Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1968/0120
men, und er meinte vielmehr, das Collegium solle, wenn es überhaupt eine
Antwort für notwendig erachte, eine solche erlassen. Das Collegium hätte
dieses nur im Wege einer Protestation gegen H. Stephanis Ernennung thun
müssen, und dazu schien jener kritische Zeitpunkt nicht geeignet. Dagegen
wäre es jedenfalls an H. Stephani gewesen, die ihm übertragene Funktion
entweder anzunehmen oder abzulehnen, da Adv. Heunisch in dem Schreiben
an H. v. Marschall ausdrücklich verlangt hatte, daß H. Stephani von seiner Ernennung
in Kenntnis gesetzt werden möchte, was H. v. Marschall in seinem
Antwortschreiben ausdrücklich bemerkt hat, daß es geschehen sei.

Wie gesagt, darüber konnte man sich nicht vereinbaren, und die Geschäfte
der Kreisregierung wurden eben gerade so fortgeführt, als wäre der Direktor
nur zufällig abwesend gewesen, indem der Vorsitzende Rath die Leitung
übernahm.

Das Collegium erklärte sich nun zunächst für permanent, in der That aber
erstreckte sich die Permanenz nur auf die gewöhnlichen Kanzleistunden.

Während das Collegium bei R. R. Bannwarth noch versammelt war, brachte
Kanzleidiener Lindle einen Bothen des Heunisch dahin, der einen Auftrag
von diesem auszurichten hätte. Es war ein junger Mensch ein Turner -
der im Namen seines Herrn den Wunsch aussprach, daß sich jemand von der
Regierung in das Hauptquartier des Generals v. Müller52 begeben möchte,
um von ihm zu erfahren, ob er einen Angriff gegen die Stadt beabsichtige. Es
wurde geantwortet, daß jemand ins Hauptquartier nach Ebnet abgehen werde.

Gegen 10 Uhr morgens begaben sich dann die Collegialmitglieder in das
Sitzungszimmer der Kreisregierung. Kaum dort angelangt erschien auch der
Reichs- und Landtagsabgeordnete, auch Gemeinderath Metz53, und stellte im
Namen des Gemeinderaths ein ähnliches Ansinnen wie es Heunisch gethan,
indem sich in der Stadt das beängstigende Gerücht verbreitet habe, daß General
v. Müller mit den Württembergern gegen die Stadt anzurücken gesonnen
sei, was zu einem blutigen Kampfe führen könnte. Man beschloß den H.
Stephani der bis dahin Civilkommissär bei den Reichstruppen gewesen ist

mit einer Deputation des Gemeinderaths in das Hauptquartier abzusenden,
was noch an demselben Morgen geschehen ist. Da diese Sache nur beiläufig
hier berührt wurde, so möge noch die kurze Bemerkung hier einen Platz
finden, daß es entfernt nicht in der Absicht des General v. Müller gelegen
war, noch gelegen sein konnte, mit seiner geringen Mannschaft der über ganz
Baden verbreiteten Revolution entgegen zu treten.

Am Nachmittag des 14. Mai wurde in Antrag gebracht, das Collegium
sollte einen Aufruf erlassen und diesen in zahlreichen Exemplaren an sämtliche
Ämter des Kreises zu weiterer Verbreitung versenden, worin den Kreisbewohnern
anzuzeigen wäre, daß der Landesausschuß Anordnungen treffe,
wozu er nicht berechtigt sei, daß die gesetzlichen Behörden noch fortwährend
in Activität seien, und daß man es für Pflicht halte, die Bewohner des Ober-
rheinkreises aufzufordern, fest und treu an der Reichs- und Landesverfassung
zu halten und keinen Anordnungen Unbefugter, kommen sie von wem sie

52 Moriz von Miller, Württemberg. Offizier (10. 3. 1792—5. 10. 1866), 1848 durch das deutsche
Parlament zum Reichsgeneral ernannt, verweigerte aber dem späteren Reichsregenten den
Gehorsam. 1850 Württemberg. Kriegsminister (AdB XXI, 758).

53 Karl Mez (1808—77), Fabrikant.

118


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1968/0120