http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1970/0141
Bald nach 1200 folgten die Herren von Staufen, vielleicht auf Grund eines
zähringisch-bischöflich-strafiburgischen Kompromisses. 1325 tritt der Abt von
Sankt Trudpert mit einem Vierteil in das Bergrecht der Herren von Staufen
ein.
Vor 1350 bringt die geschwächte Stellung derer von Staufen einen weiteren
Wechsel von Anteilen an einige Vertreter der Familie Snewelin, zugleich die
eindeutige Anerkennung der Zugehörigkeit zum Basler Silberberglehen und
der Lehensherrschaft der Grafen von Freiburg. 1354/55 scheitert der Versuch,
auf Grund der Zugehörigkeit des Brizzenbergs-Stohren zum Basler Silberlehen
den Abt wegen unrechtmäßigen Erwerbs zu verdrängen.
1370 bis 1398 üben die Grafen von Freiburg ihre Regalrechte sichtbar aus.
1398 geraten die Freiburger Rechte durch Verpfändung der Herrschaft
Badenweiler in österreichische Hände.
1412 tritt Österreich endgültig im Münstertal wie auch im Todtnauer Revier
als faktischer Regalinhaber auf. Die Rechtsnachfolger der Freiburger Grafen,
die Markgrafen von Hachberg, müssen sich mit einer Symbolabgabe begnügen.
Sankt Trudpert und die Herren von Staufen üben Bergrechte nur im Sinne
eines Afterlehens aus.
3. Abschnitt: Die Anfänge des Bergbaus und die Erschließung
auf der Hofsgrunder Seite des Schauinslands.
Einiges deutet darauf hin, daß die östliche Schauinslandseite später als der
„Brizzenberg"-Stohren erschlossen worden ist. Eine ungünstigere klimatische
Lage verband sich mit einer urwaldhaften Unzugänglichkeit und Abgeschiedenheit
, die wir in den zu Oberried gehörenden hinteren Tälern von Hofsgrund
und Sankt Wilhelm noch für das 12. Jahrhundert annehmen können.
Der früheste Hinweis auf das Bergbaurevier im Bereich Oberried-Hofsgrund
ist die bereits erwähnte Regalverleihung König Heinrichs an Graf
Egen IL von Urach-Freiburg am 14. Juli 12341. Neben anderen Flußgebieten
erscheint auch das der „treysamia", welches „cum universis montanis" zur Aus
beute von Silbererzen dem Grafen übertragen wird. Natürlich ist dies noch
kein zwingender Beweis für ein bereits zu diesem Zeitpunkt bestehendes
Werk im Hofsgrunder Tal, da auch bei Weilersbach, nahe Kirchzarten, und am
Brombergkopf bei Freiburg alte Gruben nachweisbar sind. Sicher sind wir
aber, daß von nun an der Graf von Freiburg die Regalhoheit im östlichen
Schauinslandbereich besitzt, obwohl grundherrliche Rechte des Grafen hier
nicht sichtbar werden. Von einigen Abstrichen im vorderen Kinzigtal abge
sehen, mag sich die Gesamtbelehnung von 1234 im wesentlichen an den Bereich
der vormals zähringischen Regalhoheit angeschlossen haben. Es ist nicht ganz
auszuschließen, daß — obwohl Sankt Gallen hier in Oberried alter Grundherr
und die Herren von Tengen vor 1237 lokale Vögte gewesen waren die
Zähringer mit der bergmännischen Erschließung begonnen haben, zumal sie
durch ihre kurzfristige Vogtei über Sankt Ulrich nach 1200 auch auf den
Bereich Wildenau (Willnau) und Brizzenberg-Stohren ausgreifen konnten
(vgl. Abschn. 2).
i F. Hefele, FUB I, S. 41.
139
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1970/0141