http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1970/0132
Grafen von Nimburg, Vögte Sankt Ulrichs bis 1200, als Bergherren am Birkenberg
und auch am Britzenberg in Frage. In ihnen kann man mit einigem Vorbehalt
jene hoheitliche Gewalt sehen, die über den Kopf der Abtei Sankt
Trudpert hinweg die Wildnis des oberen Britznatales erschloß und den Abbau
am Berg in der Britzna begann, wozu die veränderte Regalauffassung in
Verbindung mit einer zu vermutenden königlichen Verleihung berechtigen
konnte. Teile des für die Bergmannssiedlung erschlossenen Siedlungslandes in
der entlegenen „Wilden Au" wären dann von den Nimburgern an das von
ihnen bevogtete Sankt Ulrich gelangt. Letzteres darf man ohnehin aus geographischen
Gründen als einzigen Konkurrenten Sankt Trudperts hinsichtlich
der Pfarrechte im oberen Britznatal 1144 ansehen.
Offen muß indes die Frage nach den Bergregalinhabern im Münstertal vor
1200 bleiben, da die Abtei Sankt Trudpert im Verlaufe des 13. Jahrhunderts
ihre gesamte Vorgeschichte bis in die ersten Jahrzehnte der Vogtei der Herren
von Staufen (Anfang 13. Jahrhundert) verfälscht hat, insbesondere was ihre
Vögte angeht22. Daß der Regalinhaber am Britzenberg auch Vogt über die
Abtei gewesen sein könnte, würde die Verfügung über Münstertäler Rodungsland
im Falle Brizzenberg Willnau unterstreichen, läßt sich aber nicht mehr
ermitteln. Anderseits zeigt das Brizzenbergrevier im 14. Jahrhundert bei
weitgehender Übereinstimmung mit den Revieren im übrigen Münstertal und
in Sulzburg doch in Details der Verleihungsbestimmungen deutliche Abweichungen
, die es den Bergbaubezirken im Raum Todtnau, Oberried und Waldkirch
nahebringen (s. Abschn. 4). Leider fehlen entsprechende Belege für den
Birkenberg. Die Abweichungen des Brizzenberg von der Münstertäler Norm
mögen ein Überbleibsel einer engeren Beziehung zum Birkenberg bzw. den
weiter nördlichen Revieren sein, zumal im 14. Jahrhundert durch die Herren
von Staufen und dann auch das Kloster Sankt Trudpert für das gesamte
Münstertal einschließlich Brizzenberg eine einheitliche Regalhoheit erreicht
wurde, was eine Rechtsvereinheitlichung bei den Gruben nur fördern mußte
und die obigen Abweichungen zu verwischen suchte.
Fassen wir zusammen, was sich umrißhaft abzeichnet: Im oberen Britznachtal
(Sägenbach) ließen offenbar Erzfunde um oder etwas vor 1140 das Wagnis
beginnen, eine zu ihrer Zeit im Schwarzwald beispiellose Höhensiedlung (1000
bis 1150 Meter) als wirtschaftliches Rückgrat für das neue Grubenrevier anzulegen
. Die entlegene Siedlung erhielt den Namen „Wildenau", während man
die Grube „Brizzenberg", Berg in der Britzna nannte. Als Erschließer kommen
vermutlich die Grafen von Nimburg in Betracht, die sich, gestützt auf die neue
Regalauffassung des 12. Jahrhunderts, über die grundherrliche Anwartschaft
Sankt Trudperts hinwegsetzen konnten und Teile des Neulandes vor 1184 dem
von ihnen bevogteten Sankt Ulrich zukommen ließen, während Sankt
Trudpert 1144 mit Mühe das Seelsorgerecht durchzusetzen suchte, sonst aber
keine Rechte in der oberen Britzna besaß. Der aus topographischen Gründen
einzige Konkurrent in der Seelsorgerechtsfrage ist Sankt Ulrich (bzw. Bollschweil
), da die Pfarrorte Kirchzarten und Schönau zu fern sind, Todtnau und
Oberried als Pfarreien noch nicht existierten. Dieser Umstand scheint nahezulegen
, daß die Erschließung des „Brizzenbergs" und der „Wildenau" tatsächlich
vom Revier Birkenberg und dem Raum Sankt Ulrich aus erfolgt ist.
22 Vgl. F. Hefele in „Beiträge zur Gesch. v. St. Trudpert", hrsg von Th. Mayer, 1937, S. 85.
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