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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1970/0109
Freiburgs läßt er eine Ordonnanz publizieren, wonach Bürger, die ihre Häuser
verlassen haben, um dem Feind zu folgen, bis zum 15. Dezember 1677
zurückzukehren haben, widrigenfalls ihr Vermögen der Konfiskation verfällt13
. Am 14. April 1678 berichtet er Louvois, seit der Verhaftung von Bürgermeistern
im Elsaß und dem Verbot, den Feind zu unterstützen, hätten sie
nicht mehr an Derartiges gedacht, er werde dafür Sorge tragen, sie immer
in Furcht zu halten, damit sie nicht in denselben Fehler zurückfallen14. Die
Unterwerfung der Bürgermeister im Elsaß unter die ihnen auferlegte Ordnung
bezeichnet er als notwendig, er wird die Hand darauf halten15. Die
Festnahme der Bürgermeister ist ein erprobtes Mittel des polizeilichen
Zwangs, sei es zur Eintreibung der Kontributionen oder Erzwingung von
Leistungen, sei es, um die Freilassung der von den Kaiserlichen festgenommenen
Schiffer zu erzwingen16. Die Habeascorpusakte findet in der Praxis des
Intendanten keine Anwendung.

Der Intendant weiß aber auch, daß in einem durch Kriege heimgesuchten
und ruinierten Land die Forderungen des Staats nicht übersteigert werden
dürfen; so tritt er, entgegen dem Interesse der Finanzverwaltung, für die
Ermäßigung der Kontributionen ein.

Der Intendant hat nach dem Frieden von Ryswijk und kurz vor dem Abschluß
seiner Tätigkeit eine Denkschrift über das Elsaß abgefaßt, die zur
Instruktion des mutmaßlichen Thronfolgers, des Herzogs von Burgund, dienen
sollte. Man könnte diese Denkschrift mit einer „Kreisbeschreibnng" unserer
Tage vergleichen. Ihr Original ist bei der Beschießung Straßburgs im
Kriege 1870/71 verbrannt, Abschriften, die vielleicht unvollständig sind, sind
erhalten17. Die Angaben la Cranges über Freiburg sind bereits an anderer
Stelle wiedergegeben worden.

Von kulturgeschichtlichem Interesse ist der Vergleich, den der Intendant
zwischen dem französischen und dem deutschen im Elsaß wirkenden Klerus
zieht. Der niedere Klerus des Elsaß ist „wissender" und besser ausgebildet
als die Landpfarrer des Königreichs, er ist besser instruiert über die genaue
Disziplin für das geistliche Leben, er läßt sich aber nicht von der Notwendigkeit
überzeugen, die Haare kurz und ein langes und bescheidenes Habit zu
tragen. Der Klerus werde unter den Deutschen mehr respektiert als in Frankreich
. Er besitze einen Fundus von Religion, ohne indessen viel zu studieren,
und keineswegs auf eine so exakte Weise, wie man dies in Frankreich
tut, er wisse nichts von den Jansenisten und Quietisten, die in Frankreich
lebhafte Auseinandersetzungen veranlaßt haben. Der Klerus imElsaß Hebeden
Wein und die Gesellschaft, d7es entspreche der Übung. Der Durchschnitt des
elsässischen Klerus studiere nur. was notwendig ist, um den Oberen genugzutun
, ohne die Fragen zu vertiefen, doch wüßten seine Mitglieder mehr als
die französischen Geistlichen. Auch seien die Geistlichen des Elsaß weniger
den Ausschweifungen ausgesetzt als die Franzosen.

13 A 1 501 St. 113.

14 A 1 607 St. 44.

15 A 1 1364 St. 50, 27. 2. 1696.

16 A 1 609 St. 44.

17 Memoire sur l'Alsace en 1697 B. N. Fr. 8151. Abgedruckt in Description du departement du Bas
Rhin. Straßburg 1858 I, S. 517.

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