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sehen Ämterverfassung: parallel zur grundherrschaftlichen Ämterstruktur,
ja sogar noch stärker perfektioniert, hat der Hauptschreiber die Urkunden
nach Ämtern geordnet und entsprechend kopiert, so daß für die handliche Benützung
des klösterlichen Urkundenbestandes eine wichtige Vorarbeit geleistet
worden ist14. Was uns hier interessiert, ist die Verbindung von Kopistentätigkeit
mit Registratorentätigkeit. Sowohl die Haupthand, wie auch weitere
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Abb. 2 Dorsum einer Originalurkunde von 1269 (Staatsarchiv Aarau, Welti Urkunden Nr. 8).
Hände, haben den gesamten kopierten Originalbestand mit Rückvermerken
versehen und zwar durchweg in der Weise, daß auf dem Dorsum steht: „in
libro" zuzüglich einer entsprechenden Nummer in römischer Ziffer15 (letztere
ein Zusatz der zweiten Haupthand, die auch im Kopialbuch marginal innen die
jeweilige Sachgruppe bzw. das jeweilige Amt durchnumeriert hat). Die Abbildungen
1 bis 3 machen diese Dorsualnotizen sehr deutlich (in der Regel
wurden sie unter die erste Dorsualnotiz geschrieben), die Abbildungen 3 und 4
gehören zusammen und wurden ausgewählt, um den Stand der Entwicklung
von Rückvermerken auf Urkunden des 14. Jahrhunderts zu verdeutlichen, die
in die unmittelbare zeitliche Nähe der Haupthand gehören: es handelt sich bei
Abbildung 3 um das Dorsum einer Sentenz des Offizials von Basel aus dem
Jahre 131616 „Sententia lata contra Johannem militem dictum ze Rine et filios
suos de Basilea", dieses Regest ist von der Haupthand des Kopialbuches D
geschrieben, wie Abbildung 4 veranschaulicht, die einen Ausschnitt aus dem
Eintrag in D wiedergibt (unter Amt Basel als Nummer 54, verbessert aus 53,
eingetragen). Es wird ersichtlich, wie stark die Kopialbucheinträge und die
Rückvermerke korrespondieren: die Haupthand registriert wohl später -
mit anderer Tinte und etwas anderem Duktus „in libro", nach erfolgter Nume-
14 Dieses Kopialbuch kennt folgende Ämter: Nellingen, Breisgau, Elsaß, Basel, Schönau, Klingnau,
Rottweil, Baar, Wald, Wutental, Zürich. Die typische Seitenüberschrift ist z. B. „Incipiunt copie
litterarum officie Basilee".
15 Lagen Mehrfertigungen vor, so vermerkt die Hand: „due littere."
16 Staatsarchiv Aarau: Welti Urkb. Nr. 29 (ca. 1316).
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