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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1969/0095
ins 16. als in das 17. Jahrhundert weist, scheint es wahrscheinlicher, daß man
in dieser Urkundengruppe einen Teil des Archivs des Hans Heinrich v. Landeck
bzw. von dessen Erben37 zu sehen hat; diese Archivalien wären dann bei
der Auslösung der Steuer durch die Stadt in deren Archiv gelangt. Leider ist
die Zahl dieser so signierten Urkunden zu gering, als daß sich die Bedeutung
der Buchstaben erkennen ließe.

Das gilt aus denselben Gründen für die Ordnung des Stadtarchivs, bei der
eine Anzahl von Urkunden mit Ziffern signiert wurde. Es ist möglich, daß
diese Nummern von der Hand stammen, die einige Urkunden mit Dorsal-
rubren versah. Diese Hand stammt, wie seine Unterschriften auf Nr. 4 und 9
zeigen, vom Stadtsyndikus Dutle, der im Oktober 1794 in diesem Amt bezeugt
ist. Vermutlich haben diese Nummern, wie die Abschrift von Nr. 86 zeigt,
Schubladen bezeichnet. Der Inhalt dieser Schubladen und damit der Archivplan
lassen sich jedoch leider nicht rekonstruieren. Immerhin scheinen unter
Nr. 1 jene Urkunden vereint gewesen zu sein, die überwiegend die von der
Stadt zu zahlenden Steuern betreffen38. Falls diese Beobachtung zutrifft,
könnte auch Nr. 53 diesen Betreff gehabt haben.

Als Aufbewahrungsort des Archivs muß man das Rathaus annehmen, in
dem sich die 1528 bezeugte Herrenstube befand und das 1563 als Neubau
bestand39. Die Stiftskirche und die dem Stift inkorporierte Pfarrkirche
St. Waldburga dürften dafür jedenfalls ausscheiden, ebenso die in ihrem Obergeschoß
als Kornspeicher benutzte Stadtkapelle40.

III.

Den anschließenden Regesten liegen im wesentlichen die „Richtlinien für
die Regestierung von Urkunden"41 zugrunde. Abweichend davon wurde bei
Orten und bekannten Familien von der Wiedergabe älterer Namensformen
abgesehen; ebenso blieben, zur Kürzung der Regesten, Währschaftsverspre-
chen, Bestätigungen über den Empfang von Kaufsummen, Signaturen und
Dorsalvermerke i. a. unberücksichtigt. Bei Orten, die im Landkreis Emmendingen
liegen oder die genügend bekannt sind, unterblieben nähere Angaben
über die Zugehörigkeit zu Landkreisen u. dgl. Auch auf die Beschreibung der
Siegelbilder und -Umschriften wurde verzichtet. Es sei hier aber vermerkt,
daß die Stadt Waldkirch noch im Oktober 1432 mit ihrem im Stadtarchiv seit
1315 bezeugten Dreiecksiegel siegelt42, während sie nachweislich seit Januar

37 Wie Nr. 138 zeigt, war Hans Heinrich v. Landeck zuletzt im Besitz der Stadtsteuer von 102 fl.
Seine Sorge um seine Rechtstitel auf die Steuer erweisen Nr. 134 und 135.

38 Mit No. 1 bzw. ad No. 1 sind folgende Urkunden signiert: Nr. 4, 9, 47, 50, 51, 53, 56, 58, 60, 62,
67, 70, 114, 115, 117, 125, 133, 134, 135. Vgl. Anm. 35!

39 Im Gegensatz zu der Angabe des Badischen Städtebuchs 406 wurde das Rathaus nicht erst 1573
erbaut, sondern war — wie der Rückvermerk auf Nr. 137 zeigt — schon im Februar 1563 errichtet.
Zu den Angaben W e t z e 1 s , Waldkirch 278, über den Bürgerhof, den er mit dem Rathaus gleichsetzt
, vgl. Badisches Städtebuch 406.

40 Wetzel, Waldkirch 231. Wie Nr. 52 zeiqt, wurden die Pfarrkirchen St. Peter, St. Martin und

St. Waldburga be bei der Gründung des Chorherrenstifts inkorporiert, nicht erst 1452, wie reits
das Badische Städtebuch (vgl. Anm. 3) 408 angibt.

41 Blätter für deutsche Landesgeschichte 101 (1965) 1—7.

42 5,2:6 cm; Bild: Kirche auf Drei- (oder Sechs ?) Berg zwischen Linden und Eichenzweigen; Um
schrift: + SIGILLVM. CIVIVM. DE. WALTKILCH. Dieses Siegel findet sich an Nr. 4, 9 und 51.

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