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[zwischen 1564 und 1572]1 Nr. 138
Hans Heinrich von Landeck errichtet sein Testament und bestellt als Testamentsvoll
Strecker je einen Vertreter des Rats der Städte Freiburg, Breisach, Colmar und
Rheinfelden, einen Angehörigen der juristischen Fakultät der Universität Freiburg
sowie den Ältesten des Geschlechts von Landeck, die aus den Zünften der genannten
Städte in zweijährigem Turnus Austeiler der im folgenden gestifteten Almosen zu
bestellen, deren jährliche Rechnungslegung zu überprüfen und zu Breisach zwei
Stiftungsladen einzurichten haben. Er verfügt über seine Grabstätte zu Krozingen2
neben seiner verstorbenen Ehefrau, über seine Besitzungen, Zinsen, Steuern und
Gerechtigkeiten zu W. (102 fl ewigen Jahreszinses aus der Stadt; die große Thannen
Matten zu W.), Amoltern, Riegel, Mundingen, Niederemmendingen, Frick3, Krozingen
, Munzingen2, Rimsingen2, Hartheim2, Biengen2, Freiburg, Breisach, Heiteren4,
Ihringen2, Colmar, Türkheim4, Thann, Bollschweil2 und im Sundgau, über die ihm
zustehende Zinsen und Hauptgut bei den Herren von Oland, dem Fürstentum
von Württemberg, den Pfalzgrafen [bei Rhein], den Herrschaften Rötteln und
Badenweiler, der Stadt Nürnberg, der Markgrafschaft Hachberg, dem Stift Basel,
den von Helmstättischen Erben, dem Abt von Murbach und den von Bodmanschen
Erben. Er trifft Verfügungen zugunsten seiner Vettern, der Brüder Hans Friedrich
und Hans Sigmund von Landeck, der Herrn von Ambringen, der Frau Elsbeth von
Reinach, seines Dieners Hans Heinrich, der Tochter seines Schaffners und des von
seiner Hausfrau erzogenen Mädchens Bärbelin sowie der Armen. Für die Armen der
Orte Freiburg, Breisach, Colmar, Krozingen, Rheinfelden3 und der zur Herrschaft
Rheinfelden gehörigen Landschaften Fricktal, Mölbach und Rheintal stiftet er eine
jährliche Fruchtspende in der Zeit zwischen Weihnachten und 23. Apr. (Georg) und
eine jährliche Tuchspende in der Zeit zwischen 16. Okt. (Gallus) und 11. Nov. (Martin).
Ferner errichtet er eine Spende zugunsten armer Schüler in den genannten Orten
und Herrschaften und verfügt die Errichtung einer Schule zu Krozingen für acht
arme Schüler mit einem Schulmeister und einem Priester. Er verpflichtet diese Schule
zu Gottesdiensten im Chor der Kirche zu Krozingen und bestimmt für den Unterhalt
des Priesters, sobald sie vakant werden, folgende Kaplaneien: die zwei in Krozingen,
die zur Zeit Erasmus Elini innehat, die zwei in Freiburg, die Joseph Noher hat, und
jene zu Gildweiler4, die er und seine Frau von deren Eltern, den Kappler5, ererbt
haben. Auch verordnet er, daß die besten dieser Schüler bis zum Erwerb des Doktor
grades unterhalten werden sollen.
Anscheinend unvollständige Abschr. (18. oder 19. Jh.); Pap., Libell, 42 Bl.; Titelbl.:
Verordnung Hanns Heinrich von handeck sei., durch der Universität Freyburg auch
Statt Freyburg, Breysach und Colmar etc. Verordnete übergeben Donnerstag den
siebenden Augusti anno etc. sibenzig zwey. Ist todts vergangen anno 1572.
Archivsign.: U 51.
1 Die Datierung ergibt sich aus den Todesjahren des A. und seiner Ehefrau Clarelse
Kappler. Vgl. den Rv. vorliegender Urkunde sowie Kindler v. Knobloch, Oberbadi
sches Geschlechterbuch 2 (1905) 243 f. und 429.
2 Kr. Freiburg.
3 Kanton Aargau.
4 Dep. Haut-Rhin.
5 Friedrich Kappler und Ursula, geb. von Hattstatt. Vgl. Kindler v. Knobloch, a. a. O. 243.
1565 Juli 29, Ensisheim Nr. 139
Statthalter, Regenten und Räte Kg. Maximilians IL im oberen Elsaß beurkunden: bei
der Verhandlung der Streitigkeiten zwischen dem Freiherren Antoni von Staufen als
Inhaber der Herrschaft Kastelberg und der Stadt W. einerseits und Bm. und Rat
dieser Stadt andererseits blieben am 8. Jan. [1565?] drei strittige Artikel unerledigt;
worüber die Gesandten der Stadt laut des damals ausgefertigten Abschieds neue
Instruktionen einholen sollten. Als Ergebnis der heutigen Tagsatzung, zu der Antoni
von Staufen und Gesandte der Stadt erschienen sind, halten die A. nun fest: die A.
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