistung, welche durch das Ableben meines
Vaters und dessen Brüder auf kurze Zeit unterbrochen gewesen, wieder nach allen
Kräften fortzusetzen. Es ist wahr, ich gestehe es, daß ich mir einigermaßen schmeichelte
, man werde die manigfaltigen und empfindlichen Schläge, welche mich und
unsere Familie trafen, vielleicht in mir berücksichtigen, aber ich sehe auch die
Schwierigkeiten ein, die es bisher unmöglich machten, daß ich angestellt werden
konnte . . ."
„Am 1. Juni (1820)", berichtet Bannwarth in einem Brief aus Freiburg an Bürgermeister
vom 1. 7. 1834, „übernahm ich meine neue Stelle dahier. Im Juli 1822 wurde
ich zum Assessor ernannt mit 600 f Gehalt, und da das Avancement bey uns überhaupt
sehr langsam geht, so blieb es dabey bis im August 1827. Zu dieser Zeit starb
der hiesige Bürgermeister und die Bürgerschaft wählte mich. Von 1000 Stimmen
erhielt ich 883 Stimmen. Weil mit dieser Stelle keine Pensionsfähigkeit verbunden
war, auch überhaupt kein Bürgermeister Staatsdiener ist, so war ich nicht geneigt,
die Stelle anzunehmen, aber der verstorbene Großherzog23, der mir persönlich sehr
geneigt war und die Regierung wünschten es. Ich fügte mich also mit dem Vorbehalt
des, Rücktritts in Staatsdienste. Ich erhielt 1000 f Besoldung und der Großherzog
verlieh mir den Titel Oberbürgermeister24. Im allgemeinen darf ich sagen, daß ich
beliebt war, und mehrere Jahre hindurch waren Bürger und Regierung mit mir
zufrieden. Ich kam jedes Jahr einige Male nach Carlsruhe, war auch einmal als
Abgeordneter 4 Monate dort25, hatte überall Zutritt bey Hof und bey den Ministern,
war angesehen und geachtet. Mit dem Großherzog wurde ich persönlich bekannt, und
er schenkte mir sein volles Vertrauen, was er mir bis auf die heutige Stunde bewahrt
22 in der Familie erhielt sich das Gerücht, daß Ferdinand Bannwarth, der auf einer Dienstreise
in Ulm am 24. 6. 1799 plötzlich starb, vergiftet worden sei.
23 Großherzog Ludwig, der von 1818—1830 regierte.
24 Uber die von Bannwarth dargelegten Umstände und Schwierigkeiten, die nach seiner Wahl die
Übernahme des Bürgermeisteramts verzögerten, liegen in den Archiven Karlsruhe und Freiburg
Unterlagen vor. In einem Schreiben des Innenministeriums vom 23. 7.1827 zur Vorlage beim Staats
ministerium (GLA Abt. 233 „Freiburg") heißt es: „Nachdem Oberbürgermeister Andre in Freiburg,
mit Tod abgegangen war, wurde- am 4. d. M. die Wahl seines Nachfolgers vorgenommen und
Assessor Bannwarth mit 817 Stimmen hierzu ausersehen. Bannwarth erklärt sich zur Annahme
dieser Stelle bereit, falls ihm die Entlassung aus dem Staatsdienste erteilt werden sollte. Da
man es für zweckmäßig hält, wenn gebildete Geschäftsmänner Vorgesetzte der größeren Städte
werden, so finden wir bei jener Wahl sowohl als der Dienstentlassung Bannwarths nichts zu
erinnern, müssen jedoch der Gnade Euer Königl. Hoheit dabei anheim stellen, ob der Assessor
Bannwarth seinem desfalls gestellten Ansuchen gemäß der Rücktritt in Staatsdienste vorbehalten
und seine bisherige Anciennität sowie sein Rang belassen werden sollen . . .". Am
16. August wurde Bannwarth daraufhin vom Großherzog die Entlassung aus dem Staatsdienst
unter Vorbehalt seines gelegentlichen Rücktritts und Beibehaltung seiner Anciennität genehmigt.
Statt der Erlaubnis der Weiterführung des Assessortitels erhielt er den Titel „Oberbürger
meister". So war für die Zukunft wenigstens der Rückzug in die pensionsberechtigte Beamten
Stellung gesichert; für die Gegenwart aber bildete die Tatsache, daß dieses so ehrenvolle Amt
nu sehr mäßig bezahlt werden sollte, noch ein ernstes Hemmnis. r
25 Landtag von 1828 (Wahlbezirk 13 = 1. Landamt Freiburg u. St. Peter).
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