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wegen der zu geringen Auflage und wegen des nachlassenden Interesses der
Behörden, die für Zuschüsse zu sorgen hatten, nicht befriedigend geregelt
werden. Da außerdem von 1955 an die Zahl der Archivpflegcr aus Gründen,
die noch zu erörtern sein werden, schnell abnahm, erschienen nur noch im
Herbst 1955, im Herbst 1956 und im Früh jahr 1961 insgesamt 3 Hefte der „Mitteilungen
". Dr. Berner hatte bereits im Januar 1955 die Redaktion des Blattes
niedergelegt und war von diesem Zeitpunkt an auch als Herausgeber ausgeschieden
. Die 3 letzten „Mitteilungen" wurden daher von Dr. Wellmer allein
redigiert.
Inzwischen hatten sich auch beim Landesarchivamt in Freiburg i. Br. einige
organisatorische Änderungen ergeben. Das Amt ist am 20. Oktober 1952 von
Dr. Wcllmers Wohnung in die Prinz-Eugen-Straßc 13, am 1. Juli 1953 in die
Kaiser-Joseph-Straße 179, am 1. Dezember 1955 in die Mozartstraße 30 und im
Oktober 1965 in die Colombistraße 4 umgezogen.
Nach der Bildung des Südweststaates Baden-Württemberg wurde mit Wirkung
vom 1. April 1953 das Archivamt, soweit es seine Aufgaben als Staatsarchiv
betraf, dem Badischen Generallandesarchiv in Karlsruhe unterstellt.
Als solches hieß es fortan „Außenstelle Freiburg i. Br. des Badischen Generallandesarchivs
". Als staatliche Instanz für die Archivpflege in Südbaden gemäß
den Bestimmungen des Badischen Denkmalschutzgesetzes vom 12. Juli 1949
erhielt es nach einigem Tauziehen im Dezember 1954 die Bezeichnung
„Staatliches Amt für A rclii vpf lege". Beide Aufgabenbereiche
blieben weiterhin in „Personalunion", größtenteils auch in „Rcalunion", verbunden
.
V. Erfahrungen in der praktischen Archivpflege
Es ist hier nicht der Ort, um ausführlich die mittlerweile von Historikern«
Soziologen und Volkskundlern gleichermaßen anerkannte Bedeutung kommunaler
Archive auch kleiner Stadt- und Dorfarchive zu begründen; aber
v on den besonderen Schwierigkeiten, denen sich der Archivpfleger anders
als seine Kollegen in Staats- und großen Stadtarchiven am Beginn seiner
Tätigkeit gegenübersah, soll noch kurz die Rede sein25.
Die Archivpfleger mußten bei den Bürgermeistern und Genieinderäten zunächst
um Verständnis für ihre Aufgabe werben und dazu den Ortsoberen
noch klar machen, daß diese ihre Archivordnungsaktion aus der Gemeindekasse
zu bezahlen hatten. Die ersten Fragen der Bürgermeister lauteten nämlich
meist so: „Was kostet denn die Ordnung und Verzeichnung des Archivs?"
Und: „Warum muß man den alten Papierkram überhaupt aufbewahren?"
Hatte der Archivpfleger dann schließlich den Herrn Bürgermeister wenigstens
halbwegs von der Notwendigkeit der Archivneuordnung überzeugt und ihn
zur Zahlung eines bescheidenen Honorars (anfänglicher Stundenlohn des Verfassers
im Jahr 1952: 1,50 DM!) überredet, bot sich ihm beim Betreten der „Rüstkammer
für Gemeindeverwaltung und Ortsgeschichte" manchmal das Bild
eines zum Raritätenkabinett degenerierten Archivs: Tintenllaschen mit vertrocknetem
Inhalt, Ohrenmarken für tierärztlich behandelte Rinder, Maulwurfpatronen
, Böller, Eimer und Pickel, Gasmasken, verrottete Stahlhelme
25 Einen ausführlichen Beitrag zu diesem Thema schrieb der Verfasser 1963 für die „Oberländer
Chronik" (Heimatblätter des SÜDKURIER), Nr. 272: „Von alten Akten und der Lieblingsspeise
des Herrn Landrats. Erfahrungen eines Kreisarchivars", von Dr. Franz Götz.
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