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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1968/0118
Er habe fuhr H. v. Marschall lort sich mit diesem Schreiben sogleich
zu H. General v. Gailing verfügt und diesen befragt, ob er ihm mit der noch
vorhandenen militärischen Macht Unterstützung zu gewähren vermöge, insofern
er solcher zur Behauptung seiner Stelle und zur Wahrung der Rechte
des Grofiherzogs so wie zur Durchführung der unter den gegebenen Verhältnissen
erforderlichen Maßregeln, bedürfen sollte. H. v. Gailing habe hierauf
erwidert, die Soldaten seien meuterisch geworden, alle Subordination habe
aufgehört, er könne sich auf die Truppen nicht mehr verlassen und vermöge
sofort für nichts einzustehen.

Unter solchen Verhältnissen sagte H. v. Marschall sehe er sich genötigt
, der Gewalt der Umstände weichend, sein Amt einstweilen nicht weiter
auszuüben, und er werde auch nicht länger hier verbleiben. Er überlasse
deshalb dem Collegium die Geschäfte fortzuführen oder zu handeln wie es
jedem seine Überzeugung, sein Gewissen vorzeichne. Inzwischen war H. Ste-
phani zurückgekehrt und erklärte, dal? H. v. Gailing die gleiche Äußerung
auch ihm gemacht habe wie dem H. v. M., und daß er ihm (H. Stephani) gera-
then hätte, das ihm zugedachte Direktorium zu übernehmen. Er frage sich
jetzt nur, was seine Collegen dazu sagen werden.

H. Nombride meinte, daß in der absichtlichen Umgehung seiner Person als
ältester Rath und gesetzlicher Stellvertreter des Direktors die stillschweigende
Zumuthung liege, daß auch er aus dem Collegium ausscheiden möge.
In keinem Falle könne er länger darin verbleiben, wenn ein jüngerer Rath
das Präsidium einnehme. Er werde also in diesem Falle sein Amt auszuüben
bis auf weiteres ebenfalls unterlassen. Bannwarth bemerkte, daß er bei den
obwaltenden Verhältnissen mit H. Stephani, wenn dieser das Präsidium übernehmen
werde, nicht fortfunktionieren könnte, indem das Präsidium dem
ältesten Rathe gebühre, und H. Stephani als ein von der revolutionären Herrschaft
eingesetzter Vorstand, von ihm als solcher nie anerkannt werden würde.
Bannwarth würde also, wenn dieser Fall einträte, seine Funktionen einstellen
, und seiner Familie, die er bereits von hier fortgeschickt habe, nachfolgen.
Übrigens bitte er den FL Stephani, die Weigerung, mit ihm im Collegium zu
bleiben, durchaus nicht auf seine Person zu beziehen, sondern sie lediglich
als durch die Verhältnisse herbeigeführt und geboten anzusehen.

Herr Eckert schloß sich im Allgemeinen dieser Erklärung an, worauf H.
Stephani erklärte: „Wenn ihr Herrn nicht mit mir dienen wollt, so sind wir
schon am Ende, da bleiben wir eben so zusammen wie wir sind, und H. Nombride
übernimmt die Direktion".

Es wurde noch einiges hin und her gesprochen, was keiner Erwähnung
verdient. Inzwischen war es 9 Uhr geworden, und H. v. Marschall, der noch
mehreres zu schreiben und zu ordnen hatte, entließ uns mit der Aufforderung
, die Sache nochmals in Überlegung zu ziehen und nach Gutfinden zu
handeln.

H. Riegel hatte sich schon vorher entfernt.

Die Herren Nombride, Stephani, Bannwarth und Eckert gingen mitsammen
durch die Salzgasse und die Kaiserstraße bis zur Kaserne. Die Sache
wurde noch weiter besprochen, man kam aber zu keinem Resultate. Es wurde
verabredet, daß sich die 4 Collegialmitglieder am anderen Morgen um 8 Uhr
im Hause des Reg. Raths Bannwarth zur weiteren Besprechung einfinden
sollten, und damit trennte man sich für diesen Abend.

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