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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1970/0139
In der Folge bleibt das gräfliche Recht zunächst unangefochten. Egens Sohn
Graf Konrad von Freiburg gibt am 25. Januar 1393 dem Abt Diethelm von
Sankt Trudpert ein Viertel der Wildbänne (und damit auch der Silberberge)
zu einem rechten Lehen. Diese liegen „ze Münster in dem obern tal, dem man
sprichet Brytzna29". Es handelt sich offenbar um dasselbe Viertel, das 1325 von
Johann von Staufen an das Kloster verkauft und letzterem 1355 als rechter
Lehensbesitz bestätigt worden war (s. o.). An dem Recht des Grafen auf die drei
übrigen Vierteile der Wildbänne und Silberberge kann kein Zweifel bestehen,
nur daß ihre Erwähnung unnötig war, da das Kloster darauf keine Ansprüche
besaß.

Gleichwohl näherte sich der Zeitpunkt, zu welchem das Haus Österreich die
Oberrechte an Wildbännen und Silberbergen an sich riß. Die Veränderungen
fanden 1412 mit der Feststellung Herzog Friedrichs von Österreich ihren
Abschluß, daß, wenn jemand das Kloster Sankt Trudpert der Silberberge
wegen anspräche, nicht diese, sondern des Herzogs Landvogt und Räte zu
richten hätten, da Eigenschaft und Vogtei von Österreich rührten30.

Des Verständnisses halber kehren wir zum Jahre 1368 zurück. Damals
verloren die Grafen von Freiburg ihre wichtige Stadt Freiburg, wofür sie die
Herrschaft Badenweiler einhandelten. Seitdem wuchsen die Herrschaft Badenweiler
, die Landgrafschaft im Breisgau und die Hoheitsrechte über Silber
berge und Wildbänne zu einem immer festeren Komplex zusammen. Die Herleitung
des Bergregals aus der Belehnung von 1234 war zugunsten des landgräflichen
Rechts und der Basler Belehnung in Vergessenheit geraten. Wir
sehen das z. B. daran, daß die Belehnungen durch die Basler Bischöfe seit 1388
zum Breisgau den „Swartzwalt", seit 1394 „Tottenaw31" mitaufnehmen, obwohl
doch gerade letzteres bis dahin ganz und gar nicht zu den Basler Lehen gehört
hatte32. Der Verlust Freiburgs hatte diese Basler Rückendeckung der gräflichen
Rechte in österreichischen Vogteigebieten (Sankt Trudpert und Sankt
Blasien) wohl notwendig werden lassen. Auch die Aufnahme Markgraf Rudolfs
von Hachberg, des Grafen Schwager, als Teilgenossen an den Basler Silberbergen
mochte zur Rückenstärkung gegen Österreich dienlich sein.

Als nun großer Schulden halber Graf Konrad von Freiburg die Herrschaft
Badenweiler an Herzog Leopold von Österreich 1398 verpfänden muß33, kommen
trotz verbaler Ausnahme der Rechte und Einkünfte des Grafen im
Breisgau, vor allem aus der Landgrafschaft, die Dinge ins Rutschen. Anläßlich
der Weiterverpfändung Badenweilers durch die österreichischen Herzöge
Leopold und Friedrich an Katharina von Burgund erfahren wir am
8. Mai 140834, daß das Landgericht, wesentlich ein Bestandteil der Landgraf
schaft, mit dabei war. Eine Urkunde vom 15.XI. 1411 verdeutlicht vollends, daß
Katharina von Burgund als Herzogin von Österreich tatsächlich die Berghoheit
im ehemals gräflich Freiburger Bereich ausgeübt hat, denn sie befiehlt als

29 ZGO 18, S. 207.
SO ZGO 30, S. 386.

31 ZGO 36, (1388, IV, 7, mit Bezug auf die Belehnung), ZGO 36, S. 87 f., und Fester, Regesten
der Markgrafen von Baden I, h 800.

32 Vgl. Hefele, FUB I, S. 41 (1234, VII. 24), worin König Heinrich auch die Reviere im Bereich der
Wiese dem Freiburger Grafen verleiht.

33 ZGO 20, S. 334/5.

34 L. Stouff, Catherine de Bourgogne, 1905, S. 30 (annexe).

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