http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1972/0017
ganze nicht mehr laufend benötigte Schriftgut einer Gemeindeverwaltung
, einschließlich der sogenannten „stehenden" oder Alt-
Registraturen, und nicht nur die archivalischen Rosinen, bearbeitet werden
mußte. Alle Akten, die archivreif waren, wurden präpariert, nach der Gemeinde
-Registraturordnung (GRO) vom 12. Dezember 1905 (Aktenplan von
J. Külby)16 verzeichnet und ins Rathaus-Archiv übernommen. Was sich als
unbrauchbar erwies, konnte nach Genehmigung durch das Landesarchivamt
zur Kassation freigegeben werden. Die seit 1949 gefertigten südbadischen
Archiv-lnventare waren deshalb erheblich umfangreicher als die Verzeichnisse
der Gemeinde- und Kirchen-Archivalien, die von den Mitarbeitern der
BHK früher aufgestellt worden waren. In die neuen, mit der Schreibmaschine
geschriebenen, verschiedentlich auch vervielfältigten Archivinventare wurden
aufgenommen: die Urkunden in chronologischer Reihenfolge, die Akten, deren
Verzeichnis in den Findbüchern stets den größten Raum einnimmt, nach der
GRO von 1905, die Bücher, Karten und Pläne nach den Weisungen der BHK17.
Verweise oder Stichwortregister stellten die Verbindungen zwischen den
einzelnen Archivaliengruppen her.
Gemäß dem Grundsatz, die Akten nach demselben Ordnungsschema ins Archiv
zu übernehmen, nach welchem sie in der Registratur gegliedert waren,
wurde der Külby-Plan von 1905 zum Ordnungsprinzip für unsere kommunalen
Archive und gleichzeitig zum Inhaltsverzeichnis für alle Aktenbetreffe
in den südbadischen Gemeinde-Archiv-Inventaren.
In die nach dem Dezimal-System des Theurer-Aktenplanes von 195018 geordneten
Registraturen, deren Neueinrichtung die Archivpfleger in der
Regel ebenfalls besorgten, wurden nur die für die Verwaltung „aktuellen
Schriftstücke" aufgenommen. Durch die großzügige Übernahme abgeschlossener
Akten ins Archiv haben wir verhindert, daß eine Masse von Akten ohne Not
auf den neuen Aktenplan umgestellt wurde19. Archiv und Registratur einer
Gemeindeverwaltung sind also nebeneinander bearbeitet worden. Zur Erleichterung
dieser Arbeiten diente eine von Dr. Herbert Berner in Radolfzell
gefertigte „Konkordanz", eine Gegenüberstellung der Rubriken des alten und
des neuen Registraturplanes; sie vereinfachte die Registraturumstellung auf
das neue Ordnungssystem (den Theurerplan) und ermöglichte die exakte
Trennung von Registratur und Archiv.
Dadurch, daß sich die Archivare in Südbaden seit 1950 nicht nur um die Archive
, sondern auch um die Registraturen der Gemeinden gekümmert haben,
wurde die bisherige Archivpflege auf die gesamte Akten pflege ausgedehnt.
„Damit leistete man den Gemeinden erwünschte Hilfe in ihren akuten Anliegen
und konnte sie fast überall dazu bewegen, auch den abgelegten Registraturen
und Archiven Sorgfalt angedeihen zu lassen20".
16 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Großherzogtum Baden 1906, Seite 7 ff.; ferner: „Die Badische
Gemeinde Registraturordnung für die nicht unter die Städteordnung fallenden Gemeinden
mit Erläuterungen, Aktenausscheidungsplan und Wörterbuch zur Rubrikenordnung", herausgegeben
von J. Külby, Kanzleirat beim Gr. Ministerium des Innern in Karlsruhe. Heidelberg 1906.
n WELLMER I, Seite 44.
18 Aktenplan für die Gemeindeverwaltungen in Baden. Im Auftrag des Badischen Ministeriums des
Innern in Freiburg/Br. bearbeitet und herausgegeben von P. Theurer, Städt. Verwaltungsoberinspektor
, Müllheim (Baden). Müllheim 1950.
19 WELLMER I, Seite 44.
20 Herbert Berner in: „Mitteilungen für die Archiv und Registraturpflege", 2. Folge, Heft 3/4, Frühjahr
1961, Seite 8.
15
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1972/0017