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rungsdirektor gegeben, und uns angekündet hatte, daß wir nun der neuen Regierung
zu schwören, oder aber unsern Dienst niederzulegen hätten — endlich erst, nachdem
wir die Übergabe der uns anvertrauten Acten, Schlüssel, Siegel pp standhaft verweigert
hatten, und mit Gewalt dazu gezwungen worden waren, legten wir am
16. Mai mittags 1 Uhr unsere Stellen nieder, und überließen der revolutionären
Gewalt die Zügel der Regierung. Nun war aber auch für uns Regierungsräthe kein
sicheres Bleiben mehr, und wir verabredeten uns, die Stadt baldigst zu verlassen.
Ich fuhr noch an dem gleichen Abend nach Basel, um dort bei meiner Familie abzuwarten
, wie sich die Sachen gestalten würden."
Wir schalten hier die Aufzeichnungen Bannwarths ein, die er über die
Ereignisse des Revolutionsjahres 1849, soweit sie die Regierung des Oberrheinkreises
betrafen, gemacht und durch Abschriften einschlägiger Dokumente
ergänzt hat. Die Niederschrift erfolgte sogleich nach den Geschehnissen.
„Getreue Schilderung der Vorgänge und des Verhaltens
der Mitglieder der Gr. Kreisregierung zu Freiburg beim
Ausbruche der Revolution im Mai 184 9.
In dieser Zeit war das Collegium nur aus folgenden Mitgliedern zusammengesetzt
:
1. dem Direktor H. Geh. Rath v. Marschall
2. dem Herrn Geh. Regierungsrath Nombride
3. dem Herrn Reg. Rath Stephani
4. dem Reg. Rath Bannwarth
5. dem Herrn Reg. Assessor Eckert48
Herr Reg. Rath Graf v. Kageneck befand sich beim Landtag in Carlsruhe,
und eine Stelle war unbesetzt.
Am 13. Mai abends 7V2 Uhr ließ H. v. Marschall alle Collegialmitglieder,
so wie den H. Stadtdirektor Riegel49 in seine Wohnung entbieten. Als H.
Nombride und Bannwarth gleichzeitig in dem Arbeitszimmer des H. v. Marschall
eintrafen, fanden sie diesen mit H. Stephani im Gespräche begriffen
allein. Der letztere schien sehr ergriffen zu sein, und Schreiber dieses vernahm
nur noch die Worte von ihm: „ich weiß recht gut, was ich meiner Ehre und
dem Staate schuldig bin, die Sache hat mich aber zu sehr überrascht als daß
ich sogleich einen Entschluß fassen könnte. Der Wichtigkeit des Gegenstandes
wegen wünschte ich mich mit H. General v. Gailing50 zu berathen, ich muß
daher um die Erlaubnis bitten, mich sogleich zu diesem begeben und dann
wieder zurückkehren zu dürfen."
H. v. Marschall hatte dagegen nichts einzuwenden, und H. Stephani entfernte
sich.
Beinahe gleichzeitig erschienen auch die Herren Riegel und Eckert. H. v.
Marschall eröffnete nun den Anwesenden, daß bekanntlich diesen Nachmittag
Adv. Heunisch mit einem Extrazuge von Offenburg hier angekommen sei, und
infolge seiner, von dem in Offenburg eingesetzten Landesausschuß erfolgten
Ernennung zum Civil- und Militärkommissär für Freiburg, ihm folgendes
Schreiben habe zugehen lassen.
(Abschrift des Schreibens liegt nicht mehr vor.)
48 Ferdinand Ekert (11. 1. 1819 — 17. 2. 1886) wurde 1849 ins Großherz. bad. Kriegsministerium
berufen, wo er später als Kriegsrat und Intendant Bedeutendes leistete (vgl. Bad. Biogr. IV).
4» Josef Riegel, Geh. Rat 3. Kl., seit 1848 Stadtdirektor in Freiburg.
50 Friedrich Wilhelm Freiherr Gailing von Altheim (1. 9. 1786—13. 10. 1861).
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