Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
90.1972
Seite: 82
(PDF, 35 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1972/0084
von Natur solche Geschicklichkeit zum Malen gezeiget, daß er ohne jemandes
Handreichung zerschiedene Kupfer- und andere Gemälde accurat abgezeichnet
und auf das Papier gebracht, von dem dermalen allhier in Arbeit stehenden
bischöflichen Constanz. Hofmaler Franz Ludwig Hermann auf 3 Jahr
in der Zeichnungs-Kunst sowohl als Flach- und Frescomalen zu unterrichten
gegen Bezahlung von 300 fl. rhein. vermög des hierüber errichteten Contracts
als Lehr jung auf- und angenommen worden5." Franz Ludwig Hermann
(1725—1791), Sohn des Kemptener Hofmalers Franz Georg Hermann, wird
von Hermann Ginter „unstreitig das begabteste und fruchtbarste Talent der
ganzen Familie (Hermann) reich an Phantasie und Erfindung, sicher in der
Beherrschung einer hervorragenden Technik und in der heiteren, gefälligen
Art seines Schaffens ein typischer Vertreter des sonnigen Rokoko6" genannt.
Diesen (seit Beginn der fünziger Jahre in Konstanz nachweisbaren) Maler
holte Abt Steyrer immer wieder zur Ausführung von Aufträgen nach St. Peter.
Im Sommer 1754 hatte Franz Ludwig Hermann die Deckenfresken im Speisesaal
und kleinen Speisezimmer des Konventsgebäudes zu fertigen7. Bei der
Gelegenheit also entwarf die Kanzlei des Klosters den Lehrvertrag zwischen
dem Konstanzer Hofmaler und dem „wayfien, und Hießigen Underthanen
georg Säumen", und zwar mit Bedingungen, die am 30. Juli 1754 „Von hießiger
gdger obrigkheit Selbsten" und Franz Ludwig Hermann anerkannt und besiegelt
wurden8. Danach verpflichtete sich „Herr Herrmann auß gegen Sr. Hoch-
würd= und gnaden dahießigen gdgen Herrn, und Praelathen ins Besondere
tragendten Consideration erwehnten georg Säumen ahnmit, und Von dato
ahn zu einem Mahler Jung auf = und ahnzunehmmen, und selben jnnert 3 Jahren
in der Zeichnungs Kunst sowohl alß Flach und Fresco Mahlen nach seinem
Besten wißen, und gewißen Zu Under richten". Für Lehre, Kost und Wohnung
versprachen die Pfleger des Waisen jungen 300 Gulden rheinisch zu bezahlen.
„Auß Truckhentlich auß Bedungen" hielt sich Franz Ludwig Herrmann, „daß
waß der Lehrjung währendter Lehrzeith ahn Kleydung, weißzeug, Pappir,
rötel, und reiß zeüg Benöthiget, auch etwan ahn Medicamente Bedürftig seyn
möchte, er sich Solches Selbsten ahnzuschaffen schuldig seyn solle." Andererseits
machte sich der „Lehr Herr anheischig, daß, wan er Lehrjung etwan
nach Zuruckh gelegten etlich Jahren im standt wäre zu Müßigen stunden et-
waß Vor sich zu Copieren, oder Zu mahlen er all solches Vor sich Behalten
oder Verkaufen, und daß darauß erlößendte gelt zu seinem aigenen nutzen,
und nothdurft ahn= und Verwenden Könne, und möge". Wie sehr sich Abt
Steyrer um die Ausbildung des begabten Wälderbuben Georg Saum bemüht
hatte, geht aus den zitierten Textstellen des Lehrvertrages deutlich hervor.

Daß in den folgenden Jahren die Beziehungen unseres Malers nach St. Peter
nicht abrissen, beweisen immer wieder Einträge in den Archivalien des
Klosters. So wurde „Georgius Saum pictor" am 21. Oktober 1758 beim Mittagsmahl
im Speisesaal des Konventes bewirtet9. Dabei fällt auf, daß neben ihm
auch Baumeister Johann Willam, Bildhauer Matthias Faller und der Frei-

5 Freundliche Mitteilung von Herrn Klaus Weber, St. Peter: Aus Seminarbibliothek St. Peter,
Annalium Monasterii S. Petri, 1749—1754, S. 164/165.

6 Hermann Ginter, Südwestdeutsche Kirchenmalerei des Barock, Benno Filser Verlag Augsburg/
1930, S. 66.

7 Wie Anm. 6, S. 173.

8 Generallandesarchiv Karlsruhe, 67/1282 Varia Memoranda, IL Band Kopialbuch 1724 1760
des Klosters St. Peter, fol. 283 a — 284 b.

9 GLA, 65/551 (Diarium des Abtes Philipp Jakob Steyrer), S. 116.

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