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Freiburg, den 16. Mai 1849
An den Herrn Geh. Regierungsrath Nombrid dahier.
Bevor ich zu Gewaltmaßregeln schreite, wollte ich Sie nochmals ersuchen, mir die
sämtlichen Schlüssel zum Regierungsgebäude hieher auf meine Kanzlei im städtischen
Kaufhause zu übersenden. Sollte diesem meinem Verlangen innerhalb einer
Stunde nicht entsprochen werden, so bin ich genötigt, Ihre Verhaftung von dem Militärkommissär
zu requiriren.
Ich bitte mir Empfangsbescheinigung über dieses Schreiben zuzusenden und mich
mit der Notwendigkeit zu entschuldigen diese Sache in kürzester Frist erledigt zu
wissen.
Der Reg. Direktor für den Oberrheinkreis
C. Rotteck
An Herrn Advokaten C. Rotteck
Auf die an den Vorsitzenden Rath gerichtete Aufforderung von heute zur Abgabe
der Schlüssel des Regierungsgebäudes, hat sich das Collegium, welches im Sitzungs-
Saal versammelt war, nachdem die vorhandenen Schlüssel zu den Geschäftszimmern an
dasselbe übergeben waren (die zur Wohnung des Regier. Direktors sind nicht in
unserer Hand) beraten, und in seiner Majorität da der Vorsitzende sich dieser
anzuschließen erklärt hat sich dahin ausgesprochen, daß diese Aufforderung als
an das Collegium gerichtet zu betrachten sei, und daß alle für einen und einer für
alle stehen.
Sollte dieser Erklärung ungeachtet die Maßregel gegen die Person des Vorsitzenden
allein dennoch in Vollzug gesetzt werden wollen, so treten die Mitglieder
dem Antrag zur Abgtabe der Schlüssel bei und werden sich deren Abholung nicht
weiter widersetzen.
Freiburg, den 16. Mai 1849
Nombrid Stephani Bannwarth Eckert
An Herrn Geh. Regierungsrat Nombrid
Nach der gestrigen Erklärung der Mitglieder hiesigen Kreisregierung und
nach der Stellung die mir durch das mir übertragene Amt zu Teil geworden ist, kann
ich mit einem Regierungscollegium mich nicht benehmen, sondern muß ich mich
lediglich an die Person des Vorsitzenden halten, welcher zur Zeit noch als Besitzer
der Schlüssel, zu deren Herausgabe an mich verpflichtet ist.
Ich kann daher aus dem mir soeben zugekommenen gemeinschaftlichen Schreiben
der vier Collegial Mitglieder keinen Anlaß finden, von diesem eingeschlagenen Verfahren
abzugehen, ich wiederhole daher mein Ersuchen und meine Drohung, indem
ich die Frist zur Abgabe bis %i Uhr verlängere.
Freiburg, 16. Mai, 1849
Der Regierungs Direktor des Oberrheinkreises
C. Rotteck
Wir fahren fort in der Mitteilung des Briefes Bannwarths an Burgermeister
vom 31. Dezember 1849 bis 2. Januar 1850:
„In meinem Hause blieb nur George und eine Magd zurück. Adolf war noch aus
wärts bei seinem Bataillon, welches aber schon auf die Hälfte der Mannschaft zusammengeschmolzen
war. Adolf war mehrere Tage hindurch Compagnie-Commandeur,
weil sein Hauptmann, aus Furcht vor den rebellischen Soldaten, schon am 13. Mai
Reißaus genommen hatte. Es war übrigens ein schweres Wagestück, die wenigen noch
halb getreuen, aber schon schwankenden Soldaten beisammen und in Ordnung zu erhalten
. Adolf versicherte uns, daß er keinen Augenblick seines Lebens sicher gewesen
sei, da auch unter seiner Compagnie, bei der er sehr beliebt war, einige sehr bös
artige Menschen sich befunden haben. Auch waren alle Bemühungen der Offiziere,
ihre Leute gut zu erhalten, vergeblich, die Soldaten wollten sich durchaus der s. g.
Volkssache anschließen und sie zwangen ihre Offiziere, mit ihnen in die Stadt zu
ziehen. Hier angekommen vereinigten sich die Soldaten alsogleich mit den Frei-
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