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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1970/0117
kungen: jede Ausgabe bedarf einer schriftlichen Genehmigung des Intendanten1
. Wer sich aus der Stadt in das österreichische Gebiet begeben will,
bedarf der Genehmigung, die Frau des Freiburger Arztes Degermaier, die
ihre Verwandten in Konstanz ohne Genehmigung besucht hatte, wird nach der
Rückkehr in das Gefängnis eingeliefert. Gouverneur du Fay will das Ehepaar
ausweisen2. Diese Ausweisung scheint auch tatsächlich erfolgt zu sein, denn
im folgenden Jahre ergibt sich aus einem Schreiben des Ministers an den
Intendanten, daß in Freiburg kein Arzt ist, der König genehmigt daher die
Anstellung eines Arztes für 500 bis 600 Livres jährlich3. Die Einfuhr von
Getreide aus dem Elsaß bedarf der Genehmigung, die durch den Intendanten
in Paris eingeholt wird.

In diesem reglementierten Gemeinwesen fällt jedoch den Unternehmern
eine wichtige Rolle zu4. Auf verschiedenen Gebieten schalten die französischen
Dienststellen Unternehmer zur Erfüllung von Aufgaben ein, die sie selber
nicht ausführen möchten. Bei dieser Delegierung von Aufgaben wirkt als
Motiv nicht so sehr der Wunsch, private Initiative in den reglementierten
Gang der Verwaltung einzuschalten, als vielmehr das Bestreben, die eigene
Verwaltung zu entlasten. Die Steuereinnahmen werden nach ungünstigen
Erfahrungen, die man mit den ersten Steuerpächtern Sieur le Roy et associes
gemacht hatte, im Jahre 1688 für eine Pacht von 34100 Livres an den Handelsmann
und Zunftmeister Johann Barth verpachtet5. Die Vergebung der Befestigungsarbeiten
erfolgt im Wege der „Adjudikation" an die billigsten
Anbieter. Im Jahre 1694 sind es Castillon, der Unternehmer der Befestigungsarbeiten
und der Unterhaltung des Platzes, dem auch die Unterhaltung der
Festungswerke von Beifort übertragen ist, und Viard, Kommissär der
Artillerie und Lagerhalter, die der notleidenden Garnison helfend unter die
Arme greifen und sich in einem Vertrag zur Brotlieferung an die Garnison
verpflichtet haben6. Aber auch das Garnisonshospital wird durch einen
„Entrepreneur" verwaltet. Als der Friedensvertrag von Ryswijk zustande
kommt, teilt der Minister Barbezieux dem Intendanten mit, es sollten
im Hinblick auf die bevorstehende Räumung für die Hospitäler Freiburg,
Breisach und Philippsburg keine neuen Verträge mit Unternehmern mehr
abgeschlossen werden7.

Den merkantilistischen Grundsätzen Colberts folgend, läßt der Intendant
in Breisach eine Gießerei für Geschütze einrichten. Der König besucht am
16. Oktober 1681 die „schöne Gießerei" und läßt versuchsweise einige Mörser
herstellen, darunter auch solche, die nach der Erfindung eines spanischen
Kapitäns Brandkugeln auf eine Entfernung von 2800 Metern zu schleudern
vermögen. Sieben Jahre später wird allerdings Vauban aus dem Lager von
Philippsburg an Louvois schreiben:

„Die Geschütze von Keller in Breisach taugen nicht, sie zerbrechen wie
loplerware8.

1 Auer, S. 127.

2 A 1 969 St. 45. 8. 2. 1690.

3 A 1 1068 St. 176. 7. 11. 1691.

4 Auer, S. 147.

5 Auer, S. 124.

6 A 1 1287 St. 85, 104, 1321 S. 55.

7 A 1 1440 St. 670.

8 Vauban, Correspondance 17. 10. 1688,
Pellisson, S. 350 ff.

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