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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
90.1972
Seite: 69
(PDF, 35 MB)
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niemand mehr. Nassau entzog ihm seine Besitzungen an der Lahn. Vor der
völligen Isolierung und der mehrmals drohenden Mediatisierung, die Anfang
1806 von Baden schon fast vollzogen war. bewahrte ihn nur die nahe Verwandtschaft
mit Carl Theodor von Dalberg, dem letzten Erzbischof und Kurfürsten
von Mainz, seit 1803 Kurerzkanzler, dem Bruder seiner Mutter, der
bei Napoleon und Talleyrand in hohem Ansehen stand.

Dennoch war die Aufnahme des in der großen Politik unbekannten Hohen-
geroldsecks in den Rheinbund als Gunsterweisung Napoleons überraschend:
Am 12. Juli 1806 unterzeichnete Franz Philipp auf Drängen Talleyrands die
Bundesakte und wurde damit souveräner „Fürst von der Feyen, Graf von
Hohengeroldseck" in seinem nunmehr unabhängigen, nur ihm allein gehörigen
Schwarzwald-Territorium, das seitdem inoffiziell, gelegentlich auch offiziell
„Fürstentum von der Feyen" genannt wurde. Mit einer Fläche von etwa
drei Quadratmeilen und kaum 4500 Einwohnern in sieben Dörfern sowie der
Verpflichtung zur Gestellung von 29 Mann zur Rheinbund-Armee bildete das
„Fürstlich Leyensche Souveränitätsland" so seine offizielle Bezeichnung -
den kleinsten Mitgliedsstaat des Rheinbundes. Hauptort blieb Seelbach, Residenz
das Schloß Dautenstein. Aber der Fürst residierte nicht hier, sondern
wohnte seit etwa 1800 ständig in Paris. Nur so glaubte er der französischen
Lebensart, in der er erzogen war, genügen zu können. Die Einkünfte aus Hohengeroldseck
reichten nicht aus, um den kostspieligen Aufwand zu bestreiten,
so daß er sich immer tiefer in Schulden verstrickte.

-

Der 1) a (1 i s c h e Anspruch auf Hohengeroldseck
vom Westfälischen Frieden bis z u m R h e i n b u n d

Trotz der starken Rückendeckung durch Schweden gelang es dem Markgrafen
Friedrich V. nicht, die Erfüllung der 1648 im Osnabrücker Vertrag des
Westfälischen Friedensinstrumentes fixierten Bestimmung zugunsten der
Markgräfin Anna Maria, der letzten Geroldseckerin, auf Prüfung und Aushändigung
alles von ihr ererbten Allodialgutes durchzusetzen. Denn diese
allem Anschein nach rechtlich einwandfrei gesicherte Angelegenheit geriet
schon 1649/50 bei den Nürnberger Verhandlungen über die Ausführung der
Friedensverträge in den Hintergrund.

Die weitergehenden Bemühungen des Markgrafen, eine Entscheidung des
Schwäbischen Kreises über den im Erbgang nunmehr auf ihn persönlich übergegangenen
Anspruch herbeizuführen, scheiterten am Widerstand des inzwischen
(1650) vom Kaiser mit Hohengeroldseck nach dem Stand von 1634 belehnten
Grafen Kraft Adolf Otto von Cronberg. Der Markgraf starb 1659,
ohne einen Schritt vorangekommen zu sein.

Friedrich VT., sein Sohn und Nachfolger in der Landesherrschaft, erbte
diese Forderung, die damit ihren ursprünglichen Charakter verlor und sich
zu einem dynastisch-politischen Anspruch des badischen Fürstenhauses überhaupt
verdichtete. Zäh hielten alle regierenden Markgrafen an ihrem guten
Recht fest. In mannigfachen Anläufen, auf verschiedenen Wegen versuchten
sie, ihr unveränderliches Ziel zu erreichen. Sie verfehlten es aber immer wieder
, weil der Kaiser äls die große, starke Macht an der nun einmal allein dem
habsburgischen Interesse im Breisgau und in der Ortenau nützlichen Linie
festhielt: Nicht die badischen Markgrafen galt es zu stärken, sondern für die
Hohengeroldsecker Lehnsinhaber als Vasallen des Reichs und Österreichs ein-

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