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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1970/0122
Durchführung der Räumung beauftragt. Nach Frezelieres Plan soll das Material
in Wagen bis zum Rhein, von dort mit Schiffen nach Strafiburg befördert
werden8. Der Intendant wird beauftragt, die nötigen Wagen zu beschaffen,
auf Kosten des Landes, das man evakuieren soll. Der Intendant trifft diese
Anordnungen mit gewohnter Schnelligkeit und Strenge. Von den benötigten
rund 120 Wagen sollen 30 Wagen mit je vier Pferden oder Ochsen und
30 Pferde mit Vorspannpferden für den Transport der Kanonen von der
Markgrafschaft Hochberg gestellt werden. Iiiergegen erhebt die Regierung
der Markgrafschaft Einspruch beim Kommandanten von Freiburg de Clairac,
durch den Vertrag von Ryswijk seien alle Auflagen (impositions) erledigt, die
Räumung dürfe nicht auf Kosten der Reichsstände erfolgen9. Der Markgraf
von Baden Durlach schaltet sich bei Marschall Huxelles in Strafiburg in die
Verhandlungen ein und es gelingt ihm, nach gütlicher Einigung eine günstigere
Regelung in der Frage der Wagengestellung herbeizuführen10.

Auch die vorderösterreichische Regierung in Waldshut protestiert am
31. Januar 1698 gegen die Inanspruchnahme von Untertanen des Hauses
Österreich für die Räumung von Freiburg. In einem vom Präsidenten der
Regierung, dem Grafen von Kageneck. und den übrigen Mitgliedern unterzeichneten
Schreiben wird ausgeführt, daß die Räumung der Stadt auf Kosten
des Königs zu erfolgen habe. Der Intendant übersendet dieses Schreiben dem
Minister mit dem Bemerken, Art. 20 des Vertrages von Ryswijk besage nichts
über die Durchführung der Räumung, die von ihm an die Regierung in
Waldshut zu gebende Antwort werde ihm daher keine Schwierigkeiten
bereiten11.

Prinz Ludwig von Baden hat inzwischen, Ende Januar 1698, bei Marschall
Huxelles in Strafiburg angefragt, wann die Räumving der Plätze erfolge, die
Frist laufe ab12. Huxelles begründet die Verzögerung der Räumung damit,
daß die Regierung des Breisgaus und die Beamten der Markgrafschaft Hochberg
nicht die für die Räumung benötigten Wagen gestellt hätten13, da der
Rhein eine zu starke Strömung habe, müsse die Räumung von Freiburg in
zehn bis zwölf Tagen auf dem Landweg erfolgen. Am 25. Februar 1698 teilt
der Marschall dem Minister mit, innerhalb von zwei Tagen würden alle
Kanonen und Munition von Freiburg geräumt sein, 4000 Sack Hafer könnten
später abtransportiert werden. Der Marschall wird am 3. März dem Kommandanten
Clairac den Befehl erteilen, Freiburg demjenigen zu übergeben,
der mit einer Vollmacht des Kaisers versehen sein wird14.

Während die Verhandlungen über die Gestellung von Wagen noch schweben
, sind in der Zeit vom 19. bis 25. Januar 81 Kanonen und 92000 Packungen
Pulver sowie sonstiges Material wie Bomben, Kugeln, Granaten, Lafetten und
Mörser von Freiburg auf Wagen nach Breisach transportiert und von dort
auf 19 Rheinschiffen nach Straßburg verladen worden15.

8 A 1 1440 Nr, 916.

9 A 1 1435 St. 37.

10 A 1 1435 St. 46.

11 A 1 1435 St. 70, 86.

12 A 1 1435 St. 69.

13 AI 1435 St. 79.

14 A 1 1435 St. 96, 107.

!5 Nr. 1741 Liste über Artillerie und Munition, die von Freiburg nach Breisach transportiert wurden.

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