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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1970/0019
so hatte sie damals, mindestens seit der 1303 erwähnten Ummauerung der
Schneckenvorstadt, diesen Charakter weitgehend verloren; beanspruchte die
Stadt Freiburg doch bereits das Gericht in der oberen Au (1302), das bisher
dem Grafen zustand. Es befand sich freilich nicht im Bereich der Schneckenvorstadt
, sondern „oberhalb der oberen Brücke", d. h. der späteren Schwabentorbrücke80
.

Es ist ein Verdienst Schwineköpers, mit Nachdruck auf die Bedeutung des
Grafenhofs, auch als Sitz eines gräflichen Vogtes, hingewiesen zu haben. Nur
müssen wir annehmen, daß spätestens seit der Ummauerimg der Schneckenvorstadt
und der Einbeziehung ihrer Bewohner in die Rechte und Freiheiten
der Altstadt (1303)81 der Hof seine Bedeutung für die Grafen eingebüßt hatte,
wie er ja auch bald in andere Hände überging. 1316 nennt Graf Konrad ihn
letztmalig seinen Hof. Als Sitz des Vogtes wird ihn schon zu Zeiten Colins
dessen Hof bei Ebnet abgelöst haben. All dies illustriert den allmählichen
Rückzug der gräflichen Gewalt aus dem Stadtbereich. Sogar die Burg Freiburg
ist 1331 dem Herzog Conrad von Urslingen wegen gräflicher Schulden
vorübergehend versetzt worden82.

Schwineköper vertritt die Auffassung, daß die obere Au, also die vor dem
Schwabentor gelegenen „Reste der Ministerialensiedlung" vom Ende des
13. Jahrhunderts, zu dem Weiler Wiehre gehörten, der also zu beiden Seiten
der Dreisam gelegen war83. Zu diesem „Weiler" gehörte auch ein Herrenhof
an der Stelle des jetzigen Adelhauser Klosters, eben der spätere Grafenhof.
Wann zu diesem die Burg auf dem Schloßberg hinzutrat, sei ungewiß, jedenfalls
noch im 11. Jahrhundert. Ebenfalls zur Wiehre hätten die Häuser bei der
St.-Peters-Kirche an der Ausfallsstraße von Freiburg nach Lehen gehört. Dies
gründet sich auf eine Urkundenstelle vom Jahr 1298, wo die Rede ist von dem
burgwerft das ze sant Peter lit bi Würi84. Schwineköper zitiert irrtümlich das
ze sant Peter lit ze Würi85 und schließt daraus, die Gegend von St. Peter habe
zur Wiehre gehört und diese Kirche selbst sei für die ganze Wiehre zuständig
gewesen86. Dazu kommt eine weitere Erwähnung des Burgwerfts oder vielmehr
Burgrechts87 ze sant Peter, das diese Gegend mit der Wiehre, die ebenfalls
Burgrecht bezahlt, gemein zu haben scheint. Nach einer Aufzählung der
Anwesen der Wiehre, die Burgrecht bezahlen, aus derselben Zeit88 geht es
weiter mit den Worten: Hie vahet an daz burgreht ze Sante Peter, danach werden
weitere acht Häuser aufgezählt. Gewiß läßt sich auch aus diesem nicht
herauslesen, die Gegend von St. Peter habe zur Wiehre gehört. Vielmehr
schließt sie an die Wiehre sich an, wie auch der Ausdruck ze sant Peter lit bi

80 Schreiber, wie Anm. 74.
61 Ebenda, S. 173 (Nr. 69).

82 ZGO 13 (1861), S. 101.

83 (III) S. 56 und 58 (IV) S. 20, auch für das folgende.

84 S c h r e i b e r , wie Anm. 74, S. 148 (Nr. 55) und Hefele, FUB 2. Bd., S. 287 (Nr. 239).

85 (IV) S. 18.

86 W. Müller (V), S. 147, bleibt dabei, daß St. Perpetua in Adelhausen die Pfarrei des Dorfes
Wiehre südlich der Dreisam war.

87 Nach (IV) S. 18 eine Grundsteuer, nach Hefele, FUB 2. Bd., S. 287, eine Personalsteuer.

88 H e f e 1 e , FUB 2. Bd., S. 289 f. (Nr. 239 a).

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