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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
90.1972
Seite: 74
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land dachte16. Aber Alexander von Rußland hielt seine Hand über ganz Baden,
und Preußen, das sich eben zum Aufbau einer festen Stellung am Mittel- und
Nordrhein anschickte, widersetzte sich einem am Oberrhein verstärkten Bayern
. Das Ringen um große badische Gebiete verlief daher in Wien ohne Ergebnis
, hatte aber mittelbar mitgewirkt, daß Baden seinerseits nicht energisch
genug auf Hohengeroldseck als eine vernünftige Territorialbereinigung innerhalb
seines Staatsgebietes zusteuerte.

Österreich und Bayern richteten ihre Hoffnungen desto zuversichtlicher
auf den nicht allzu fernen Tag, an dem die Zähringer in Karlsruhe aus der
markgräflich badischen Linie in ihren drei letzten Vertretern aussterben
mußten: Großherzog Karl war zwar jung, aber recht kränklich und seit 181?
ohne Thronerben, Markgraf Friedrich, sein älterer Onkel, starb kinderlos
1817, Markgraf Ludwig, sein jüngerer Onkel, war betagt und unverheiratet.
Die Kinder aus der zweiten Ehe des Großherzogs Karl Friedrich mit Luise
Geyer von Geyersberg, Reichsgräfin von Hochberg, galten als unebenbürtig
und deshalb nicht zur Thronfolge berechtigt, obwohl ihr Vater sie noch durch
die Sukzessionsakte vom 10. September 1806 legitimiert hatte. Österreich
hatte sich auf den Fall des Aussterbens der regierenden badischen Linie ausdrücklich
den Breisgau in demselben Partikularvertrag mit Preußen vom
12. Juni 1815 gesichert, in dem es Hohengeroldseck bereits direkt für sich gewann
. Die bayerischen Bemühungen17 um die rechtsrheinische Kurpfalz waren
, da der Rieder Vertrag vom 8. Oktober 1813 nicht so weit anerkannt wurde
, langwieriger; erst mit zwei geheimen Artikeln des Münchner Vertrags
mit Österreich vom 14. April 1816 wurde die Anwartschaft Bayerns auf die
rechtsrheinische Pfalz garantiert.

Die physischen und geistigen Kräfte des ohnedies willensschwachen, unschlüssigen
Großherzogs Karl verfielen rasch, seit auch sein zweiter Sohn
Alexander, von dem allein die Fortdauer des alten Stammes abhing, im Alter
von kaum mehr als einem Jahr unerwartet gestorben war. Die Krise des badischen
Staatswesens schien unaufhaltsam heranzunahen. Ihr trat Reitzenstein,
der Begründer des neuen Badens am Ende des Alten Reiches, mit aller Kraft
staatsmännisch entgegen. Dabei unterstützte ihn vor allem Friedrich Karl
Freiherr von Tettenborn, der anfangs ohne Dienstverhältnis, seit 1818 als
Generaladjutant vertrautester Berater des dahinsiechenden Großherzogs
wurde und ihn zur Zustimmung in allen vordringlichen diplomatischen und
politischen Erfordernissen zu überreden verstand. Aus der Zusammenarbeit
von Reitzenstein und Tettenborn ergaben sich bald drei große Aktionen. Das
Badische Hausgesetz vom 4. Oktober 1817 erhob die Grafen von Hochberg zu
Prinzen und Markgrafen des Großherzoglichen Hauses und bestimmte die
Unteilbarkeit des Landes. Es folgte die Verfassung des Großherzogtums Baden

16 Karl Gr ie wank: Preußische Neuordnungspläne für Mitteleuropa aus dem Jahre 1814. In:
Deutsches Archiv f. Landes- u. Volksforsch. 6. Jg. 1942, S. 342 ff. Nach Hardenbergs Plan vom
29. April 1814 sollte Hohengeroldseck an Württemberg fallen, über das Kinzigtal, die Ortenau
und Offenburg, Kehl und Kenzingen hätte Württemberg dann einen „Korridor" bis zum Rhein
erhalten. Bei der gleichzeitig geplanten Aufteilung Badens wäre nur der Raum Karlsruhe Ra
statt Baden—Pforzheim Durlach badisch geblieben. Zur Abfindung für die abgetretenen Gebiete
sollte der Großherzog linksrheinisch in der Pfalz bis an die Mosel und weiter in der Eifel bis
nach Malmedy entschädigt werden. Das Aussehen dieses monströsen territorialen Gebildes ergibt
sich aus der Karte 2 der Arbeit von Griewank.

17 Adam Sahrmann : Pfalz oder Salzburg? München 1921. (Hist. Bibl., Bd. 47).

i Liselotte von Hoermann : Der bayerisch badische Gebietsstreit 1825 1832. Berlin 1938. (Hist.
Stud.t Bd. 336).

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