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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1970/0157
Mit der 1347 erreichten Rechtsvereinheitlichung auf der Oberrieder Seite
bricht die Reihe der Dokumente der „zem-Grinde"-Zeche ab, ein Beweis, daß
für die Freiburger Gewerkenkreise, die am Aufbewahren solch wichtiger
Dokumente stark interessiert waren, jetzt ein Zustand erreicht war, der wie
in Todtnau recht lange bestehen blieb und bis zum Ende der damaligen
großen Bauperiode um 1400 gültig war, hinsichtlich des Herrenrechts (mit
Weinkäufen) im später österreichischen Regalbezirk sogar bis zur Bergordnung
von Maximilian im Jahre 1517!

Die bereits in Abschnitt 2 besprochenen Versuche des Grafen von Freiburg
, in den 1350er Jahren seine Regalherrschaft auch am Britzenberg-Stohren
mit Hilfe des bischöflich-baslerischen Silberberg- und Wildbannlehens im
Breisgau durchzusetzen, und zwar auf Kosten des Abts von Sankt Trudpert
und der geschwächten Herren von Staufen, mögen die zuvor auf der Hofs-
grunder Bergseite erzielte Straffung und Stärkung der Berggerichtsbarkeit
des Grafen und seines Bergvogts fortgesetzt haben, die offenbar expansiv
wirkten. Bemerkenswert bleibt, daß ausgerechnet der Sohn des ersten und die
Neffen des offenbar kinderlos gebliebenen dritten Schiedsrichters der Streitsache
von 1343 (zwischen Graf und Abt!) nun im Jahre 1354S1 behaupten, der
Abt habe überhaupt kein Recht an seinem Viertel der Wildbänne (und damit
verbunden Bergwerke!), da bei seinem Erwerb der Basler Bischof als Ober-
lehensherr übersehen worden sei! Das ist um so auffälliger, wenn es sehr
wohl möglich ist, daß schon vor 1343 die Veräußerung anderer Teile der Wildbänne
in der Britzna durch Wernher von Staufen an die Snewelin erfolgt war.
Ja, 1343 konnte man sogar sagen, Konrad Dietrich Snewlin im Hof und Han-
man Snewelin vertraten durch ihren Mitbesitz an Wildbännen und Silberbergen
der Britzna aus eigenem Interesse den Abt von Sankt Trudpert, während
der mehr im Oberrieder Tal engagierte Johann Snewelin-Grässer die
gräfliche Seite zur eigenen gemacht hatte. Waren doch bei Schiedssprüchen
Vertreter beider Teile üblicherweise an der Entscheidung wirksam. Der Umschwung
zum Jahre 1354 dürfte also die Expansionsgelüste des Grafen und
seinen bei den Snewelin möglichen größeren Einfluß zur Grundlage und
Triebfeder gehabt haben.

Die 1340/1350er Jahre können wir wohl ebenso wie in Todtnau zu den
ertragreichsten der gesamten bisherigen Bergbaugeschichte des Schauinslandmassivs
ansehen, wesentlich mitbestimmt durch neue Methoden im Bau von
Stollen und Wasserstollen sowie durch eine Rationalisierung, die mit der
Konzentration verbunden gewesen sein wird. Daher wundert es nicht, wenn
die Froner gerade damals durch besondere Zuwendungen an das Münster zn
Freiburg ihre Dankbarkeit gegenüber Gott bezeigten. Es fällt auf, daß alle
Oberrieder Betriebspunkte, die auf der heutigen Gemarkung Hofsgrund
gelegen waren, nämlich die Zechen „Schoweslant" (= zem grinde), „Nollinsfron
" und „Diesselmuot" inschriftlich und teilweise mit Bildern an den Glasmalereien
des Langhauses festgehalten sind.

Einige Anmerkungen, die auch dem Aspekt dieser Arbeit dienen, sollen
eine Ergänzung zum bisherigen Verständnis der Bergmannsfenster bilden.
Eindeutig lautet die Inschrift: „Dis gulten die froner ze Schoweslant." Die

31 Vgl. Abschnitt 2, Anm. 25.

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