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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1970/0024
Wir kommen zum Schluß. Auch wenn wir die Gegend von Oberlinden-
Oberau als Burgweiler betrachten, der in engem Zusammenhang mit dem Bau
einer Burg auf dem Schloßberg entstand, sind wir nicht genötigt, den dort
benachbarten Grafenhof oder gräflichen Wirtschaftshof des 14. Jahrhunderts
für den ursprünglichen, bereits vor der Erbauung der Burg existierenden
zähringischen Herrenhof zu halten; um so weniger, als wir den Gölinshof, der
anscheinend wirklich ein Herrenhaus war, nicht mit ihm identifizieren. Ein
weiterer Gesichtspunkt ist hier das Fehlen einer Kirche, da eine Zuordnung
zu St. Peter sehr unwahrscheinlich ist und eine solche zu Adelhausen auch
nicht in Betracht gezogen werden kann118. Hier würde sich die Kirche Sankt
Martin, wenn wir sie als herrschaftliche Eigenkirche auffassen die Grafen
besaßen das Patronat , viel eher für eine Lösung anbieten, insbesondere
wenn wir uns der vier herrschaftlichen Hofstätten erinnern, die 1246 dort
nachweisbar sind119. Der Versuch, der Schwierigkeit, die St.-Martins-Kirche
den Verhältnissen der Stadtgründungszeit einzuordnen, dadurch zu entgehen,
daß man sie als Kapelle oder Oratorium der Kaufmannschaft erklärt, wird
durch keine Quellenauslegung gestützt. Daß wir in früherer Zeit (vor 1246)
über beide, Kirche wie Hofstätten dortselbst, keine Nachricht erhalten, braucht
uns nicht zu beirren, da zahlreiche andere Kirchen und Herrensitze gleichfalls
erst spät in den Quellen erscheinen. Es ist ferner eingewendet worden, daß
kein topographischer Befund auf eine ältere, wenn auch kleine Siedlung bei
St. Martin hinweise120. Wir möchten dem, abgesehen von weiterem, nur so viel
entgegenhalten, daß man wohl aus topographischen Anzeichen auf früher Vorhandenes
schließen könne, von topographisch (bislang) Fehlendem jedoch
nicht in gleicher Weise auf vorher nicht Vorhandenes.

Man wird es als besonders erfreulich bezeichnen und vielleicht als den
schönsten dauernden Gewinn aus den Veranstaltungen zum 850jährigen Jubiläum
der Stadt Freiburg betrachten, daß die Forschung über die Anfänge,
sowohl von siedlungsgeschichtlicher wie von rechtsgeschichtlicher und auch von
kirchengeschichtlicher Seite, neu in Bewegung gekommen ist und Ergebnisse
gezeigt hat, die zu weiteren Bemühungen anregen. Wenn manche Fragen noch
offen sind und Ergebnisse auch wieder in Frage gestellt werden wie
neuestens von rechtshistorischer Seite , so entspricht dies dem inneren Wesen
wissenschaftlicher Bemühung. Andere Gesichtspunkte führen zu neuen Fragen,
gesicherte Ergebnisse werden zu Bausteinen kommender Neugestaltung.

118 Vgl. (V) S. 147: Die Dreisam als Pfarrei- und Dekanatsgrenze.

119 H e f e 1 e , FUB 1. Bd., S. 79 (Nr. 91). — S c h e 1 b , wie Anm, 65. — Noack, Fragen des
Kunsthistorikers an den Historiker . . . Schau ins-Land 73 (1955), S. 16.

120 H. Büttner, Die Zähringer im Breisgau und Schwarzwald . . . Schau-ins Land 76 (1958), S. 9.

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