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gefunden hat8. Der Marschall schlägt daher vor, Franzosen in die Magistrate
der Städte, die unter französischer Hoheit stehen, zu entsenden. Franzosen,
die sich in diesen Städten niederlassen, sollten Bürger werden, um den städtischen
Gremien angehören zu können. Der Marschall schließt diese Anregung
mit einem Satze ab, den man von einem der französischen Moralisten dieser
Zeit hätte erwarten können: „Man regiert die Menschen nur durch die Furcht
oder durch die Hoffnung."
Das Geld des Königs bleibt aus, die Notlage der französischen Garnison
besteht weiter. Kommandant Clairac teilt am 6. November 1694 dem Kriegsminister
mit, er habe nicht genügend Geld im Tresor, um den Soldaten der
Infanterie die Löhnung von vier Sous pro Tag, den anderen Truppenteilen
den ihnen zustehenden Sold zu geben, es sei kein Geld für die Beschaffung
des Brotes vorhanden, die Bäcker von Freiburg seien bereit, Brot in ihren
Öfen zu backen und zum Preis des Armeelieferanten abzugeben. Die Kosten
des Brotes würden sich erhöhen, wenn man es außerhalb einer solchen Regelung
bei den Bäckern der Stadt kaufen \\ ürde. Zwei zahlungsfähige Franzosen
, Castillon, Unternehmer der Festungsbauarbeiten, und Viard, Kommissär
der Artillerie und Lagerverwalier, gegen den der Intendant drei Jahre
später ein Strafverfahren wegen „Malversation" einleiten wird, haben sich
bereit erklärt, während des Winters für die Lieferung des Brotes Sorge zu
tragen9. Marschall Huxelles wünscht zwar die Einstellung dieser Brotlieferungen
, aber Clairac als örtlicher Kommandant hält an dem eingeschlagenen
Verfahren fest, da er kein Geld für die Beschaffung des Brotes hat. Der Intendant
greift schließlich ein und weist die Kommandantur von Hüningen an,
Brot nach Freiburg zu liefern. „Es wird schwierig sein", schreibt er dem
Minister, „sich davon zu dispensieren, Brot in die anderen Plätze zu liefern,
wenn kein Geld kommt10."
Die isolierte Lage der Stadt, die rings vom „feindlichen Land", dem vorderösterreichischen
Breisgau, umgeben ist, veranlaßt den Magistrat zu außerordentlichen
Schritten. Ohne Unterriehl ung der französischen Dienststellen
tritt er im Frühjahr 1695 mit dem Kommandanten der kaiserlichen Truppen
im Schwarzwald in Verbindung. Die angeknüpften Verhandlungen verfolgen
das Ziel, daß die Bürger der Stadt völlige Freiheit haben sollen, im Lande zu
gehen und zu kommen11 und ihre Pferde und Tiere in der Umgebung der
Stadt weiden zu lassen, ohne Gefahr zu laufen, daß die Tiere von kaiserlichen
Truppen weggetrieben werden. Der Magistrat bietet der Gegenseite für dieses
Entgegenkommen eine jährliche Zahlung von 4000 Livres an. Der Intendant
erhält von dieser Fühlungnahme Kenntnis durch den Bürgermeister von
Breisach, der für seine Stadt eine ähnliche Lösung wünscht. Nach der Meinung
des Intendanten darf der König nicht offen in eine derartige Verhandlung
eingreifen, aber es ist ihm dienlich, wenn der Weg zu diesen Erleichterungen
eröffnet wird, er muß aber verbieten, sich ohne Genehmigung Seiner Majestät
auf die Seite der Feinde zu begeben.
8 A 1 1267 St. 48 1. 10. 1694. Das Inhaltsverzeichnis bezieht die fragliche Äußerung des Marschalls
auf Freiburg, das in dessen Brief an Barbezieux nicht ausdrücklich erwähnt ist.
9 A 1 1287 „de faire un marche pour fournir le pein".
10 A 1 1287 St. 104.
n A 1 1267 St. 88 26. 5. 1695 la Grange an Barbezieux.
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