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Um 1400 stößt Sankt Ulrich seinen jahrhundertealten Besitz auf dem Brit-
zenberg an Sankt Trudpert ab. Letzteres ergänzte diesen Zugewinn durch
Käufe aus dritter Hand (vgl. Abschn. 1). Das spürbare Nachlassen des Interesses
der älteren Grundherren zeigt auch in diesem Bereich den starken
Rückgang, wenn nicht völligen Stillstand des Bergbaus um 1400 an.
Im weiteren Verlauf des 15. Jahrhunderts erfuhr aber gerade dieser Teil
des Schauinslandreviers eine Nachblüte, die der Hofsgrunder Seite versagt
blieb. Vom 22. Dezember 143643 liegt die Kopie eines Reverses dreier Gewerken
vor, die dem Abt Paul von Sankt Trudpert und den Herren Berthold und Wem-
her von Staufen bestätigten, mit ihren Gesellen den Berg „ze der Segen" verliehen
bekommen zu haben. Im 15. Jahrhundert war die alte Beleihungsgröße
von drei, vier, sechs usf. Fronbergen einer Belehnung mit dem gesamten Berg
gewichen44. Deshalb wurden jetzt die Grenzen des Konzessionsgebietes genau
umschrieben: „Von der nidern hiitten zu der setzen, da man stollen angefangen
hatt, den grund vff vntz für des Heynlers Huse vff die ecke, vnd die ecke vßhin
der Snewschleipffy noch vntz an die von Oberriet, vnd von den von Oberriet
vber das Hornlin den grate herab vntz an des merckers huse vnd widerumb
vntz an die obgeschriben Hütten." Das ist das Gelände vom Sägenbach unterhalb
des Gießhübels, dem Bachlauf folgend, bis zur „Ecke", die mit der Sattelhöhe
beim Diesselmuothof (Halde) identisch ist; von dort der Oberrieder
(Hofsgrunder) Banngrenze entlang bis zum „Hornlin" beim früheren Hotel
Burggraf, dann über den Grat zum Gießhübel und wieder zum Sägenbach
zurück. Die Münstertäler Anteile an der alten Nollins- und Diesselmuotfron
fielen also auch in das neue Konzessionsgebiet. Noch heute hält der Name
„Sägenbach", der später das ältere „Britzna" verdrängte, die Erinnerung an
die jetzt einsetzende große Abbauperiode am Stohren wach.
In den Abmachungen 1436 sind die Abgaben der Froner dem im restlichen
Münstertal und Sulzburg Üblichen angeglichen worden: „der ein vnd dris-
sigoste pfenning, es sy von glas leyti, glantzleyti oder was Ertzes were." Als
besondere Verpflichtung betont der Bergherr: „den vndern stollen füren gegen
dem berge zu der halden (Diesselmuot?), so verre das notturftig sin werdet."
Unschwer ist die Anlage eines Wasserlösungs- bzw. Erbstollens erkennbar, der
also auch hier wie über ein halbes Jahrhundert früher auf der Oberrieder
Seite in Angriff genommen wurde.
Hier, wie auch im Todtnauer Revier, treten jetzt im 15. Jahrhundert die
Freiburger Gewerken in den Hintergrund; Interessenten aus ferneren Gegenden
glaubten, ihr eigenes Kapital oder das großer Handelsgesellschaften nutzbringend
anzulegen.
Einer der Gewerken, Hans Künig von Breisach, stammt zwar noch aus dem
engeren Bereich. Näheres kann über ihn nicht gesagt werden, doch mag er ein
Vertreter der 1438 und 1439 erstmals neben den Basler und Sankt Blasischen
Gewerken im Todtnauer Revier auftauchenden „Breisgauer" Gewerken gewesen
sein, unter denen auch die noch verbliebenen Freiburger Gewerken
verstanden werden konnten. Der zweite Hauptgewerke von 1436, der Eßlinger
Bürger Claus Krydewiß, ist dagegen auch durch Beteiligung an Erzgruben in
« ZGO 30, S. 390, GLA Karlsruhe, Kopb. 1301, f. 14 v, 15.
44 Vgl. hierzu Nachträge zur Bergordnung von ca. 1370 (Anm. 50*) „ . . . die prelaten . . . verliehen
yetzund ein gantzen berg zuo bedersitten so weitt die wasserseig godt. . ."
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