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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1970/0095
nur 400 das tägliche Brot verdienen2. Nach la Cranges Urteil steht der Turm
des Freiburger Münsters an Höhe und Schönheit dem des Straßburger Münsters
nicht nach. Der Münsterpfarrer wird von vier Präbendaren und zwei
Kaplänen assistiert. Die Sezession der Universität nach Konstanz wird nicht
erwähnt, an der von französischer Seite errichteten Universität lehren Jesuiten
Philosophie und scholastische und Moraltheologie, weltliche Lehrer das kanonische
und zivile Recht und die Medizin. Rektor dieser Universität ist la
Granges Bruder, der Abt des Benediktinerklosters Münster im Elsaß ist und
zugleich als geistliches Mitglied dem Conseil Souverain in Breisach angehört.
Die Professoren erhalten jedoch nur einen Teil der Einnahmen der Stiftung
der Universität, da der Kaiser während des Krieges die der Universität von
auswärts zufließenden Einnahmen konfisziert hat.

La Grange erwähnt die Klöster der vier Bettelorden: Der Dominikaner
oder Jakobiner, der Eremiten vom heiligen Augustin, der Väter „Recollets"
von der Provinz Tirol (reformierte Franziskaner) und der Kapuziner. Das Kartäuserkloster
verfügt über große Einnahmen. Frauenorden sind durch die Dominikanerinnen
, Klarissinnen und Ursulinerinnen vertreten, ihre Einnahmen
sind unerheblich. Das Haus des Großpriors von Malta ist bei der Anlage der
Befestigungen zerstört worden, die hierfür gewährte Entschädigung ist zum
Zweck der Errichtung eines Neubaus beim Magistrat hinterlegt. Die Einnahmen
der Deutschordensritter in Höhe von jährlich 3000 Livres sind zugunsten
des französischen Königs konfisziert worden. Die Einwohner der Stadt sind
katholisch, die Jahreseinnahrne der Stadt wird auf 32 000 Livres angegeben.

Der frühere Stadtrat heißt nun nach französischem Vorbild Magistrat.
Seine Mitglieder sind, übrigens auf ihren Antrag, zum Tragen von Amtsroben
verpflichtet worden. Der Stadtrat setzt sich zusammen aus vier Bürgermeistern
, einem Syndikus, zehn Stadträten und einem Sekretär. Die Demo
kratisierung des Stadtrats hat sich vollzogen, anstelle der adeligen „Häupter
und Räte" werden nunmehr bürgerliche gewählt3. Der Magistrat übt auch
gerichtliche Funktionen aus, er entscheidet in erster Instanz über Streitigkeiten
der Bürger der Stadt und der zu ihr gehörigen drei Gemeinden.

In den Akten der französischen Archive wird der Magistrat der Stadt
Freiburg nur selten erwähnt, wie wir auch über das innere Leben der Stadt
nur wenig erfahren. Dies mag zum Teil dadurch begründet sein, daß der Stadt
ihre Rechte und Freiheiten vorbehalten worden sind, und daß daher ein Teil
der städtischen Aufgaben in eigener Verantwortung abgewickelt werden
kann. An die Pariser Zentralstellen berichten Intendant, Gouverneur und
Kriegskommissar vorzugsweise über Fragen militärischen Charakters, wäh
rend Fragen der lokalen Verwaltung die Pariser Dienststellen nur interessieren
, wenn sie von politischer oder grundsätzlicher Bedeutung sind. Bei
einem Besuch, den der Intendant am 5. November 1695 gemeinsam mit dem
Kommandanten der französischen Truppen im Elsaß, dem Marschall d'Huxel-
les vornimmt, wird vermerkt, daß der Leutnant des Königs, Herr von Clairac,
beim geringsten Anlaß „billets" ausgibt, worunter Anordnungen und Strafbescheide
verstanden werden dürften, und daß man deshalb in Freiburg

2 A 1 1264 St. 162 29. 5. 1694,

3 Schreiber IV, S. 208.

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